(Bier)Kelle
BackRoad Fahrer
- 28 April 2006
- 6.829
- 507
Hallo,
seit den 70er Jahren gibt es das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AüG), welches es einer Firma erlaubt, seine Mitarbeiter an andere Unternehmen auszuleihen, unter Berücksichtigung diverser Vorschriften.
Ein wesentlicher Punkt des Gesetzes ist, dass der verliehene Arbeiter nicht schlechter gestellt sein darf, als ein normaler Mitarbeiter.
Daneben gibt es die Möglichkeit, z.B. über Dienst- oder Werkverträge externe Mitarbeiter zu beschäftigen.
Um die soziale Absicherung des verliehenen Arbeitnehmers sicherzustellen, bzw. um ein Unterlaufen des AüG zu vermeiden, gibt es Bewertungskriterien, nach denen entschieden werden muss, welche Vertragsart zu wählen ist.
Dieses kann von der Agentur für Arbeit überprüft werden, bei Verstoß dagegen drohen drastische Strafmaßnahmen gegen die Unternehmen.
Soweit, so gut.
Jetzt sind wir in der Situation, dass wir temporär auf externe Kräfte zurückgreifen müssen.
Angebote für AüG liegen bei 50 bis 60 € die Stunde, Angebote für Dienst/Werkverträge liegen von Freiberuflern bei 70/75 € pro Stunde aufwärts.
Um der Gesetzeslage Rechnung zu tragen, können wir nur billige AüG Kräfte einstellen, aber keine gut bezahlten Freiberufler.
Ist das nicht etwas unlogisch?
gruss kelle!
seit den 70er Jahren gibt es das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AüG), welches es einer Firma erlaubt, seine Mitarbeiter an andere Unternehmen auszuleihen, unter Berücksichtigung diverser Vorschriften.
Ein wesentlicher Punkt des Gesetzes ist, dass der verliehene Arbeiter nicht schlechter gestellt sein darf, als ein normaler Mitarbeiter.
Daneben gibt es die Möglichkeit, z.B. über Dienst- oder Werkverträge externe Mitarbeiter zu beschäftigen.
Um die soziale Absicherung des verliehenen Arbeitnehmers sicherzustellen, bzw. um ein Unterlaufen des AüG zu vermeiden, gibt es Bewertungskriterien, nach denen entschieden werden muss, welche Vertragsart zu wählen ist.
Dieses kann von der Agentur für Arbeit überprüft werden, bei Verstoß dagegen drohen drastische Strafmaßnahmen gegen die Unternehmen.
Soweit, so gut.
Jetzt sind wir in der Situation, dass wir temporär auf externe Kräfte zurückgreifen müssen.
Angebote für AüG liegen bei 50 bis 60 € die Stunde, Angebote für Dienst/Werkverträge liegen von Freiberuflern bei 70/75 € pro Stunde aufwärts.
Um der Gesetzeslage Rechnung zu tragen, können wir nur billige AüG Kräfte einstellen, aber keine gut bezahlten Freiberufler.
Ist das nicht etwas unlogisch?
gruss kelle!