Falsch. Die Einzugsermächtigung erteilst du deinem Vertragspartner. Dieser darf dann per Lastschrift den Betrag von deinem Konto abbuchen. Da gilt dann auch die lange Frist.Eine Einzugsermächtigung musst du selbst bei deiner Bank abgeben. Habe ich bisher nur einmal machen müssen, für einen Lieferanten.
Der Fall mit dem Mitteilen der Bank, ist der Abbuchungsauftrag. Da gibt es diese Frist dann nicht. Aber es ist trotzdem eine Lastschrift.
Beim Abbuchungsauftrag erklärt der Zahlungspflichtige seinem Kreditinstitut schriftlich, dass der Zahlungsempfänger von seinem Konto abbuchen darf. Der Zahlungsempfänger erteilt dann seiner Bank den Auftrag, den entsprechenden Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen.
Der Belastete stimmt durch die Erteilung des Abbuchungsauftrages der Belastung seines Kontos zu. Dadurch ist eine Rückbuchung wegen Widerspruchs nicht möglich, im Gegensatz zur Lastschrift aufgrund einer Einzugsermächtigung.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Abbuchungsauftrag
GenauDas sind halt so die Feinheiten.![]()