Mahnkosten nach 10 Tagen

Steak

VfB-Fan
ID: 51362
L
25 April 2006
606
36
Hey, ich habe aufgrund neuer Abschlagsberechnung vergessen rechtzeitig einen Dauerauftrag einzurichten.
Nun bekomme ich ohne Erinnerung bereits 10 Tage nach Fälligkeit eine Mahngebühr von 5 Euro aufgebrummt. Ist zwar nicht viel, aber mir geht es hier ums Prinzip. Ist das so Standard?
 
Geht es dir speziell darum, dass die Mahngebühr schon nach 10 Tagen fällig wird ohne vorherige Erinnerung, oder um die Summe ansich?

Soviel ich weiß, muss keine Erinnerung erfolgen, sondern es kann gemahnt werden, sobald du in Verzug bist. Was steht denn in deinem Vertrag bezüglich Fälligkeit?

Ich hatte mal in einem Versandhaus was bestellt und mich beim Bezahlen um ein paar Euro verrechnet (hatte ein paar Sachen zurückgeschickt). Da kam dann auch direkt die Aufforderung plus Gebühr. Keine nette Erinnerung vorher.
 
Ist auf jedenfall rechtens. Du befindest dich im Zahlungsverzug. Da darf gemahnt werden. 5 Euro ist auch ein angemessener Betrag für so eine Mahnung.

Geht es hierbei sogar um eine Mietwohnung kann der Vermieter dir kündigen, wenn du häufiger im Zahlungsverzug befindest.
 
Die Mahnung ist die nette Erinnerung ;)
Nicht mit Gebühr. Eine nette Erinnerung wäre das, was mein ehemaliger Vermieter mal gemacht hat. Der schrieb uns an, dass wir wohl vergessen hätten, dass die Miete sich nach einem Jahr um 5 Euro erhöht und wir doch bitte die 15 Euro der letzten 3 Monate noch nachzahlen möchten. Da kamen keine Extrakosten. So ist es einfach nur eine Mahnung.
 
Nicht mit Gebühr.
Doch, die Alternative ist nämlich gleich der Mahnbescheid und der ist noch teurer.
Früher gab es mal diese netten Erinnerungen. Allerdings hat man dann als Gläubiger auch das Problem, auf den Kosten dafür zu sitzen. Porto, Papier, Arbeitszeit,... Und da würde ich auch nicht einsehen, das zu bezahlen.

anddie