Lehrerin verbitet Schall!

Nun müsste man wissen, wie der Schal denn getragen wird.
Gegen einen Schal, der lediglich den Hals bedeckt ist nichts einzuwenden. Sollte der Schal jedoch höher gehen und - wie heute gerne von den Mädels provoziert - dann noch dazu dienen, Kinn, Mund und Nase zu verdecken, dann kann der Schal durchaus abgenommen werden.

Denn schließlich stört es den Unterricht allgemein, wenn eine Schülerin sich in ihren Schal vergräbt und Antworten nicht mehr zu hören sind und man wegen dauerhaften Nachfragen das Stundenziel schwinden sieht.

Das ist Unterrichtsstörung und wird dementsprechend auch gehandhabt: der verursachende Gegenstand muss entfernt werden.

(Abgesehen davon: stellt nicht immer die Lehrer und ihre Handlungen in Frage. sie wären viel toleranter, wenn die Schüler einfach das machen würden, was man Ihnen sagt. Und das nicht erst nach vielen Aufforderungen oder Motzen, sondern gleich.)

Wenn du es genau nehmen willst: die korrekte Rechtslage in diesem Fall steht in den Gesetzen, Vorschriften, Erlassen und Regelungen des Kulturministeriums deines Bundeslandes. Kannste sicherlich beim Direktor dir Einsicht geben lassen. Nur nimm dir Zeit mit: das können durchaus über tausend Seiten enggeschriebener Text sein.