Krank in der Probezeit zahlt Arbeitgeber weiter?

Ja muss aber die Firma mir nicht bescheid geben das sie die Zahlung eingestellt haben? Nicht das ich jetzt bei der Krankenkasse Geld beantragen und meine Firma zahlt weiter das wäre ja dann wohl nicht so gut.

ich hatte auch mal einen kleinen Unfall während der ersten 4 Wochen bei einer neuen Arbeitsstelle, die Firma sagte nix und zahlte einfach für 6 Tage nicht ( 6 Arbeistage waren es bis zum erreichen der 4 Wochenfrist)

Ich hab es erst Wochen später überhaupt gemerkt das ich weniger Geld bekam und fragte dann in der Verwaltung nach, da erfuhr ich dann das sie für eine Krankheit in den erste 4 Wochen nicht zahlen müssten und ich mir das Geld von der Krankenkasse holen soll :roll:

jedenfalls hat mir auch keiner Bescheid gesagt
 
Hi :)

Also ich habs mittlerweile 2 mal durch, das ich in die verlegenheit gekommen bin, krankengeld von der krankenkasse beziehen zu müssen.

Dies passiert nach 6 wochen, und nicht wie angegeben nach 4 wochen, sollte aber auch in deinem arbeitsvetrag stehen :-?

Bei mir war es so (AOK) das die von sich aus, mir nen schreiben geschickt haben, das ich doch mal vorbeikommen solle, gleich mit termin, ich dann hin... Und da dann unterlagen bekommen und alles erklärt bekommen und so... auch gleich die zahlscheine dabei... alles halb so wild gewesen :)
 
Hi :)

Also ich habs mittlerweile 2 mal durch, das ich in die verlegenheit gekommen bin, krankengeld von der krankenkasse beziehen zu müssen.

Dies passiert nach 6 wochen, und nicht wie angegeben nach 4 wochen, sollte aber auch in deinem arbeitsvetrag stehen :-?

Bei mir war es so (AOK) das die von sich aus, mir nen schreiben geschickt haben, das ich doch mal vorbeikommen solle, gleich mit termin, ich dann hin... Und da dann unterlagen bekommen und alles erklärt bekommen und so... auch gleich die zahlscheine dabei... alles halb so wild gewesen :)


Hmm na dann hat dein Arbeitgeber gegen Gesetze verstoßen und im Arbeitsvertrag steht es natürlich nicht, ich hab es doch nicht als Spaß erwähnt. ;-) Vielleicht solltest du den ersten Beitrag nochmal lesen, damit du weißt um was es geht (innerhalb der ersten 4 Wochen).

Entgeltfortzahlungsgesetz §3 Absatz 3
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich werd echt noch doof hier, ich fass sowas nicht, soviel unvermögen auf einmal.


und du das Gesetz, zumal sowas sehr wohl bestandteil des Arbeitsvertrags sein kann und der Arbeitgeber auch länger zahlen kann, wenn er will ....

@vomendederwelt ich gehe davon aus das es von dir kommt, wenn nicht dann ist es an den gerichtet der diesen Blödsinn geschrieben hat.
Nein es geht nicht darum das der Arbeitgeber länger oder kürzer zahlt, sondern das der Arbeitgeber die ersten 4 Wochen überhaupt nicht zahlt und zwar die ersten 4 Wochen nach Antritt der Arbeit. Und man kann Gesetze nicht Vertraglich außer Kraft setzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich habs mittlerweile 2 mal durch, das ich in die verlegenheit gekommen bin, krankengeld von der krankenkasse beziehen zu müssen.

Du schmeisst da zwei Dinge durcheinander.

Das, was Du meinst, ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Da ist es, falls es vertraglich nicht anders geregelt wurde, so, dass der Arbeitnehmer nach 6 Wochen Krankheit dann Geld von der Krankenkasse bezieht.
Man kann das auch vertraglich anders regeln - aber immer nur zugunsten des Arbeitnehmers. Man könnte als Arbeitgeber also freiwillig sagen, man zahlt kranken Arbeitnehmern 10 Wochen lang Gehalt und erst dann müssen sie zur Krankenkasse. Ich kenne aber nur eine einzige Firma, die sowas macht.

Dies passiert nach 6 wochen, und nicht wie angegeben nach 4 wochen, sollte aber auch in deinem arbeitsvetrag stehen :-?

Hier ist der Fall anders:
Der Threadstarter arbeitet erst wenige Tage in der neuen Firma. Und innerhalb der ersten 4 Wochen ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Lohn im Krankheitsfall zu zahlen. Das ist, wie schon erwähnt wurde, auch gesetzlich geregelt.
Aber auch hier kann ein netter Arbeitgeber einfach zahlen - was die Wenigsten aber machen werden.
 
...bist du noch krankgeschrieben, oder bereits wieder gesund?

*edit*
genauer: wurde die Kündigung während deiner Krankheit ausgesprochen (Datum)?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

ich bin noch bis zum 16.06 Krank geschrieben, die Kündigung wurde am Freitag geschrieben.
 
Hallo

ich bin noch bis zum 16.06 Krank geschrieben, die Kündigung wurde am Freitag geschrieben.

Das ist normal und erlaubt, denn um in den Genuss des gesetzlichen Kündigungsschutzes zu fallen, müsstest Du die Probezeit hinter Dir haben. Vorher greift der Kündigungsschutz nicht und somit kannst Du jederzeit (auch in Krankheit) gekündigt werden.
 
...bist du noch krankgeschrieben, oder bereits wieder gesund?

*edit*
genauer: wurde die Kündigung während deiner Krankheit ausgesprochen (Datum)?

ist egal wann die Kündigung ausgesprochen wurde bzw. ob er dann noch krank ist oder war. Kündigungsschutz geniest man erst ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit bei allem darunter kann auch während einer Krankheit gekündigt werden.

https://www.jobber.de/studenten/iptc-tmn-20030303-9-dpa_3523422.nitf.htm
https://www.rechtsanwalt-friedrichshain.de/Urteile/Legenden/Kuendigung.html
 
Hallo

ich habe heute meine Kündigung per Post bekommen:(:(:(:(

Guck mal ob die die 14 Tage Frist eingehalten haben.
Wenn nicht kannst du dagegen vorgehen.
Wäre dann zwar eher was zum ärgern als das es was bringt aber das müsstest du dann endscheiden.

Zum Thema während der ersten 4 Wochen kriegst du die Lohnfortzahlung von der Krankenkasse. Und da die dir eh nur x % zahlen hast du auch noch einen Karenztag.
Wenn du dann noch Pesch hast und bei ner direkt Kasse in Kiel bist kann die Auszahlung schonmal ca.4 Monate dauern.