Loseseiten als Gewerbe?

Wuffel

roulume.de - Webbi
ID: 135300
L
24 April 2006
561
40
Hi, angeregt durch den anderen Thread hier im Forum Loseseiten mit EF-Anbindung, Scripts, etc. bin ich auf den Gedanken gekommen, ab wann man denn eine Loseseite zum Gewerbe anmelden sollte.

Also ich meine irgendwas in Erinnerung zu haben, dass man bis zu 250€ / Monat verdienen darf, ohne dass man das ganze als Gewerbe anmelden muss. Kann da irgendjemand was zu sagen?

Weil wenn ich jetzt sagen wir mit Werbung 100€ im Monat verdiene, und 200 Mio Lose, die Lose aber nicht verkaufe habe ich ja eig. nur 100€ verdient. Es gibt ja keine Garantie, dass ich für diese Lose überhaupt Geld bekomme.


Und für den Fall, dass ich jetzt mehr als 250€ verdienen würde (will mich im Studium son bisschen mehr mit dem Geld verdienen im Internet befassen), wo kann man ein Gewerbe anmelden, kostet das was, und wie wird dann abgerechnet, also welche Freibeträge usw. gibt es und wie viel Umsatzsteuer muss ich dann zahlen?

Ich bin zwar nicht neu hier, aber das schien mir irgendwie das passendste Forum dazu zu sein ^^ Von mir aus kann der Thread auch verschoben werden.

Danke schonmal für alle Antworten :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wuffel schrieb:
Also ich meine irgendwas in Erinnerung zu haben, dass man bis zu 250€ / Monat verdienen darf, ohne dass man das ganze als Gewerbe anmelden muss. Kann da irgendjemand was zu sagen?
Die Aussage wird sicherlich gleich bestätigt (derjenige, weiß schon, wen ich meine :biggrin: ) :
Es geht ja ned ums Verdienen oder um irgendwelche Limits. Es geht nur drum, dass sobald die Gewinnabsicht da ist, das Gewerbe da sein muss.

Wie das dann mit Umsatzsteuervoranmeldung, Steuern etc. aussieht, steht bei der Diskussion um "Gewerbe ja oder nein ?" mal außen vor, weil das extra Punkte sind.

edit:
Ich verschieb den Thread mal noch, um ihn von dem Newbie-Thread abzugrenzen, der ja mehrere Fragen hatte.

:arrow: klamm talk
 
Naja "Gewinnbringende Absicht" ist ja auch Definitionssache. Man kann ja sagen, dass die Einnahmen die man erzielt dazu dienen, um den Verwaltungsaufwand, die Arbeitszeit und die Domain zu bezahlen. Dann hat man nicht unbedingt die Absicht Gewinn zu machen mit einer Loseseite, sondern nur den Usern Spaß zu bieten, und dabei aber keine Verluste machen zu wollen.
 
Wuffel schrieb:
Naja "Gewinnbringende Absicht" ist ja auch Definitionssache. Man kann ja sagen, dass die Einnahmen die man erzielt dazu dienen, [...]
Das du Einnahmen verzeichnest ist aber rechtlich schon Grund genug für das Gewerbe ;)
 
verschoben von https://www.klamm.de/forum/showthread.php?t=1334
by theHacker
theHacker schrieb:
Die anderen Fragen sind alle schon richtig beantwortet, nur eine wurde nicht ganz richtig beantwortet:
Ja ! Sobald du einer Tätigkeit mit Gewinnabsicht nachgehst, musst du ein Gewerbe angemeldet haben. Gewinnst du jetzt Euros, Lose oder Hühnereier interessiert dabei überhaupt nicht.
Erklär mir mal wie du Hühnereier (oder auch Lose) in eine Steuererklärung einträgst !

Du mußt das Zeugs erst verkaufen um einen Gewinn zu machen und diesen Gewinn (in € natürlich) trägst du in deiner Steueerklärung ein!

Also hat Nici recht ;)
 
Wuffel schrieb:
Naja "Gewinnbringende Absicht" ist ja auch Definitionssache. Man kann ja sagen, dass die Einnahmen die man erzielt dazu dienen, um den Verwaltungsaufwand, die Arbeitszeit und die Domain zu bezahlen. Dann hat man nicht unbedingt die Absicht Gewinn zu machen mit einer Loseseite, sondern nur den Usern Spaß zu bieten, und dabei aber keine Verluste machen zu wollen.

Nö. Du kannst das zwar für dich definieren, wie du magst, das ist aber nicht relevant.

Frag mal dein Ordnungs/Gewerbeamt, deren Definition ist nämlich bindend. ;)

Edit:
Wo hast du das mit den 250 Euro im Monat her, das wäre mir neu.
 
theHacker schrieb:
Gewerbe und Steuern haben doch nix miteinander zu tun, oder ? :hö:

Leider doch
du bist verpflichtet eine Gewerbesteuererklärung zu machen !

Hast du schon mal einen Briefmarkensammler gesehen der seine Marken nur tauscht (gegen andere Briefmarken) und nicht verkauft (hier ist der Handel gemeint) der ein Gewerbeschein benötigt!
 
toni schrieb:
du bist verpflichtet eine Gewerbesteuererklärung zu machen !
Ja, aber das sind zwei verschiedene Ämter. Oder warum holst du dir den Gewerbeschein beim Gewerbeamt und nicht beim Finanzamt ?
 
theHacker schrieb:
Ja, aber das sind zwei verschiedene Ämter. Oder warum holst du dir den Gewerbeschein beim Gewerbeamt und nicht beim Finanzamt ?

Hol dir mal einen Gewerbeschein, dann bekommste automatisch Post vom Finanzamt. Brauchst im Finanzamt nicht mal anrufen!

Die Ursprüngliche Frage war ja
4) Muss man für Game-/Slot-Seiten usw. womöglich ein Gewerbe anmelden?

und da hatte Nici richtig geantwortet
(Sinngemäß)
...wenn die Lose verkauft werden.... JA

und das war richtig
 
Mal angenommen der erwähnte Briefmarkensammler verkauft seine Sammelstücke, und verdient damit einmalig 100€.

Dafür braucht er keinen Gewerbeschein. Man braucht auch keinen wenn man mal eben seine privaten Gegenstände bei eBay verkauft. Und meine Lose sind genauso private Gegenstände, die ich sammle ^^ Und wenn ich die dann verkaufe, und das nicht regelmäßig und im großen Stil, dann würde ich das persönlich als Privatverkauf ansehen...

Aber ich persönlich mache die Gesetzte (leider ^^) nicht. Deswegen muss es ja irgendwie eine Grenze geben, wie viel nicht mehr als Privatverkauf zählt. Und ich weiß nicht mehr wo ich das mit den 250€ her habe, das war glaub ich in irgendnem anderem Forum mal bezüglich Werbung...


P.S.: Es wäre auch für den Staat meiner Meinung nach zu viel Verwaltungsaufwand, wenn jeder der so 100€ - 200€ durch sowas verdient deswegen darauf ein Gewerbe machen müsste...
 
Wuffel schrieb:
P.S.: Es wäre auch für den Staat meiner Meinung nach zu viel Verwaltungsaufwand, wenn jeder der so 100€ - 200€ durch sowas verdient deswegen darauf ein Gewerbe machen müsste...

Ähm, wahrscheinlich ist daher auch ein Gewerbe durch die dauerhafte Gewinnabsicht definiert. ;)

Aber von einer Höhe habe ich noch nie etwas gehört, ausser natürlich in Foren;).
 
hallo

also

das gewerbe ist immer dann anzumelden, wenn eine dauerhafte gewinorientierte beschäftigung erwägt wird

ob der gewinn nun positiv (volksmund gewinn) oder negativ (volksmund verlust) ist, ob der gewinn nun in euros, lose, scheisse, etc ist, das ist dabei zunächst mal unerheblich

die gewerbeanmeldung hat auchz nichts mit der steuerrechtlichen seite zu tun, diese ist unabhängig davon zu sehen

also,d as gewerbe ist immer dann anzumelden, wenn eine gewinnabsicht eintritt

und das diese bei einer regelmäßigen einnahmequelle vorhanden sein sollte, ist wohl jedem klar

sogar ein ökoladen, in dem eigentlich nur getauscht wird, zb du bringst eier als bezahlung hin und nimmst äpfel als ware mit, muss ein gewerbe melden (ausnahmen, es ist direkt auch der erzeuger, also der landwirt, das ist ein sonderfall)
 
Nun mal weiter im Text und ich rede aus Erfahrungen, die ich gemacht habe.

das gewerbe ist immer dann anzumelden, wenn eine dauerhafte gewinorientierte beschäftigung erwägt wird

Richtig, aber dann kommt der Haken, der sehr vielen das Genick bricht. Angenommen man ist nicht berufstätig (auch nicht arbeitslos, Hartz4 oder Rentner oder sonstwas) Hausfrau/mann über den Ehepartner mitversichert.

Man ist ja ein ehrlicher Mensch und möchte ein Gewerbe anmelden. Nun kommt der Haken, mir wurde gesagt, ich müsse mich dann selbst versichern (Auskunft bekam ich bei unserem Einwohnermeldeamt, das auch Gewerbescheine ausgibt).
Ein Nebengewerbe gibt es laut deren Auskunft nur dann, wenn man eben berufstätig ist und dort Kranken-/Rentenversichert ist.

Rechnen wir mal zusammen, was im Monat an Versicherungen zusammenkommt und dann frag ich mich, wieviel man überhaupt erstmal an Einnahmen haben muss, damit auch nur 1 Euro + am Monatsende rauskommt.

Verzichtet man dann nicht ieber auf den eventuell zu erwartenden Gewinn von 100€ im Monat, wenn man über 250€ Versicherungen zahlen muss?
 
Hallo

Wer von euch sich beim Arbeitsamt anstellt, ist verpflichtet jeden einzelnen Verkauf anzugeben! Das ist dan sch**egal ob das nun 5€ oder 250€ sind. Eben so sieht es mit Hart |V aus! Denn nach dem neuen Gesetz hast du jegliche ungeplante und geplante Einnahme zu melden. (Medlungspflicht). Dann darf jeder nebn Hart |V jedoch max. pro Haushalt derzeit 100€ dazu verdienen, ohne dass diese als Einkommen berücksichtigt werden!!

Nur dir Medlungspflicht ist in jedem Fall da. Wer das nicht macht, der Reskiert einfach eine Strafanzeige auf Grund von Leistungserschleichung. Und deren Folgen ist die Streichung von Leistungen. In manchen Fällen Kürzungen.

Und das andere ist, wer under 400€ im Jahr verdient, ist nicht Steuerpflichtig. Aber eine Angabe der Verdienste muss dennoch beim Finanzamt gemeldet werden. Diese 400€ gelten nur, sofern man neben bei nichts weiteres verdient!

Und dann sind es heute glaube ich net mehr ganz 250€ sondern 220€ die man ohne Gewerbe Meldung dazu verdienen kann. Das heist aber nicht, dass man den Verdienst nicht angeben muss. Denn verdienst du beispielweise Hauptberuflich 1200€ im Monat, so sind die 220€ nicht mehr frei!

Aber keine braucht auf Grund der 220€ ein Gewerbe melden in dem Sinne. Eine Nebenständigkeit bzw. Steuernummer bei Finanzamt reicht vollkommen aus.
 
ratzi, das ist mir neu

denn wenn du über den ehepartner versichert bist, brauchst du keine neue versicherung abschließen...
es sei denn, du überschreitest einen gewissen satz an umsatz, was dann aber derart hoch liegt, glaube bei 5000€ im monat, dass du aus der gesetzlichen ausgeschlossen wirst und dich privat versichern musst ...
darunter kannst du dich, musst aber nicht, privat versichern...

und wenn du den satz erreichst, sind dir die 300/400€ auch egal
 
Joa ok ^^

Also wenn ich Schüler bzw. Student bin, werde ich meine Lose Seite erstmal nicht als Gewerbe melden :ugly:
 
@ wittis-web:
Glaube mir, ich hab auch reichlich dumm geschaut weil mir das auch neu war. Aber wie oben geschrieben, kam die Information ja von einer Stelle, von der man Kompetenz erwarten sollte 8O

Ich werde mich nun aber nochmal bei unserem Steuerberater informieren. Vielleicht kann der ja weiterhelfen.

Wenn einem allerdings so viele Steine in den Weg gelegt werden, wie es sich nach meinen bisherigen Informationen anhört, überlegt man sich doch einen solchen Schritt zigmal.