Mahnung von 123simsen

Wegen 5 Euro renne ich nicht zum Anwalt, dafür ist mir meine Zeit zu schade. Ich lasse es zurückbuchen und gut is.
Dafür ist kein Anwalt nötig.
Man muss nur bei der Polizei Strafanzeige erstatten. Das geht sogar in vielen Bundesländern auch schon über das "Virtuelle Polizeirevier" im Internet.
Also keine grosse arbeit. Nur wenn die Geschädigten gegen diese "Firmen" anzeige erstatten, kann man diese ganzen "Schwarzen Schafe" loswerden. Leider wird dies kaum gemacht. Das ist das worauf Diese vertrauen und so machen die immer weiter.
 
Das Impressum dort ist falsch, also abmahnfähig:

Kommt der Anbieter aus dem europäischen Ausland, ist Folgendes zu beachten: Ob englische Ltd. oder französische SARL, wendet sich ein ausländisches Unternehmen über das Internet an deutsche Kunden, muss es das TDG beachten. Britische Firmen, müssen die Eintragungsnummer des britischen Company House in Cardiff angeben. Die deutsche Niederlassung, muss direkt ansprechbar sein und den Namen des Geschäftsführers angeben.

Nirgendwo ne Kontaktmöglichkeit zum deutschen Geschäftsführer.

Mahn ihn ab, dann ist er erstmal beschäftigt oder verschwindet schnell vom Markt.

Gruß
CashButterfly
 
Was dazu führt, dass man plötzlich jede Menge "deutsche" Firmen mit Sitz im Ausland hat, deren Investitionskapital einen Pfund beträgt und vermutlich noch an der Steuer vorbei geht. 90% dieser Unternehmen sind nicht seriös, in Deutschland kann man schließlich eine GbR gründen.

Hä? was hat die GbR damit zu tun? Die können auch ne OHG Gründen oder ne KG oder....

Es geht darum, des die ltd. mit der GmbH fast gleichzusetzen ist. Wenn ich die bH der GmbH haben will aber mir 25.000€ nicht leisten kann, dann nehme ich die Ltd. und nciht ne GbR!!!

Es gibt genügend seriöse Firmen die auf eine Ltd. Basieren z.b. Rolls-royce Deutschland Ltd. & Co KG, nur um ein Beispiel zu nennen. Klar gibts auch genügend schwarze schafe, aer die gibts auch unter der deutschen GmbH!
 
Es geht darum, des die ltd. mit der GmbH fast gleichzusetzen ist. Wenn ich die bH der GmbH haben will aber mir 25.000€ nicht leisten kann, dann nehme ich die Ltd. und nciht ne GbR!!!

Natürlich nimmst du eine GbR, wenn du das Volumen einer GbR sprengst, kannst du die Sicherheit für eine GmbH aus der Portokasse bezahlen.
 
Hast du irgenend eine Ahnung von gesellschaftsformen (Voraussetzung für eie Gründung, Rechte und Pflichten, Haftung etc.)???

Wie Sprengt mn denn das Volumen einer GbR?? Wäre ja mal was neues ;)
 
Wie Sprengt mn denn das Volumen einer GbR?? Wäre ja mal was neues ;)

Hast du denn eine Ahnung?

Laut BGB §§705 ff (ab da wird eine GbR beschrieben), darf mit einer GbR kein Handelsgewerbe betrieben werden, was du ja sicherlich weißt. Daher darf eine GbR nur mit einem Kleingewerbe betrieben werden, wobei die gesetzliche Schwelle hier bei einem Umsatz von 250.000 Euro liegt. Wird der Betrag überschritten, bedarf es zumindest einem Eintrag in das Handesregister und somit der Gründung einer OHG, also einer offenen Handelsgesellschaft. Aber das wusstest du ja sicherlich...

Minimale Gründungsvoraussetzungen für eine GbR sind zwei geschäftsfähige Staatsbürger, die einen formlosen Geschäftsvertrag mündlich schließen.
Aber das wusstest du ja sicherlich ebenfalls, sonst würdest du ja deine Klappe nicht soweit aufreißen.
 
Ja habe ich, aber dann ist es noch lange keine Geselschat mit bH. Und bei einem umsatz von 250.000€ heißt es noch lange nicht, das man das nötige kleingeld hat, denn Umsatz ist nciht Gewinn!! Ich kann einen Umsatz von 1 Mio haben und einen Gewinn von 0 oder gar einem verlust!!

Und wenn du das so siehst, gibt es auch voraussetzungen, wo du vorher schon eine OHG anmelden mußt und nicht erst bei 250.000€ Umsatz!

Gesellschaftsvertrag würde ich das nennen und net geschäftsvertrag und ja ich wußte es.

So und wo hat nun die OHG die selbe/ähnliche haftung wie die GmbH, von der ich hier rede?? Sind immer noch net dort gelandet.... Also wer von Anfang an die vorteile der bH haben will ohne großes Kapital haben zu müssen, muß sich mit der ltd. begnügen!! Daran hat sich nichts geändert, egal was du schreibst!
 
So und wo hat nun die OHG die selbe/ähnliche haftung wie die GmbH, von der ich hier rede?? Sind immer noch net dort gelandet.... Also wer von Anfang an die vorteile der bH haben will ohne großes Kapital haben zu müssen, muß sich mit der ltd. begnügen!! Daran hat sich nichts geändert, egal was du schreibst!

Worauf ich hinauswollte: Wer so eine kleine Internetseite betreibt, braucht sicherlich weder eine GmbH, noch eine Ldt. Wer sich in Bereichen bewegt, wo dies notwendig wird, hat auch das nötige Kleingeld, eine GmbH zu gründen. Wer bei einer Million Euro Umsatz immer noch bei einem Gewinn von 0 Euro steht, sollte auch überhaupt keine GmbH gründen, denn er ist offensichtlich nicht kompetent genug, so ein Geschäft zu führen.

In Deutschland ist es schon beabsichtigt, dass nicht jeder einfach eine GmbH gründet, sondern nur jemand, der es ernst meint (und das Geld dafür investiert).
Wenn man jedem Hans und Fritz eine GmbH (oder in diesem Fall eine Limited) in die Hand drückt, ist der Missbrauch vorprogrammiert. Daher haben Ldts. ihren Ruf als unseriöse Firmen weg (Firmen wie Chrysler, etc. mal ausgenommen). Da jeder Schwachmat einfach eine Limited gründen kann, kann man auch von jedem total abgerippt werden, was bei GmbH normalerweise nicht der Fall ist.
 
Worauf die hinauswolltest und was du geschrieben hattest sind zweielei.

Ich wollte nur sagen, das man ncith grundsätzlich von der gesellschaftsform auf deren Seriösität schliesen kann.

Nun, so einer kleinen Seite? Woran sieht man wie lein die Seite ist? Vielleicht gehören zu dieser kleinen Seite noch dutzende weitere, was dann eine Gründung schon Sinnvoll macht.

Klar ist das der Grund, wieso es nicht so einfach ist eine GmbH oder gar eine AG zu Gründen. Aber genau so kann ich auch sagen, eine GmbH wurde gegründet um im großen Stiel abzuzocken (Fälle gibts genug).

Das ist was ich hier aufzeigen wollte...

P.S. es gibt genug AGen die Mio umsätze machen, aber einen Verlust haben, kommt auf die Sichtweise an ;)
 
Hast du denn eine Ahnung?

Laut BGB §§705 ff (ab da wird eine GbR beschrieben), darf mit einer GbR kein Handelsgewerbe betrieben werden, was du ja sicherlich weißt. Daher darf eine GbR nur mit einem Kleingewerbe betrieben werden, wobei die gesetzliche Schwelle hier bei einem Umsatz von 250.000 Euro liegt. Wird der Betrag überschritten, bedarf es zumindest einem Eintrag in das Handesregister und somit der Gründung einer OHG, also einer offenen Handelsgesellschaft. Aber das wusstest du ja sicherlich...

Minimale Gründungsvoraussetzungen für eine GbR sind zwei geschäftsfähige Staatsbürger, die einen formlosen Geschäftsvertrag mündlich schließen.
Aber das wusstest du ja sicherlich ebenfalls, sonst würdest du ja deine Klappe nicht soweit aufreißen.

Das halte ich ehrlich gesagt für eine etwas wüste Auslegung. Was ist denn übrigens ein Kleingewerbe? Das gibt es definitiv nicht. Es gibt eine Kleingewerberegelung im Umsatzsteuergesetz, sonst nichts.

Abgesehen davon halte ich eine GbR für das gefährlichste, was man sich antun kann. Na ja, heiraten kommt wohl nah dran.

Back to topic.

@CheekyDylX,

Wenn du das nicht gemacht hast, sehe es locker. Die müssen dir beweisen, daß du den "Vertrag" abgeschlossen hast. Die IP gilt übrigens nicht als Beweismittel, abgesehen davon, daß sie max. sehen können, bei welchem Provider der Besteller ist und evt, in welcher Gegend er wohnt. Kein Privatmensch und keine Firma wird von einem Provider eine Auskunft bekommen. Das darf nur die Staatsanwaltschaft, und wenn ich mich nicht irre, auch nur mit richterlichen Beschluss.

Das nun wirklich ne gute Frage, da müßte er ja irgendwo die Daten eingegeben haben udn die müßten die weiter gegeben haben...

HAst duirgendwo vor kurzem deine Mailaddy angegeben? Auf einer vielleicht nciht so seriösen seite??

Tja, das ist eine wirklich gute Frage. Ich würde dann mal fragen, wer die Provision für meine Anmeldung erhalten hat. :evil:

BTW:
Das ist ein Ltd. Darüber haben wir uns ja alle ja schon ausgelassen. Die Frage ist dann aber, wer klagt und von woher? ;)

Und der Laden heißt tatsächlich horneydue? :think:
 
Zuletzt bearbeitet:
Das halte ich ehrlich gesagt für eine etwas wüste Auslegung. Was ist denn übrigens ein Kleingewerbe? Das gibt es definitiv nicht. Es gibt eine Kleingewerberegelung im Umsatzsteuergesetz, sonst nichts.

Abgesehen davon halte ich eine GbR für das gefährlichste, was man sich antun kann. Na ja, heiraten kommt wohl nah dran.



Nicht Kleingewerbe sondern Kleinunternehmer. Ich bin von der Buchführungspflicht ausgegangen, das er die meint (AO). Habe aber nochmal nachgeschaut (weil schon länger net net benutzt), das sind 260.000 Umsatz, aber bei Landwirten! Bei Gewerbebetrieb sind es 25.000€ Gewinn. (2003, sollte mal neues Buch kaufen...).

Dachte mir, das er darauf hinaus möchte... oder doch was anderes??


BTT

Nun, wo müßte man den Klagen, da er TDG §6 misachtet??? Was hier ja einer genannt hatte!?
 
Die haben aber schnell geantwortet... :-/
Aber es stand im Prinzip nichts anderes drin. Sie haben mich nochmals aufgefordert den Betrag zu überweisen, mehr nicht!
Habe jetzt die passende Antwort abgeschickt und ein paar eurer wirklich hilfreichen Tips usw. mit eingebracht. Da bin ich ja jetzt mal gespannt!
 
Jetzt hab ich auch noch eine SMS bekommen in der sie mir mit dem Inkasso-Büro drohen :-(
und jetzt?

Wie hast du denn eine Mahnung per SMS bekommen, du hast doch geschrieben:

CheekyDylX schrieb:
Nein, die vorliegende Rufnummer kenne ich nicht.

Kann es sein, daß du dich doch angemeldet hast? ;)

Wie dem auch sei:

Inkassobüros können auch nicht mehr machen, als Mahnungen schreiben und nerven.

Wenn du dir sicher bist, dort niemals etwas bestellt zu haben und dies auch durchziehen willst:

Kannst du denen antworten, daß du die Kosten nicht übernehmen wirst und auch nicht mußt, sie sollen gefälligst den gerichtlichen Weg gehen.

Aber wie gesagt, nur dann. ;) Das mit den Kosten stimmt übrigens, wenn es vor Gericht geht, müssen die Kosten für ein Inkassobüro nicht übernommen werden. Die von einem Anwalt jedoch schon. Aber da Inkassobüros eh keine Mahnbescheide im Namen des Gläubigers beantrage dürfen, bleibt der Weg zum Anwalt für einen Gläubiger eh nicht aus. Von daher dieses Urteil.
Quelle kann ich bei Bedarf nachliefern.

Auch das keinerlei Rechtsberatung, wie immer.

P.S.:
Kann es sein, daß der Gute hier mitliest? Das Impressum ist geändert. Aber immer noch nicht so ganz richtig. Außerdem als gif, was zumindest umstritten ist.

Hier gibt es auch etwas zu dem Laden: https://www.netzwelt.de/forum/showthread.php?t=40708&page=1&pp=10

P.P.S.:
Sachen wie diese sind ein Grund, warum ich so ungerne meine kompletten richtigen Daten bei irgendwelchen Popeldiensten angebe.
 
Zuletzt bearbeitet:
so heute habe ich auch eine email bekommen:

Sehr geehrte/r hans petersen,
auf unsere erste Mahnung haben Sie nicht reagiert.

Sie haben sich am 04.02.2007 um 02:40:55 Uhr unter der gespeicherten IP ***** bei dem SMS-Service (bitte folgenden Link anklicken) www.123simsen.com angemeldet und damit einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.

Wir fordern Sie auf, den noch offenstehenden Betrag in Höhe von 99.00 Euro für die von Ihnen in Anspruch genommene Leistung bis zum 06.03.2007 zu begleichen.

Es ist in Ihrem Interesse weitere Schritte zu vermeiden, da ein weiterer Zahlungsverzug höhere Kosten und unangenehme rechtliche Konsequenzen zur Folge haben kann. Die Details des Vertragsabschlusses können Sie der Erklärung zur Mahnung entnehmen.

Die Forderungsaufstellung wurde berechnet für folgende Gläubiger und Schuldner:

Gläubiger: 123simsen.com;

Schuldner: hans petersen

Anmeldung bei www.123simsen.com


Kontoinhaber: Cube Media GmbH
BLZ: 210 500 00
Konto-Nr.: 1000 172 918
Institut: HSH Nordbank


Für Kunden aus Österreich und Schweiz
IBAN: DE 892 10 50 000 1000 172 918
BIC: HSH NDE HH

Betrag: 99.00 Euro

Bitte geben Sie auf dem Zahlungsbescheid unbedingt Ihre Kundennummer an um weitere Mahnungen zu vermeiden.
Ihre Kundennummer lautet: ****


soll ich des auch einfach nur ignorieren? 99.-€ tz... nicht ganz dicht!
 
Haha, ne Email. Sowas würd ich einfach ignorieren. Schließlich kann jeder Emails mit beliebigem Absender verschicken. Schreib zurück, alles was nicht schriftlich is, wandert in den elektronischen Papierkorb und Ende Gelände. Wenns was ernstes ist, wird dann schon ein Brief kommen...
 
die haben ja noch nicht einmal meine addresse... noch nicht mal meinen richtigen namen! ich hatte irgendwann mal besuch von nem kumpel und der hat nen 11 jährigen sohn. der war mal am rechner und wollte irgendwo sms schreiben. denke der hat sich da mal angemeldet (wer sonst?) naja aber für ne anmeldung knapp 100€? das habe ich ja noch nie gesehn!

was ist denn aus den vorpostern hier geworden? ist ja nun schon ne ganze zeit her bei euch. gebt doch mal bitte meldung ab.