Mehrwertsteuer berechnen?

01.11.2006

Handel mit Anteile
ID: 312158
L
1 November 2006
696
28
Folgende Frage:

Sagen wir mal ich kaufe was für 100+19(Mwst) Euro und verkaufe es für 300+58 Euro wieder... ist mein Gewinn:

A)358*0,81-100 Euro = 189,98 Euro oder
B)358-(358-119)*0,19-119 Euro = 193,59 Euro?

mfg.
 
Folgende Frage:

Sagen wir mal ich kaufe was für 100+19(Mwst) Euro und verkaufe es für 300+58 Euro wieder... ist mein Gewinn:

A)358*0,81-100 Euro = 189,98 Euro oder
B)358-(358-119)*0,19-119 Euro = 193,59 Euro?

mfg.

hä ?
erst mal würd ich statt der 58 ne 57 dahinschreiben, weil 19 % von 300 ja 57 € sind.

Dann würd ich das ganz einfach rechnen:
Du bezahlst 119 € und bekommst im Endeffekt 300 € dafür, da die MwSt ja nicht für Dich ist. also 300-119 = 181 € Gewinn

Oder hab ich das jetzt komplett falsch verstanden ? ^^
 
dein gewinn ist die differenz von dem verkauf minus dem einkauf ohne mwst. da die seperat läuft. also zb für 300 verkauft für 100 gekauft, = gewinn 200 euro zzgl der mwst. die getrennt ausgwiesen wird
 
wenn Du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist (kein Gewerbetreibender etc.) sondern normaler Verbraucher, dann ist Dein Gewinn:
357 (inkl Mwst) - 119 (inkl Mwst.) = 238 Gewinn !

Wenn Du Kaufmann bist rechnest Du ganz anders, dann kaufst Du es für 100 Euro und verkaufst es für 300 Euro, dann ist Dein Gewinn 200 Euro, und das Finanzamt bekommt von Dir 57 (im Auftrag des Finanzamtes erhaltene Mehrwert- steuer) abzüglich gezahlte (Vorsteuer) 19 = 38 Euro !

Das ist ja der Fluch der Buchhaltung bei Selbständigen

Greets
Norbert
 
wenn Du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist (kein Gewerbetreibender etc.) sondern normaler Verbraucher, dann ist Dein Gewinn:
357 (inkl Mwst) - 119 (inkl Mwst.) = 238 Gewinn !

Wenn Du Kaufmann bist rechnest Du ganz anders, dann kaufst Du es für 100 Euro und verkaufst es für 300 Euro, dann ist Dein Gewinn 200 Euro, und das Finanzamt bekommt von Dir 57 (im Auftrag des Finanzamtes erhaltene Mehrwert- steuer) abzüglich gezahlte (Vorsteuer) 19 = 38 Euro !

Das ist ja der Fluch der Buchhaltung bei Selbständigen

Greets
Norbert

Also 162 Euro, richtig?
 
wenn Du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist (kein Gewerbetreibender etc.) sondern normaler Verbraucher, dann ist Dein Gewinn:
357 (inkl Mwst) - 119 (inkl Mwst.) = 238 Gewinn !

Wenn Du Kaufmann bist rechnest Du ganz anders, dann kaufst Du es für 100 Euro und verkaufst es für 300 Euro, dann ist Dein Gewinn 200 Euro, und das Finanzamt bekommt von Dir 57 (im Auftrag des Finanzamtes erhaltene Mehrwert- steuer) abzüglich gezahlte (Vorsteuer) 19 = 38 Euro !

Das ist ja der Fluch der Buchhaltung bei Selbständigen

Greets
Norbert


jepp so war mein beitrag gemeint, war selber in einer firma, wo ich selber täglich mit sowas zu tun hatte. ich bin jetzt mal ganz selbstverständlich davon ausgeganen, dass er ein gewerbe betreibt *gg*
 
Also

Wenn du MwSt-Pflichtig bist ,kannst du evlt. ja die Mwst beim Kauf absetzen d.h du kaufst netto ein und führst dann die Mwst beim Verkauf wieder ans FA ab

Dein Gewinn daraus kannst du aber so nicht berechnen ,da musst du ja noch deine Einkommenssteuer abziehen ,sofern du das gewerblich machst;)
 
ja mir gings ums gewerbe. Keine guten Nachrichten für mich :(

noch ne frage: zum versand:


sagen wir mal ich habe einen Versand von 3,10 brutto und sagen wir mal verpackungskosten von 20 cent brutto.

Für den Versand usw. verlange ich 5,00 Euro (4,20 Euro brutto)

nun, tut mir leid, aber da komme ich vollkommen durcheinander... bitte dringend helfen, vor allem weil ich gesehen habe dass ihr Ahnung habt:)
 
Also

Wenn du MwSt-Pflichtig bist ,kannst du evlt. ja die Mwst beim Kauf absetzen d.h du kaufst netto ein und führst dann die Mwst beim Verkauf wieder ans FA ab

Dein Gewinn daraus kannst du aber so nicht berechnen ,da musst du ja noch deine Einkommenssteuer abziehen ,sofern du das gewerblich machst;)

ne mir gings auch um den Gewinn VOR der Einkommensteuer!
 
Sorry aber wie kann man ein Gewerbe betreiben und die einfachsten Sachen nicht kennen? Sorry aber des musste gesagt werden^^

Gruß

Mopete
 
weil man sein leben lang fest was anderes geglaubt hat...

keine sorge, das gewerebe wird erst in kurzer zeit angemeldet, deswegen eben die nachfragerei :)
 
Also 162 Euro, richtig?

Nein, 200 EURO!
Ich habe das Teil für 100 Euro gekauft, 119 bezahlt(Der verkäufer hat ja auch von 119 19 Euro an das Finazamt gezahlt), 238 Euro Bruttogewinn gemacht, die hat der Kunde an mich bezahlt (357-119) aber für mich bleiben nur 200, die 38 gehen ans Finanzamt!

Jetzt drin?

Norbert
 
Nein, 200 EURO!
Ich habe das Teil für 100 Euro gekauft, 119 bezahlt(Der verkäufer hat ja auch von 119 19 Euro an das Finazamt gezahlt), 238 Euro Bruttogewinn gemacht, die hat der Kunde an mich bezahlt (357-119) aber für mich bleiben nur 200, die 38 gehen ans Finanzamt!

Jetzt drin?

Norbert

Jetzt drin, dann doch gute nachrichten, vielen Lieben dank :)
 
Gewinn ist das, was dir nach ALLEM Abzug am Ende des Jahres bleibt

aber

100+19 Einkauf

300+57 Verkauf

Gewerbetreibender erhält 200 (Rest Vorsteuer und Umsatzsteuer)

dein Versandproblem

du darfst es nicht als Porto ausgeben, sondern als Versandkosten oder Porto & Verpackung

denn wenn du es nur als Porto deklarierst, kann der Kunde die Differenz von dir zurückverlangen

auch solltest du bedenken, wenn Versand, dass du den recht moderat hälst,und nicht zu hoch ansetzt, was sonst viele abschreckt ...
 
Gewinn ist das, was dir nach ALLEM Abzug am Ende des Jahres bleibt

aber

100+19 Einkauf

300+57 Verkauf

Gewerbetreibender erhält 200 (Rest Vorsteuer und Umsatzsteuer)

dein Versandproblem

du darfst es nicht als Porto ausgeben, sondern als Versandkosten oder Porto & Verpackung

denn wenn du es nur als Porto deklarierst, kann der Kunde die Differenz von dir zurückverlangen

auch solltest du bedenken, wenn Versand, dass du den recht moderat hälst,und nicht zu hoch ansetzt, was sonst viele abschreckt ...

ja, wie in Post #10 meinte ich jetzt den gewinn vor der Einkommenssteuer. Nun zu den versand, es handelt sich um eine moderate Erhöhung und wird auch als Logistikkosten deklariert.

EDIT: jetzt hab ich nen knapp 30% Gewinn mehr (nach der EInkommenssteuer) als ich mir davor ausgerechnet habe (ca. 40 Tabellen :ugly: ) na ja, gute nachrichten für heute, danke allen :)
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Denkweise als (normaler, vorsteuerabzugsberechtigter) Unternehmer ist in der Kalkulation alles netto zu betrachten. In dem Fall also 300-100=200. Umsatzsteuer und Vorsteuer sollen für Unternehmer gewinnneutral sein und so ist es in der Regel auch, nur wenn man was falsch macht (z.B. jahrelang Waren mit 7% USt verkauft, die eigentlich mit 16% bzw. jetzt 19% abzurechnen wären), ist man durch die Nachzahlung ans Finanzamt in der Regel pleite.


@norby51: Wenn man nicht vorsteuerabzugsberechtigt (weil z.B. Kleinunternehmer oder Privatperson) ist, dann darf man beim Verkauf auch keine Umsatzsteuer ausweisen und tut man es doch, hat man sie vollumfänglich ans Finanzamt abzuführen. => 357€ - 119€ - 57€ = 181€
 
In der Denkweise als (normaler, vorsteuerabzugsberechtigter) Unternehmer ist in der Kalkulation alles netto zu betrachten. In dem Fall also 300-100=200. Umsatzsteuer und Vorsteuer sollen für Unternehmer gewinnneutral sein und so ist es in der Regel auch, nur wenn man was falsch macht (z.B. jahrelang Waren mit 7% USt verkauft, die eigentlich mit 16% bzw. jetzt 19% abzurechnen wären), ist man durch die Nachzahlung ans Finanzamt in der Regel pleite.


@norby51: Wenn man nicht vorsteuerabzugsberechtigt (weil z.B. Kleinunternehmer oder Privatperson) ist, dann darf man beim Verkauf auch keine Umsatzsteuer ausweisen und tut man es doch, hat man sie vollumfänglich ans Finanzamt abzuführen. => 357€ - 119€ - 57€ = 181€

ist es nicht so, dass bei kleinunternehmern sie den einkaufspreis mit umsatzsteuer kaufen (in dem Fall 119 Euro) und dafür die Mwst. für den Verkauf nicht bezahlen müssen? d.h für ihn 358-119 Euro = 239 Euro? (warscheinlihc wieder falsch was ich sage, aber was solls... :( )
 
ist es nicht so, dass bei kleinunternehmern sie den einkaufspreis mit umsatzsteuer kaufen (in dem Fall 119 Euro) und dafür die Mwst. für den Verkauf nicht bezahlen müssen? d.h für ihn 358-119 Euro = 239 Euro? (warscheinlihc wieder falsch was ich sage, aber was solls... :( )



Soweit ist das schon richtig, nur wenn er die sachen nciht an Privatleute verkauft, sondern an andere Unternehmer wird es sie nciht los Weil die dann bei jemanden kaufen, der für 358€ inkl. USt verkauft...

Aber ansonsten hast da shcon recht. Dem Verbraucher wirds egal sein, ob da USt drin ist oder nicht...

(Naja ich würde den anschreiben und sagen hör mal, ich wills aber billiger wenn du keine USt ausweist, sonst kauf ihc bei dem anderen...)
 
Du würdest ja als nicht-Vorsteuerabzugsberechtigter nicht für 357€, sondern für 300€ verkaufen. 300€ - 119€ Einkaufspreis = 181€ "Gewinn". Verkaufst du - obwohl du keine Umsatzsteuer ausweisen darfst - für 300 + 19% = 357€ - , dann musst du diese zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer ans Finanzamt abdrücken. Dir bleiben also (357-57) - 119€ = 181€, vorbehaltlich "Strafen".