News Mappus verteidigt sich: «Habe dem Land nicht geschadet»

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 12.07.2012 um 21:58:19 Uhr veröffentlicht:
Mappus verteidigt sich: «Habe dem Land nicht geschadet»
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Berlin (dpa) - Baden-Württembergs früherer Ministerpräsident Stefan Mappus hat den Untreue-Verdacht gegen ihn zurückgewiesen. «Ich habe vom ersten bis zum letzten Tag meiner Amtszeit alles in meiner Macht stehende getan, um zum Wohle unseres Landes zu arbeiten». Das sagte der CDU-Politiker der «Bild»-Zeitung (Freitag). Gegen Mappus ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts auf Untreue beim milliardenschweren EnBW-Deal. Mappus soll Ende 2010 den Rückkauf von 45 Prozent des Energieversorgers für 4,7 Milliarden Euro schlecht vorbereitet und dadurch zu viel bezahlt haben. Dazu sagte Mappus in dem Interview: «Ich war, bin und bleibe überzeugt davon, dass der Preis in Ordnung ist.» Ermittlungen der Staatsanwaltschaft könnten «einem auch die Möglichkeit eröffnen, die erhobenen Vorwürfe zu widerlegen», betonte Mappus. Er zeigte sich überzeugt, dass keine Anklage gegen ihn erhoben wird: «Ich gehe fest davon aus, dass sich herausstellen wird, dass die vor allem vom Rechnungshof gehaltenen Vorwürfe weitestgehend haltlos sind und dass wir demzufolge in einer zugegebenermaßen außergewöhnlichen Situation ökonomisch korrekt gehandelt haben». Mappus kritisierte das Verhalten der grün-roten Landesregierung: Seit einem Jahr werde nichts ausgelassen, was ihm schaden könne. «Ich habe allerdings von Herrn Kretschmann und seiner Mannschaft nichts anderes erwartet.» Der frühere Ministerpräsident kritisierte auch Parteifreunde aus der Südwest-CDU, die ihn zuletzt heftig kritisiert hatten. In einer solchen Situation seien in der Regel «diejenigen als erstes weg, die zuvor gar nicht nahe genug bei einem sein konnten». Mappus fügte hinzu: «Ob es der CDU nutzt, wage ich zu bezweifeln.»
 
Das brechen beugen der Landesverfassung und 800 Mio Mehrkosten sind kein Schaden für das Land? Es mag ja sein, dass er nicht vor hatte, sich zu bereichern, aber sein Verhalten scheint doch wohl recht deutlich seinem Bundesland Schaden zugefügt haben - sagen ja sogar seine ex-Partei"freunde". Irgendwie erschreckend, dieser Mangel an Selbstreflexion...
 
Ein Verfassungsbruch ist sicherlich durch nichts zu rechtfertigen.

Haken an der Sache ist in meinen Augen, dass man aufgrund der Realität und der Verfassung in einer Zwickmühle steckt.

Stellt sich der MP vor den Landtag um den Vorschlag zu unterbreiten, massiv Aktien eines Unternehmens zu erwerben, dann ist es nur eine Frage der Zeit, wann die Preise anfangen Fahrstuhl zu fahren.

Ein Vergleich mit Porsche/VW wäre etwas übertrieben, da der Streubesitz bei EnBW deutlich kleiner ist.

Aber bis dann der Kaufentschluss des Landtags gefallen ist, wird man feststellen, dass der Erwerb zum anvisierten Kaufpreis nicht möglich ist.
Also Geld nachschießen oder Kauf bleiben lassen.

Und da es ja gerade populär ist, eine Verstaatlichung der Energiekonzerne zu fordern, würde man lustig Geld nachschießen, so dass es ggf. teurer wird als die 800 Mio zu viel.

Interessant finde ich aber, dass die aktuelle Regierung trotz erwiesenen Verfassungsbruch den Kauf nicht rückgängig machen will.
So kann man Scheiße auch tollerieren.

gruss kelle!
 
Die Verfassung interessiert doch nicht mal das Verfassungsgericht, wieso sollte sie dann Interessant für Politiker sein. Das Verfassungsgericht schaut doch bei seiner Entscheidung immer mehr auf die Auswirkung ihrer Entscheidung und immer weniger danach, was drin steht...
 
Das interessante an der ganzen Sache ist, daß die Staatsanwaltschaft jetzt erst Ermittlungen aufnimmt. Da tut ein Ministerpräsident etwas, was später vom Staatsgerichtshof rechtskräftig als verfassungswidrig eingestuft wird. Strafanzeigen gegen den Ex-Ministerpräsidenten gehen bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart ein (unter anderem wurde in den Medien berichtet, auch eine Staatsanwältin aus Bayern hätte Strafanzeige erstattet), und der Herr Oberstaatsanwalt (wenn ich mich recht erinnere) läßt keine Ermittlungen einleiten - "mangels Anfangsverdacht".
Tatsächlich aber gibt es sehr wohl einen Anfangsverdacht: Mappus hat nachweisbar gegen die Verfassung verstoßen, was im Widerspruch zu seinem Amtseid steht. Insofern drängt sich beispielsweise der Verdacht des Meineides auf.
Im Laufe solch eines Ermittlungsverfahrens kann dann ja immernoch herauskommen, daß Mappus vielleicht in bestem Wissen und der ehrlichen Überzeugung, sein Handeln sei verfassungskonform und legal, gehandelt hat, oder er sogar davon ausgehen mußte, daß sein Handeln verfassungskonform sei. Sein Verhalten wäre dann nicht schuldhaft, Mappus dürfte dafür nicht belangt werden und man müsste die Ermittlungen gegen ihn selbstverständlich einstellen.
Ohne ordentliches Ermittlungsverfahren aber traue ich keinem Juristen der Welt zu, in solch einem komplexen Vorgang eine Bewertung vornehmen zu können. Als korrekt hätte man den Vorgang also empfinden können, wenn ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden wäre und dieses dann meinetwegen nach Aktenlage geschlossen würde mit dem Ergebnis: keine Straftat zu erkennen. Nichts zu tun grenzt meinem Rechtsempfinden nach aber an Rechtsbeugung oder gar Strafvereitelung im Amt.

Nun ja, vielleicht wird Mappus am Ende dieses Verfahrens belangt.
 

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