Loseverkauf ein Gewerbe?

das_makro

Well-known member
ID: 224807
L
20 April 2006
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Tach zusammen

Ich werde wohl sehr bald in der Lage sein 'überschüssige' Lose zu verkaufen und zwar regelmäßig und mit der Absicht Gewinn zu erzielen:mrgreen:

Das Ganze soll rechtlich zu 100% in trockenen Tüchern liegen, damit ich (sollte es so laufen wie ich mir das vorstelle) nicht von irgendwem eine Breitseite bekomme und dann 5 Paar Schuhe zum bremsen brauche.

Ist es nötig dafür zumindest ein Kleingewerbe alá klein Schorschis-Losebude anzumelden?
 
gewerbeamt 20 euro zahlen....

dein "Firmenname" ist nur ein Phantasiename wird nicht ins Handelsregister eingetragen. Umsatzsteuer zahlst du im 1.Jahr aufejdenfall keine (außer du sagst dass du vorraussichtlich mehr als 5000 euro Umsatz hast) und dann rechnest du deinen gewinn anhand einer GuV (einnahmen-ausgaben aus).

Den GEwinn (z.B. 2500 Euro) gibst du dann in der EInkommensteuererklärung am Jahresende an. Wenn du nichts weiter an Einnahmen hast, würdest du darauf keine EinkommenSteuer zahlen müssen.
 
Danke...

Ist das dann so ein Kleinstgewerbe oder wie sich das schimpft?
Muss ich richtig Buch führen:ugly: ?

Kleingewerbe....


Naja du musst eine Gewinn-und Verlustrechnung erstellen können also alle einnahmen alle ausgaben. Ich würd schon jede Buchung in Excel irgendwie eingeben, es sei denn du kriegst alle Zahlen über PayPal...

Es würden auch zahlen in der DB reichen denn bis 99 Euro zählt die Kleinbetragrechnung regel, d.h. es muss keine korrekte Rechnung mit allem drum und dran sein. Du musst nur (sollte das FA dich prüfen), immer sagen können wohin deine Ausgaben gegangen sind (an wen, mit adresse)
 
Im 1. Jahr zahle ich also nix. Wie sieht das im zweiten Jahr aus? Kommt dann der dicke Hammer?
Ich hab ja nix dagegen Steuern zu bezahlen aber vor Papierkrieg hab ich richtig Angst und da vor allem vor bösen Briefen vom FA:-?
 
also

wenn du bei der Anmeldung angibst, dass du im erstem Jahr einen Umsatz von weniger als 17500€ erwartest, wirst du in die Kleingewerberegelung gestuft.
Für das zweite Jahr (und alle folgenden) wird das immer anhand des Umsatzes vom Vorjahr geregelt.
Kommst du also im aktuellen Jahr nicht über diese 17500€, bist du im 2ten Jahr wieder mit Kleingewerbe dabei, bist du drüber, dann hast du Pech

Der Papierkrieg ist nicht wild, du brauchst nur monatlich deine Abrechnungen machen, am besten in Excel, die druckst du aus, legst die gut weg und setzt dann am Jahresende alles in die Einkommenssteuererklärung ein.

kommst du über 17500€ Umsatz im Jahr, dann wird es etwas schwieriger, weil du dann monatlich eine Umsatzsteuerabrechnung durchführen musst, aber auch das ist halb so wild
 
Kannst auch von Anfang an sagen das du Umsatzsteuervoranmeldungen machen willst.. Hat für mich mehr Vorteile als einmal monatlich sone doofe abrechnung zu machen die 5 Minuten dauert...

Hat die Vorteile, dass du vom FA viel VSt wieder bekommst.. Und es gibt auch genug leute die mit dir gar keine Geschäfte machen solange du keine anständige Mehrwertsteuer ausweisen kannst, andere es aber können...

Naja.. meine Meinung.. Im Endeffekt muss jeder das für sich richtige rausfinden...
 
Mit Umsatz ist SUMME(GEWINN:VERLUST) gemeint?
Gilt das auch für den Fall, wenn man nur Gewinn macht oder mehr Gewinn als Verlust?
(Sorry für die doofen Fragen aber ich ich hab ÜBERHAUPT KEINEN Plan)
 
United

das muss man immer von Fall zu Fall sehen

PS: wenn du das Kleingewerbemodel von Anfang an ablehnst, habe ich auch gemacht, was bei mir aber Gründe des zu erwartenden Umsatzes waren, dann musst du einmal im Monat die Umsatzsteuer ans Finanzamt melden und zahlen, beim anderen wird alles am Jahresende mit der Einkommenssteuer gemacht

Reht hast du, wegen der Vorsteuer, wobei man dann schauen muss, ob sich das für den Losehandel lohnt?
Was hättest du da an Vorsteuer?
ok, wenn du einen neuen Rechner kaufst, klar
wenn du Rechnungen ausdruckst und dafür einen Drucker kaufst, Papier

aber fällt das so ins Gewicht beim Losehandel?
eher nicht

Mit Umsatz ist SUMME(GEWINN:VERLUST) gemeint?
Gilt das auch für den Fall, wenn man nur Gewinn macht oder mehr Gewinn als Verlust?
(Sorry für die doofen Fragen aber ich ich hab ÜBERHAUPT KEINEN Plan)


Umsatz ist die Summer ALLER Einnahmen

dein Gewinn ist deine Summer aller Einnahmen abzüglich der Summer aller Ausgaben
 
Gut, ich fasse mal zusammen.

Wenn ich ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelde, werde ich einen geschäzten Umsatz von <17500€ im Jahr angeben (was in meinen Augen schon nix mehr mit klein zu tun hat).

Am Ende des Jahres, reiche ich mit meiner Lohnsteuererklärung meine Gewinn- und Verlustrechnung aus den Losegeschäften ein, die dann ganz normal in meine Steuerberechnung einfließt, richtig?

Kann es mir passieren, dass ich wegen dieser Losegeschäfte (<=17500€ Umsatz) Steuern nachbezahlen muss? Schließlich beziehe ich noch Lohn aus nichtselbstständiger Arbeit.
 
Kann es mir passieren, dass ich wegen dieser Losegeschäfte (<=17500€ Umsatz) Steuern nachbezahlen muss? Schließlich beziehe ich noch Lohn aus nichtselbstständiger Arbeit.


logisch musst du auf die Einnahmen aus den Losegeschäften Steuern bezahlen ...
aber, sofern du nun nicht übermäßig viel einnimmst, wirst du das mit der Einkommensteuerrückzahlung aus der nicht-selbstständigen Arbeit wahrscheinlich verrechnen können

Immer bedenken, dass du pauschal für Onlinehandel zB einen Teil der Onlinekosten, Stromkosten in die GV einrechnen kannst, den Drucker oder Rechner, den du neu kaufst, etc ..

das, was dann am Ende des Jahres nach Abzug aller Kosten übrig bleibt, da drauf zahlst du deine Einkommenssteuer
 
Danke dir. Ich werde mir das mal durchrechnen.

Wie gesagt, die Einnahmen werden nicht riesig sein und sich weit unterhalb dieser 17500€ liegen;) .
Soll nur alles rechtens sein. Ich möchte ja nicht das mich unser BadBoy darauf aufmerksam machen muss:mrgreen:
 
!

wenn du nebenher arbeitest, solltest du mal deinen Vertrag prüfen. Es kann sein, dass da drin steht , dass du vor Aufnahme einer zusätzlichen Beschäftigung verpflichtet bist deinen Arbeitsgeber zu unterrichten.
 
wenn du nebenher arbeitest, solltest du mal deinen Vertrag prüfen. Es kann sein, dass da drin steht , dass du vor Aufnahme einer zusätzlichen Beschäftigung verpflichtet bist deinen Arbeitsgeber zu unterrichten.

Oh ja, daran hab ich garnicht gedacht. Danke, so eine Klausel gibt es bei mir im Vertrag.