Maklerversäumnis - was tun?

birnchen

back to the roots
ID: 134652
L
21 April 2006
11.225
1.155
Moin,

ich hab meine neue Wohnung ja über nen Makler gefunden. Da waren dann noch ein paar Mängel (grottig gestrichen, aufgequollenes Laminat...) die beseitigt werden sollten. Der Makler meinte auch direkt, er würde das an den Vermieter weiterleiten. Nachdem ich nun den Mietvertrag unterschrieben und die Provision überwiesen habe, hab ich den Vermieter angerufen und gefragt ob mit der Mängelbeseitigung alles klar geht. Die wußten aber von nichts, denn der Makler hat es nicht weitergeleitet. Ob ich denn kein Mängelprotokoll unterschrieben hätte. Hatte der Makler nichts von gesagt. Ich hab denen also dann eine Mail mit den Mängeln geschickt und die meinten, sie wüßten nicht, ob sie das in den 2 Wochen die noch bleiben jetzt schaffen und das würde ja auch alles von den Kosten abhängen und eventuell müßte man den Mietbeginn verschieben, was nicht in Frage kommt.

Kann ich den Makler irgendwie belangen? Ich meine, falls mir jetzt irgendwelche zusätzlichen Kosten entstehen, weil ich selbst renovieren oder das Laminat austauschen muß, kann ich das auf den Makler abwälzen?

Ich war nicht alleine bei der Besichtigung, habe also einen Zeugen der dabei war, als der Makler sagte, er leitet die Mängel weiter.
 
Schwierig bis gar nicht. Zumindest nicht ohne Prozess und einem hohen Risiko, den zu verlieren. Im Nachhinein immer blöd, aber Du hättest das in den Mietvertrag mit aufnehmen sollen, oder eben erst die Provision zahlen, wenn alles erledigt ist. Jetzt noch was zu machen, wird schwer. Ich würde es lassen.

Marty
 
Naja ich hab halt die Provisionsrechnung direkt bis gestern zahlen müssen und ich dacht mir, wenn ich die nicht pünktlich zahle, dann hält der vielleicht den Mietvertrag zurück. Ich bin ja davon ausgegangen, daß das alles schon in die Wege geleitet wurde, deshalb hatte ich auch nicht dran gedacht, daß mit aufnehmen zu lassen. :(
 
Laut Gesetz muss eine Provision in den ersten drei Monaten bezahlt werden. Klingt irgendwie schwammig.
Leider sehe ich aber auch keinen Weg. Wenn das nicht schriftlich ist, fällt es schwer, sowas zu beweisen. Sowas muss immer in ein Übergabe- oder Mängelprotokoll, beim nächsten Mal darauf achten.
 
Das Übergabeprotokoll kommt erst bei der Übergabe. Daß man ein Mängelprotokoll ausfüllen muß hat der Makler verschwiegen. Nächstes mal miete ich wieder ohne Makler. :roll:
 
Ich frag mich nur, wieso der das nicht weitergegeben hat. Der hat doch nix davon, wenn er's nicht tut.
 
Nee das kann ich ausschließen, da ich ihm vor einer Woche auf ne Mail geantwortet habe und ihn da auch extra nochmal gefragt hab, ob er das weitergeleitet hat.
 
Ich frag mich nur, wieso der das nicht weitergegeben hat. Der hat doch nix davon, wenn er's nicht tut.

Doch, ganz entscheidend sogar.

Wenn der Makler zum Vermieter geht, mit der Ansage:
Wenn Ihr tausend € investiert, dann unterschreibt der Mieter.
sagt der Vermieter:
Makler, bring mir nen Kunden mit weniger Ansprüchen.

gruss kelle!
 
Nee das kann ich ausschließen, da ich ihm vor einer Woche auf ne Mail geantwortet habe und ihn da auch extra nochmal gefragt hab, ob er das weitergeleitet hat.
Hast darauf eine Antwort bekommen? Wenn ja, dürfte dies wohl m.E. als Beweis gelten ... normalerweise schon alleine die Absendung der eMail mit der Frage ansich bezüglich Weiterleitung der Mängel müsste ausreichen.
 
Leider nicht, aber alleine der Fakt, daß er nun wußte, wo er den Mietvertrag hinschicken soll (und es auch tat) zeigt, daß er die Mail gelesen hat.
:mrgreen: Na denn, also doch Beweis genug dafür, dass er etwas zur Kenntniss genommen hat, egal ob er nun auf deine Nachfrage eingegangen ist oder nicht. Es lag was vor und das dürfte Fakt genug sein ;)
 
Leider nicht, aber alleine der Fakt, daß er nun wußte, wo er den Mietvertrag hinschicken soll (und es auch tat) zeigt, daß er die Mail gelesen hat.

Das zeigt maximal, dass er Deine Adresse in der Mail gelesen hat, den Rest kann man durchaus übersehen.

"Mein Outlook ist mir grad abgestürzt..."

gruss kelle!
 
Also

Normalerweise sind bei der Übergabe immer alle beteiligten anwesend. Desweiteren wird immer der Punkt Mängel und Beanstandungen ausgefüllt. Wo genau drin steht was, wer und ob etwas getan werden muss.

IdR gibt man alle Beteiligten 14 Tage Zeit.

Und alle Beteiligten sind an einer schnellen Lösung interessiert. Da sonst weitere Kosten entstehen.
 
Was?

Was habt ihr denn für Sitten? Ich selbst kannte es aus Mietersicht nur so.

Der alte Mieter kündigte zum 31. des Monats, am 31. trafen sich Makler, Eigentümer oder dessen Vertreter, aktueller Mieter und Nachmieter. Der allgemeine Zustand wurde erfasst, und evtl. Mängel dokumentiert und der Zuständige hatte 14 Tage Zeit zum beseitigen.

So kenn ich es nur. Wir selbst vermieten nur ohne Makler, aber ziehen zur Übergabe einen dritten von der Hausverwaltung hinzu. Auch wir handeln ähnlich den obigen Muster, wenn wir was renovieren wollen machen wir es sofort nach der Übergabe. Stellen wir Schäden von Vormieter fest, muss dieser sich darum kümmern.

Einzige Haken an der Sache, als neuer Mieter zahlst du ab den 1. das Geld kannst aber meist erst ab den 15. rein.

Aber wie ich bei dein Fall lese, sind wir halt die entscheidene Ausnahme am Vermieter Himmel. Wir lassen immer alles vom Maler vor dem Bezug der Wohnung herrichten und neue Böden verlegen. Aber ja der böse und dumme surfmymoney und seine Frau. Tun mehr als sie machen müssten für die neuen Mieter.

Birnchen seh es als Ansporn, das nächste mal übernimmstd u die WOhnung unrenoviert verhandelst eine gute Lösung und machst es selbst. Oder noch simpler, statt jedes mal den Makler das Geld vor die Füße zu werfen, kauf einfach.