Loseverleih - Wiederbeschaffungswert muss aus dem Thread entfernt werden?

minotaurus

Well-known member
4 Mai 2006
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Hallo zusammen,

kann mir vielleicht jemand sagen warum die ganzen Loseverleiher auf einmal den Wiederbeschaffungswert aus dem Thread nehmen müssen? War doch sonst auch kein Thema, und das wohl schon seit Jahren?

Das wars dann wohl mit dem Loseverleih, weil so kann man sie ja direkt verschenken?

Müssen die ganzen Loseverleih-Seiten nun auch nachziehen?

Fragen über Fragen. 8O
 
Warum das so ist kann ich dir auch nicht sagen!

Aber, so richtig rechtlich abgesichert ist das hier eh nicht.
Wie ich so die letzten Tage im Forum gelesen habe ist der Acc von einem Mod gehackt worden im ergebnis dessen sind etliche Postings verschwunden.
Was noch möglich gewesen wäre ist nicht aus zudenken!
Wie soll hier ein rechtlich gesicherter Nachweis erfolgen das ein Rechtsgeschäft zustande kam ?
 
wenn ein User mir mein Eigentum nicht zurück zahlt bin ich doch gezwungen mir mein Eigentum wieder zu beschaffen !
klar, aber teilweise zum 10-fachen des marktpreises?
Der Loseverleih ansich ist nicht gewerblich !
naja, wenn user ihre kredite öfter nicht zurückzahlen und man dadurch x-xx k € im jahr verdient, ist es schon gewerblich
 
Wie soll hier ein rechtlich gesicherter Nachweis erfolgen das ein Rechtsgeschäft zustande kam ?

Ich denke indem man dem jeweiligen Vertrag zustimmt, stimmt man auch zu, dass der Verleiher sich den Betrag zum jeweiligen Wiederbeschaffungswert per Vollstreckungsbescheid wieder beschaffen kann, falls der kredit nich zurück
bezahlt wird?


Der Loseverleih ansich ist nicht gewerblich !

Laut Kay ist er das:

https://www.klamm.de/forum/showpost.php?p=2393288&postcount=4384
 
Aber warum das ganze so plötzlich, ging doch jahrelang so gut?

Außerdem ist da ja bei anderen Loseleihern auch so, nicht nur bei Powercredits.
 
Zuletzt bearbeitet:
naja, wenn user ihre kredite öfter nicht zurückzahlen und man dadurch x-xx k € im jahr verdient, ist es schon gewerblich

Gewerbe unterstellt eine Gewinnerziehlungsabsicht!
Im Umkehrschluß würde das für mich bedeuten das ich alles tun muß damit User ihre Kredite NICHT zurück zahlen!
 
tut man das nicht mit so hohen zinsen? :mrgreen:

Hm, jo wenn du den Losebereich ansprichst erziele ich Gewinn, aber nicht im Euro bereich

Schau mal
Das ganze spielchen habe ich schon mit einem Richter durch und er mußte klein bei geben. Der wollte von mir auch einen Gewerbeschein mit der entsprechenden Erlaubnis!
Schau bitte auf das Datum, wenn ich kein Recht bekommen hätte wäre Losetoni schon dicht!
 
kenne das ding schon^^ hattest du auch mal wo anders gezeigt

das wäre eben die einzige erklärung gewesen, wieso das hier nicht erlaubt ist :-? denn aus spaß machen sie das ja (wohl) nicht, oder? :p
 
aber wenn ein verleiher ein wiederbeschaffungswert vom 10-fachen des marktpreises ansetzt ist das dann rechtlich ok? 8O

Der Leiher kann doch ablehnen !
Und wenn der Leiher sich über meine 5 € aufregt kann ich davon ausgehen das er eh nicht zurück zahlen will (den Losekredit)!
 
Und wenn der Leiher sich über meine 5 € aufregt kann ich davon ausgehen das er eh nicht zurück zahlen will (den Losekredit)!
würde ich so nicht sagen, ich würde sowas wohl auch eher ablehnen ;) es kann immer mal was vorkommen

also wenn ein leiher lose verkauft, ist das für dich rechtlich "bedenklich", da er dann ja ne gewinnabsicht hat, aber wenn er einen X-XX-fachen wiederbeschaffungswert vom marktpreis hat, hat er keine gewinnabsicht? :-?

ich glaube kaum das ihr/die dann X € pro mio zahlen
 
würde ich so nicht sagen, ich würde sowas wohl auch eher ablehnen ;) es kann immer mal was vorkommen

Jupp, aber dann kann man drüber reden ;)

also wenn ein leiher lose verkauft, ist das für dich rechtlich "bedenklich", da er dann ja ne gewinnabsicht hat, aber wenn er einen X-XX-fachen wiederbeschaffungswert vom marktpreis hat, hat er keine gewinnabsicht? :-?

ich glaube kaum das ihr/die dann X € pro mio zahlen

Wenn er sie verkauf hat er eine Gewinnerzielungsabsicht, schon allein durch die Zinsen und dabei spielt es keine Rolle wie hoch sie sind oder wie hoch der festgelegte Wiederbeschaffungspreis ist!
 
Ich würde das mal anders sehen: Wer in seinen Loseleihthreads mehrere Bedingungen angibt und dies regelmässig für mehrere User, der stellt damit AGB auf. Und AGB sind halt Geschäftsbedingungen. Und Privatleute können keine AGB haben, sie können nur einzelvertragliche Regelungen treffen.

Gruss
Marty
 
... Wer in seinen Loseleihthreads mehrere Bedingungen angibt und dies regelmässig für mehrere User, der stellt damit AGB auf. Und AGB sind halt Geschäftsbedingungen. Und Privatleute können keine AGB haben, sie können nur einzelvertragliche Regelungen treffen.

in soweit würde ich da mit gehen,
aber wozu brauchen dann Slotseiten AGB, wenn sie doch auch privat sind und nicht gewerblich ? :think: