Lastschrift zurückbuchen?

Schwarzdrossel

Hobbitfrosch
ID: 275198
L
10 Mai 2007
602
141
Hallo,

ich will bei der Postbank eine Lastschrift zurückbuchen lassen. Ich hab mittlerweile rausgefunden, wie das geht (nach über 10 Minuten fruchtloser Suche), aber wie formuliere ich denn den Widerruf?

Danke im Vorraus.


Und ja, ich habe die Suchfunktion bemüht, aber alles was ich gefunden habe konnte mir nicht wirklich weiterhelfen.
 
Meinst du den Widerruf irgendeines Vertrages bzw. Kaufes oder willst du wissen wie du den Grund der Rückbuchung gegenüber der Postbank formulieren musst?
 
Wie ich den Widerruf formuliere an die Postbank formuliere, damit ich meine Kohle zurückkrieg.

Einen Vertrag müsste ich ja bei dem Vertragspartner kündigen, nicht bei der Postbank...

Es geht um eine Spende an den WWF. Da hatte ich mich breitschlagen lassen, ich Blödvogel ich. Der Betrag sollte eigentlich aber schon im Juni eingezogen werden, wurde er aber nicht. Und jetzt kann ich gerade gar keine Abbuchungen von meinem Konto mehr gebrauchen, daher sind mir irgendwelche Tiger im Moment herzlich egal... solang ich sie nicht essen kann, sind sie mir wurscht.
 
8O Nunja,
also wie genau das bei der Postbank gehandhabt wird, kann ich dir nicht sagen.

Ich kann dir nur sagen wie es bei meiner Bank aussieht (Sparkasse) und denke mir einfach das die Postbank da ähnlich verfährt.
Bei meiner Bank z.B. reicht ein Anruf bei meiner Beraterin mit einer kurzen Angabe des Grundes.

Eigentlich brauchst du da gar nicht irgendwas kompliziertes formulieren. Die Bank interessiert das ja eigentlich nicht, ist deine private Angelegenheit.

Nur musst du dir darüber im Klaren sein, dass der WWF eine Gebühr in Höhe von ca. 6 € für die Rückbuchung zahlen muss.
In wie weit du bei dem WWF eine Verpflichtung eingegangen bist und ob die dir dann Ärger machen, musst du selber wissen. Dazu kann ich nichts sagen :biggrin:

Hoffe ich konnte ein wenig helfen.

LG
 
Hallo,

das geht ganz einfach über das Kontaktformular im Online-Banking. Ein Grund musst du nicht angeben, schreib einfach...Ich möchte folgende Lastschrift wiederrufen hier dann halt die daten rein Summe datum und betreff der Lastschrift.

Noch schneller und einfacher gehts im Telebanking einfach mit einem Berater verbinden lassen und dem sagen das du ne Lastschrift wiederrufen willst der fragt dann die Daten wie oben ab und gibt das in Auftrag.

lg

Maciste
 
Bei mir gibts direkt im Online-Konto so einen Button dafür. Da muß ich nur draufklicken und Pin/Tan eingeben. Da fragt überhaupt keiner nach nem Grund. Vielleicht gibt es bei dir auch sowas?
 
Also wenn du den Einzug unterschrieben hast, dann weiß ich aber auch nicht, ob du da rechtlich auf der sicheren Seite bist. Würde ich vielleicht vorher kurz durch eine Anfrage bei der Bank klären
 
Hä ?

Also wenn du den Einzug unterschrieben hast, dann weiß ich aber auch nicht, ob du da rechtlich auf der sicheren Seite bist. Würde ich vielleicht vorher kurz durch eine Anfrage bei der Bank klären

Woher soll die Bank denn wissen, welche Inhalte der Vertrag hat, der mit dem Tigerverein geschlossen wurde, sofern überhaupt ein Vertrag zustande kam.
Die Bank selbst interessiert es auch nicht im geringsten, wer wie viel Geld von meinem Konto einzieht und wofür, die interessiert nur, dass eine Einzugsermächtigung vorliegt, mehr nicht.
Einfach das beachten was Anelas geschrieben hat und gut ist.
 
Punkt 1: Widerruf ist ohne Grund möglich, Wege wurden dir hier ja aufgezeigt (Kontaktformular, Telefon, persönlich). Einfach Lastschrift stornieren.

Punkt2: Wenn du der WWF eine Einzugsermächtigung gegeben hast, so buchst du den Betrag formal unberechtigt zurück. Entsprechend kommen auf dich Kosten der Rücklastschrift zu, in welcher Höhe weiß nur die WWF (Werden dir von denen in Rechnung gestellt). Vertraglich bist du aber prinzipiell verpflichtet, den Betrag zu zahlen. Alles andere ist Kulanz.

Punt 3: Ruf bei der WWF an und versuch den Sachverhalt zu klären (Rücküberweisung/ Spendenvertrag kündigen). Zwar handelt es sich hier auch um eine Kulanzleistung, jedoch kannst du mit zureden (wenn wieder mehr Geld da ist, spende ich wieder etc.) bestimmt den Sachbearbeiter überzeugen.
 
Bei mir gibts direkt im Online-Konto so einen Button dafür. Da muß ich nur draufklicken und Pin/Tan eingeben. Da fragt überhaupt keiner nach nem Grund. Vielleicht gibt es bei dir auch sowas?
Dito, bei mir ebenfalls.
Sowas sollte es bei jedem Online-Banking geben.
 
Hallo Schwarzdrossel,

Deinen Widerruf kannst Du grundlos durchführen. Du musst "nur" der Postbank den Auftrag geben. Die wollen den Widerruf i.d.R. schriftlich haben, um die Kosten im Falle eines unberechtigten Widerspruches gegen die Lastschrift auf Dich abzuwälzen. (Deswegen machen die das wohl nicht beim Online Banking und telefonisch. Habe selbst gerade geschaut auf meinem Postbank OnlineBanking Konto geht es nicht Lastschriften zu widerrufen, bei der Sparda Bank aber ist das möglich)

Das ganze lässt sich postalisch mit einem 3-Zeiler erledigen:
Sehr geehrte...
Hiermit widerspreche ich der Lastschrift vom XX.XX in Höhe von ...€. Bitte stornieren Sie diese Lastschrift. Ich gehe davon aus, dass Ihr Haus mir den Betrag von ...€ valutagerecht bis zum XX.XX ausgleichen wird.
MFG
Schwarzdrossel


Das ganze richtest Du an Deine kontoführende Niederlassung. Die Übersicht dazu ist hier:
https://www.postbank.de/-snm-018430...766AAED053D12155.b122#kontofuehrende_postbank

Beste Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Einfach anrufen und denen erzählen, dass du widerrufen möchtest? Geht relativ problemlos.

Du musst aber unterscheiden zwischen Lastschrift und Einzugsermächtigung, da gibt es unterschiedliche Fristen.

Nicht festnageln: Ich glaube, bei einer Lastschrift sind es sechs Wochen, bei einer Einzugsermächtigung drei Tage. Aber das kann dir deine Bank besser sagen, ist verdammt lange her. ;)
 
hö Columbus? :think:

Du gibst einer Firma eine Einzugsermächtigung damit diese eine Lastschrift abbuchen kann.
So! Nen Unterschied gibts da nicht.
Widerspruch innerhalb von 6 Wochen möglich. (Neue SEPA-Lastschriften aus dem Ausland: 8 Wochen)
 
Was genau ist denn da jetzt der Unterschied?

Eine Einzugsermächtigung musst du selbst bei deiner Bank abgeben. Habe ich bisher nur einmal machen müssen, für einen Lieferanten.

Alles andere sind Lastschriften, da hast du halt eine längere Stornofrist.

Das sind halt so die Feinheiten. ;)

hö Columbus? :think:

Du gibst einer Firma eine Einzugsermächtigung damit diese eine Lastschrift abbuchen kann.
So! Nen Unterschied gibts da nicht.
Widerspruch innerhalb von 6 Wochen möglich. (Neue SEPA-Lastschriften aus dem Ausland: 8 Wochen)

Ich bin ein verdammt guter Kaufmannsgehilfe, kein Blödmannsgehilfe. Lies, was ich schreibe. ;)

Mal bei deiner Bank nachfragen? Ich schreibe ja schon mal gerne Mist, hier ist es aber sicher nicht so.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Einzugsermächtigung musst du selbst bei deiner Bank abgeben. Habe ich bisher nur einmal machen müssen, für einen Lieferanten.

Alles andere sind Lastschriften, da hast du halt eine längere Stornofrist.

Das sind halt so die Feinheiten. ;)



Ich bin ein verdammt guter Kaufmannsgehilfe, kein Blödmannsgehilfe. Lies, was ich schreibe. ;)


Dann lies, was ich jetzt schreibe:
Was du meinst, ist ein Abbuchungsauftrag. Der wird bei der Bank hinterlegt und den kann man garnicht stornieren.
 
Eine Einzugsermächtigung musst du selbst bei deiner Bank abgeben. Habe ich bisher nur einmal machen müssen, für einen Lieferanten.
Aha, und deshalb wollte z.B. das Bafög-Amt eine Einzugsermächtigung, ja? Die sind nicht meine Bank und die ganzen anderen, die eine Einzugsermächtigung haben auch nicht.
 
Ich sehe, mir glaubt doch eh keiner. Frage den Freundlichen aus deiner Bank.

Dann lies, was ich jetzt schreibe:
Was du meinst, ist ein Abbuchungsauftrag. Der wird bei der Bank hinterlegt und den kann man garnicht stornieren.

Das ist, mit Verlaub, ziemlicher Schwachsinn und hat hier mal rein gar nichts zu suchen.

Warum fragt ihr nicht mal euren Bänker, mir muss doch keiner glauben!!
 
Ich sehe, mir glaubt doch eh keiner. Frage den Freundlichen aus deiner Bank.

dir glaubt keiner, weils nicht stimmt. :)

Und was ist an einem Abbuchungauftrag Schwachsinn? Du hast doch damit angefangen, dass du meintest eine Einzugsermächtigung wäre irgendwas anderes. Deswegen habe ich vermutet, dass du nen Abbu meinst...

Klar, letztendlich muss er sich nur an die Bank wenden und die buchts zurück. Wurde ja schon geklärt.

EDIT: Achso, vielleicht sollte ich noch dazuschreiben, dass ich nichts kenne, was zwischen Lastschrift und Abbu liegt, was man nach 3 Tagen zurückbuchen kann. Da kann ich mir nicht vorstellen, was du meinst.

Falls es jemand wissen will:

Firma <- Einzugsermächtigung, Firma bucht vom Konto ab = Lastschrift
(6 Wochen Widerspruch, bei der Bank zurückbuchen lassen)

Bank <- Abbuchungsauftrag, Firma bucht vom Konto ab = Abbuchungsauftrag (kein Widerspruch möglich)
 
Zuletzt bearbeitet:
Weil ich immer Recht habe? Nö, das wäre zu einfach. Es ist halt so, ich habe auch ein wenig verdutzt geschaut, glaube es mir.

Möglicherweise hat mir die Bänkerin auch völligen Schwachsinn erzählt, daran glaube ich aber nicht.

Also, ich bin Industrie- und kein Bankkaufmann, weiß es also nicht mit Sicherheit, aber ich denke doch, dass meine Bank das weiß, ansonsten müsst ich da mal "reden."