Stoeffel-Media
- Design for Life
- 5 Mai 2006
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Hallo, habe vor ca. etwas mehr als 4 Monaten meinen Gebrauchtwagen gekauft. Das Auto war 6 Jahre alt zu dem Zeitpunkt und hatte nur 14t Km drauf. Ich selber habe bei der Probefahrt beim Händler nicht gefahren, sondern ne Freundin, meine Mutter wollte es so und für mich war es bezüglich der Sicherheit auch in Ordnung.
Uns viel bereits dort auf das das Kupplungspedal MAL "Geräuchte machte" aber wir wussten natürlich nicht, das sich nach paar Wochen die Sache zuspitzen würde. Denn derzeit macht das Pedal bei jeder Bewegung, speziell am Schleifpunkt recht viel Lärm und lässt sich nicht "flüssig" durchtreten. Da ich noch ein Fahranfänger bin, kann ich solch eine Behinderung nicht unbedingt gebrauchen, auch wenn ich derzeit gut klar komme und mich daran gewöhnt habe.
Jedoch ist dieses Geräuch ohne Musik nicht wirklich auszuhalten, es ist also klar zu hören. So das war erstmal die Aufklärung in groben Zügen ;-) Meine Frage dreht sich jetzt um den Gewährleistungsanspruch. Habe bereits mit einem Bekannten (arbeitet im Autohaus) darüber geredet und er meinte das es zu keinen Problemen kommen sollte, da ich den Wagen weniger als ein halbes Jahr erst habe und erst derzeit 16T gefahrene Km insgesamt drauf sind.
Was meint Ihr nun, kann der Händler mich irgendwie abwimmeln oder ist er verpflichtet mir zu helfen? Gehe dort nämlich bald hin und will dann da nicht unsicher umher stehen. Angerufen habe ich dort bereits, er signalisierte zwar das er sich das gerne anguckt und bei geringem Aufwand wahrscheinlich auch kostenlos reperieren wird, jedoch ließ er auch andere "Wege" für sich offen.
Händler ist übrigens -> https://home.mobile.de/Ludwig-Automobile
So das wars schon, vielen Dank fürs Lesen und ggf. die Anteilnahme an der Sache!
Uns viel bereits dort auf das das Kupplungspedal MAL "Geräuchte machte" aber wir wussten natürlich nicht, das sich nach paar Wochen die Sache zuspitzen würde. Denn derzeit macht das Pedal bei jeder Bewegung, speziell am Schleifpunkt recht viel Lärm und lässt sich nicht "flüssig" durchtreten. Da ich noch ein Fahranfänger bin, kann ich solch eine Behinderung nicht unbedingt gebrauchen, auch wenn ich derzeit gut klar komme und mich daran gewöhnt habe.
Jedoch ist dieses Geräuch ohne Musik nicht wirklich auszuhalten, es ist also klar zu hören. So das war erstmal die Aufklärung in groben Zügen ;-) Meine Frage dreht sich jetzt um den Gewährleistungsanspruch. Habe bereits mit einem Bekannten (arbeitet im Autohaus) darüber geredet und er meinte das es zu keinen Problemen kommen sollte, da ich den Wagen weniger als ein halbes Jahr erst habe und erst derzeit 16T gefahrene Km insgesamt drauf sind.
Was meint Ihr nun, kann der Händler mich irgendwie abwimmeln oder ist er verpflichtet mir zu helfen? Gehe dort nämlich bald hin und will dann da nicht unsicher umher stehen. Angerufen habe ich dort bereits, er signalisierte zwar das er sich das gerne anguckt und bei geringem Aufwand wahrscheinlich auch kostenlos reperieren wird, jedoch ließ er auch andere "Wege" für sich offen.
Händler ist übrigens -> https://home.mobile.de/Ludwig-Automobile
So das wars schon, vielen Dank fürs Lesen und ggf. die Anteilnahme an der Sache!