Macht man einen Fehler, wird man ruiniert

den user trifft damit keine schuld, dazu gibt es bereits genügend urteile
Auch dann nicht, wenn er 100x kauft/verkauft/kauft/verkauft ... ?

Hier wurde bewusst ein offensichtlicher Fehler ausgenutzt. Es gibt mehrere Seiten Transaktionen "kaufen/verkaufen/kaufen/verkaufen ...". Mir ist egal, wie das "rechtlich korrekt" behandelt wird. Ich bezeichne das Verhalten des Users als Abzocken.
 
Naja, ich denke jeder User macht das anderst, die fairen würden den Fehler sofort melden. Andere, schnell ausnutzen und andern weitersagen.
 
So, nun bin ich auch mal wieder wach.

Also: Vom Geldwert her, ist es auch kein Weltuntergang, aber was ich damit ausdrücken wollte war eher: Wenn man einen Fehler macht, kann man ruck zuck komplett Ruiniert werden. Es ist nun nicht so, dass ich nun alle meine Seiten verkaufen muss, aber ich muss nun ersteinmal wieder Lose kaufen, und dann zusehen, wie ich an die ganzen ebesucher Punkte wieder komme, da diese derzeit (nicht nur hier im Forum) seher rar geworden sind. Sehr viele Wechselstuben haben schon seit längerem einen Bestand von 0.

Hatte es ja auch schon über das ebesucher Forum versucht, aber da ist im Moment genauso Ebbe.

Habe hier mal, um dsa von Mone zu bekräftigen mal einen Screeen gemacht (selbstverständlich ist die ID nicht zu erkennen:
 
Wie shcon gesagt ich meine hier müßte §§119 oder 120 greifen, wodurch du die vertrge anfechten kannst.

das mit den ebesuchern ist wahr. ich hatte auf meiner wechselstube vor einiger zeit noch 5 mio, momentan sind es eher immer 0.
 
also erstmal allegmein...

1. Der Webbi ist zwar selbst schuld aber

2. der User hat wissendlich einen Bug ausgenutzt... in normalen AGB steht dazu was drin...



Darf ich Dir auch einfach so 30 Euro abzocken, ohne dass Dich das stört?

Marty

ich habe nicht gesagt das mir das egal ist... wenn Oma, Opa, Mama, Papa, und die Kinder Pizza bestellen ist das heutzutage schon ne Investition ... keine Frage... aber es ist kein Weltuntergang

Das ist kein abzocken...

die Gier ist eine Eingenschaft des Menschen. Und der Webbi hat dieser Gier ein Ventil bereit gestellt... er wurde ja nicht betrogen oder sowas sondern er hat seine eigenen Zahlen nicht im Griff gehabt.

Das kannst du damit vergleichen, wenn du dein Wechselgeld an der Kasse eines polnischen Getränkehandels nicht nachzählst :)

MfG.

dazu möchte ich sagen das ich mich an solchen Bugs nicht bereichere sondern sowas möglichst schnell den Admins mitteile... es sind auch schon 2-3 Admins in den Genuß gekommen... und ich finde sowas gehört sich einfach... und wie gesagt...

es gibt auch meistens Paragraphen zum Thema Bugusing!!!

Theam für mich zu ende
 
Hier wurde bewusst ein offensichtlicher Fehler ausgenutzt. [...] Ich bezeichne das Verhalten des Users als Abzocken.
Gerade wollte ich schreiben, dass Abzocke allein noch kein Regelverstoß ist.

Auf der betreffenden Seite gibt es aber diesen Paragraphen in den AGB:
"§5 - Faken und Bugusing
Jede Art des Fakens oder die Ausnutzung von Bugs in Scripts ist verboten, User welche dabei erkannt werden, verlieren sofort ihren Account bei losebene.de und es wird eine Meldung an andere Betreiber gesendet, weiter wird losebene.de den Faker / Buguser in die Blacklist von ebesucher.de eintragen!"

Quelle
Kann man in so einem Fall nicht doch etwas machen? :doh:

 
falsche Übermittlung: Die falsche Übermittlung der Willenserklärung berechtigt ebenfalls zur Anfechtung. § 120 BGB

Erklärungsirrtum: Der Erklärende sagt / schreibt versehentlich etwas anderes als gemeint war. § 119 I BGB

zu 120
es liegt keine falsche übermittlung vor, da die preise vorgegeben waren

zu 119
dazu gibt es zig urteile, nach denen muss man zb eine irrtumklausel schreiben, wie sie mittlerweile in jeder postwurfsendung-werbung normal ist, irrtümer vorbehalten
ist das nicht da, muss der user annehmen, dass die abgedruckten preise den tatsächlichen entsprechen

ich weiß, man kann hier nun geteilter meinung sein
rein rechtlich muss man nun dem käufer einen vorsatz nachweisen, was aber leider sher schwer würde, ganz gleich, wieviele transaktionen er getätigt hat

wie gesagt, rein rechtlich ist da nicht wirklich etwas zu machen
aber wie man das nun von welcher seite her handhabt, das ist entscheidungssache der jeweiligen betreiber

1. würde ich ganz schnell bei sowas eine irrtums-klausel einbauen
2. das script prüfen, damit es die ein-verkaufspreise gegeneinander vergleicht und eben im notfall lieber dem user einen error ausgibt, wenn der kaufen will, als dem betreiber eben durch falsche einstellungen zu schaden
3. kann man nun den user anschreiben und auf kulanz hoffen

alles andere ist dann als lehrgeld zu verbuchen

ähnliches hatte ich auch, als jemand bei der zeche damals betrogen hatte, damaliger schaden ettliche millionen, nur da lag der preis wesentlich höher, und das waren dann wirklich harte euros im dreistelligen bereich

stellungnahme admins damals: das ist ein fehler auf deiner seite, da wird nichts unternommen, jeder betreiber ist für seine ausführungen und scripte selber verantwortlich

rein menschlich kann man das verhalten des users zwar verurteilen, rein rechtlich aber nichts machen
 
denn der betreiber ist zunächst auch mal dafür verantwortlich, die kurse einzustellen, er hat dieses getan und ungeprüft (was dann eigenvesculden und grob fahrlässig ist) hochgeladen
Das spielt keine Rolle. Er wollte das Angebot so nicht abgeben, nur das zählt.

den user trifft damit keine schuld, dazu gibt es bereits genügend urteile
Es geht auch nicht um Schuld. Es geht darum, dass keine zwei gleichlautenden Willenserklärungen da sind, also kein Vertrag.

uder muss nun jeder kunde, wenn im laden etwas falschausgezeichnet war, die differenz nachbezahlen oder gar den kauf rückgängig machen?
Das kann passieren. Aber eine Preisauszeichnung im laden hat eh nur informierende Wirkung. Der Kaufvertrag wird geschlossen durch Dein Angebot an der Kasse und Annahme des Ladens (durch die Kassiererin). Falls die Kassiererin einem Irrtum in der Erklärung unterliegt, kann der Laden diese Erklärung anfechten und den Vertrag nach BGB rückgängig machen.

denn der verlust beruht nicht auf einem wirklichen irrtum, weil der betreiber für die preisgestaltung verantwortlich ist
Der Preis sollte ja ein anderer sein, als dort stand. Beispiel: Meine Kalkulation sagt: 1000 Euro muss ich verlangen, bei der Eingabe rutscht da ein Komma und im Webshop steht 10,00 Euro.

er hat damit seinen verlust selber zu tragen und kann keinen weiteren dafür haftbar machen
falls doch, schick mir mal dazu die gesetzestexte
Ich habe die Gesetzestexte oben schon gepostet, bububoomt ebenfalls. Als Urteil biete ich mal: https://www.beckmannundnorda.de/bgh_anfechtung_irrtum_preis.html

Und jetzt bist Du daran, dass Gegenteil darzulegen.

Marty
 
zu 119
dazu gibt es zig urteile, nach denen muss man zb eine irrtumklausel schreiben, wie sie mittlerweile in jeder postwurfsendung-werbung normal ist, irrtümer vorbehalten
ist das nicht da, muss der user annehmen, dass die abgedruckten preise den tatsächlichen entsprechen
Die Preise sind auch ohne Klausel absolut unverbindlich. Genauso wie ein Preis am Ladenregal absolut unverbindlich ist. Wieso sollte ich da solch eine Klausel anbringen müssen?


ähnliches hatte ich auch, als jemand bei der zeche damals betrogen hatte, damaliger schaden ettliche millionen, nur da lag der preis wesentlich höher, und das waren dann wirklich harte euros im dreistelligen bereich
Da ging es ja auch nicht um einen Kaufvertrag, sondern um ein Spiel. Das ist was anderes.

Marty
 
Habe bei losebene.de eine Wechselstube. Nach meinem Crash vom Rechner, habe ich bei mir auf der Platte allerdings ein Backup der Seite gehabt, und bei diesem waren allerdings die Wechselkurse noch ein wenig anders.

....

Nun war es aber so, das bei dem Backup, ein weit niedrigerer Kurs war, als heute noch bei mir auf der Seite.

Zitat aus dem Urteil
....sondern auf einem nachfolgenden Fehler bei der Übertragung der Daten.

Es wurden keine Daten fehlerhaft übertragen, sondern nur ältere die dem jetzigen Kurs nicht mehr entsprechen.
Ich denke mal das dieses Urteil hier überhaupt nichts damit zu tun hat !

Im Übrigen stimme ich Mone zu, denn mit "Betrügern" habe ich tag täglich zu tun!

@ aktex1
Ich wär bereit dir einen Zinslosen Kredit zu geben, damit du Zeit hast die Lose wieder zu erwirtschaften!
 
Danke Toni für das Angebot. Wie gesagt, das mit den Losen ist nicht so das Problem, da muss ich nun halt mal einen ordentlichen Schub kaufen. Viel Schlimmer ist es mit den ebesucher Punkten, denn die kann ich derzeit nicht so einfach nachkaufen. Ist derzeit ziemlich leer auf dem Markt
 
AkteX1

da mußt du öfters mal auf meiner Seite gucken. Wechselstube.info falls die noch nicht kennst. Meist sind die momentan wirklich ruck zuck weg. Aber mit etwas glück erwischt du welche. Habe zwar ein wenig in reseve, aber die sind für die Wechselrally, sonst würde ich dir davon welche verkaufen.

Also jetzt gerade sind z.b. 5066 vorhanden, nicht die wellt, aber klein vieh...



Macht man einen Fehler,... 29.08.2006 11:47:30 es war die schuld des webbys!

So wenn witti hier drauf antwortet mache ich das auch mal.

Nein ich sehe das nicht als fehler des Webmasters. Naja der fehler ist vielleicht das nicht expliziet in den AGB drin zu haben und die auf der wechselseite nochmal anzupinnen ala, man ist beim taushc mit den AGB einverstanden...(aber vielleicht passiert das ja nun)


Mir ist so ein misgeschick auch vor zwei tagen passiert, aber ich habe das in den AGB drin. Die Userin die es ausgenutzt hat, hat mir den Schaden ersetzt und zeigt auch das es ihr leidtut.

Wie gesagt, sowas ist echte abzocke. Den Usern, die nur zu einem Günstigen kurs in eine richtung getauscht haben, habe ich den gewinn auch zugestanden. Aber halt nicht den gewinn aus mehrmaligem hin und her tauschen. Denn das solte jedem klar sein, das sowas nicht beabsichtigt ist...

Naja bei mir geht es ja auch dann um größere Mengen (die stube hat ein Kapital von rund 1,2 mrd. Lose!)

Daher auch die verschärften AGB.

Empfehle dir Aktex1 also deine AGB dort anzugeben und diese zu "verschärfen".


Gruß

Bububoomt
 
AkteX1

da mußt du öfters mal auf meiner Seite gucken. Wechselstube.info falls die noch nicht kennst. Meist sind die momentan wirklich ruck zuck weg. Aber mit etwas glück erwischt du welche. Habe zwar ein wenig in reseve, aber die sind für die Wechselrally, sonst würde ich dir davon welche verkaufen.

Also jetzt gerade sind z.b. 5066 vorhanden, nicht die wellt, aber klein vieh...

Naja, kennen tue ich die. Bin am Tag in letzter Zeit meist 3-4 mal drauf, da es meine erste Anlaufstelle ist:D

Hatte aber meist in letzter Zeit nicht wirklich viel Glück dabei. Die von Dir nun beschriebenen 5000 hab ich mir aber gesichert:mrgreen:

Werde nun auch eine Sicherheit einbauen, dass den EK und VK vergleicht. Sollte der VK unter dem EK liegen, wird die Seite dann deaktiviert.

Denke ist die Sicherste Lösung. Der User hat sich bei mir noch nicht gemeldet, war aber irgndwie zu erwarten.

Gruß

AKteX1
 
das war jetzt nen insider :D

Na, wenn etwa 80% der Klamm-User das Verhalten eines eigenen Webmasters kennen, dann ist das kaum noch ein Insider. Aber wer Pfandflaschen braucht, der findet sie ja auch woanders:
https://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=200020522517

Aber Schluss mit OT!

@AkteX1: Du hast die Geschichte für Dich schon als Lehrgeld abgeschrieben. Bei 35Mio kann man das auch tun. Aber insgesamt sollte die Geschichte doch zum Nachdenken anregen. Du sagst zurecht, dass Du selbst Schuld daran bist. Ich sage: Ja, es stimmt.

Aber gucken wir doch mal in die heutige, automatisierte Welt.
Was ist, wenn auf einenem Bankautomaten eine falsche Software aufgespielt wurde und das Ding mit einer "0" weniger leergeschöpft wurde? Grenzt das nicht an Betrug? Also, ich weiß von einer automatischen Tankstelle, bei der ein Mitarbeiter bei der Preiseingabe eine falsche Eingabe gemacht hat. Die wurde leer gezapft und die Richter haben es als richtig bestätigt.

Ich sehe im Bug-Using ein großes Potenzial des Betruges, weil für den Ausnutzer offensichtlich ist, dass die Willenserklärung so nicht stattgefunden haben kann. Aber das sehe leider ich nur so und ich hoffe, dass sich in der Rechtsprechung etwas ändert.

Denn die Gesetzgebung hat den Computer schon lange erfasst:
StGB § 263a Computerbetrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil
zu verschaffen
, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis
eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch
Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten
, durch unbefugte Verwendung von
Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Darüber würde die Rechtsprechung mit Sicherheit nachdenken, wenn eine entsprechende Anzeige erfolgt. Diese müsste sicherlich auch lückenlos nachgewiesen werden. Aber es zeigt sich doch, dass das Bug-Using nicht ganz im rechtsfreien Raum schwebt
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