Kündigungsfrist bei Mietern

humbe

Malia´s Männlein
22 April 2006
764
33
Hallo,


ich habe eine Frage zur Kündigungsfrist bei Eigenbedarf.

Meine Schwangere Frau und ich haben vor uns ein Haus zu Kaufen welches aber zZ Vermietet ist.
Der Verkäufer sagte das der Mietvertrag erstmal übernommen werden muss.

Gibt es eine Tabelle in der steht wie lange wir Kündigungsfrist geben müssen ?
Nach meinem wissen Wohnen die Mieter knapp 10 Jahre in dem Haus, weiß es aber noch nicht 100 %
Ist die Kündigungsfrist in jedem Bundesland gleich ? (Rheinland-Pfalz)

Weiß hier jemand bescheid ?

Danke u. Gruß
humbe
 
Ich bin mir nicht sicher ob es überall gleich ist. Aber die Kündigungsfrist steht eigentlich immer in den Mietverträgen. Bei uns wären das für 10 Jahre eine Frist von 6 Monaten (glaub ich).
 
Ich habe mich doch geirrt. Es sind 9 Monate. Aber nur wenn der Vermieter kündigt. Wenn der Mieter kündigt dann 3 Monate.
Befrage doch nächstes mal einfach Wiki:
Für die fristgerechte Kündigung eines unbefristeten Vertrags schreibt das Gesetz bestimmte Formen und Fristen vor: Die Kündigung muss insbesondere schriftlich erfolgen (§ 568 Abs. 1 BGB), das Kündigungsschreiben muss unterschrieben sowie unmissverständlich als Kündigung deklariert sein. Sind an einem Mietverhältnis mehrere Personen auf einer Vertragsseite beteiligt, muss eine Kündigung von allen bzw. an alle ausgesprochen werden. Vermieter und Mieter können weiterhin nur unter Einhaltung bestimmter gesetzlicher Fristen kündigen. Nach § 573c Abs. 1 BGB hat der Mieter unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten, eine kürzere Frist kann jedoch vertraglich vereinbart werden. Kündigt dagegen der Vermieter, so richtet sich die Frist nach der Dauer des Mietverhältnisses. Bis zu fünf Jahren Vertragsdauer beträgt die Kündigungsfrist des Vermieters drei Monate, nach mehr als fünfjähriger Dauer sechs Monate und nach acht Jahren Dauer neun Monate. Andere Kündigungsfristen wie kürzere Fristen für den Mieter oder längere für den Vermieter können jedoch vereinbart werden oder sich gegebenenfalls bei Altmietverträgen ergeben, die vor dem 1. September 2001 geschlossen wurden.
 
Grundsätzlich "Kauf bricht nicht Miete"!

Ausnahme Eigenbedarf!

Wichtige Tips:

Kauf des Hauses zum 15. Eines Monats und sofortige kündigung des Mietvertrages. Auf jedenfall vor der nächsten Mietzahlung.
(Sicherstellung des Eigenbedarfs)

Eine Rücktritsklausel im Kaufvertrag einfügen. 3 Monate sollten reichen.
(Klagt der Mieter, davon gebrauch machen)

Bei solchen summen immer einen Anwalt beauftragen. Kosten ca 240 €, die gut investiert sind.
 
Eine Rücktritsklausel im Kaufvertrag einfügen. 3 Monate sollten reichen.
(Klagt der Mieter, davon gebrauch machen)
Gibt es Verkäufer, die sich darauf einlassen? Die Kosten für Notar, Grundbuch etc. dürften ziemlich hoch sein, ich als Verkäufer würde mich da nur darauf einlassen, wenn der Käufer sämtliche Kosten der Ab- und Rückabwicklung zahlt.

Marty
 
Wenn man ein Haus oder eine Wohnung kauft und diese ist vermietet, so steht mir als Käufer ein Sonderkündigungsrecht zu.
Die Kündigungsfrist beträgt hierbei 3 Monate, egal ob es einen Altvertrag gibt oder nicht.
Der Erwerber muß unter Umständen nachweisen das er ein berechtigtes Interesse an der Kündigung hat. Dies ist mit dem Eigenbedarf im Grunde schon getan.
Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht, es sei denn du holst dir vor dem Erwerb des Hauses eine Auskunft beim Anwalt, was sich immer ganz gut macht. Aber da kann dir auch der Mieterschutzbund Auskunft geben.
Wie bei allen anderen Kündigungen gilt natürlich die Härtefallregelung.
Wenn du die Wohnung nutzen möchtest, aber der Mieter schon 100 Jahre alt ist und schon seit 30 Jahren dort wohnt dann ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf fast nicht möglich.
 
Gibt es Verkäufer, die sich darauf einlassen? Die Kosten für Notar, Grundbuch etc. dürften ziemlich hoch sein, ich als Verkäufer würde mich da nur darauf einlassen, wenn der Käufer sämtliche Kosten der Ab- und Rückabwicklung zahlt.

Marty

Naja etwas einigkeit zwischen Verkäufer und Käufer solte da schon sein.

ein Notarieller Kaufvertrag darf keine Rücktritsklausel enthalten. Darum wird in solchen fällen ein Vovertrag geschlossen. Dieser kann auch vorzeitig gegen einen Notariellen Vertrag ausgetauscht werden.

Die hohen Kosten kommen erst zustande, wenn ein Notarieller Vertrag geschlossen wird.