Konto überzogen ->geld zurückgebucht, was nun?

Bonnie84

Well-known member
ID: 64311
L
7 Mai 2006
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Hallo,

ich habe ein Konto, welches ich nicht überziehen darf
Habe was bei H&M gekauft und dachte, ich hätt noch mehr Geld drauf
H&M hat abgebucht (27€), und Sparkasse hat Geld zurückgebucht.
Was passiert jetzt?
Muss ich noch was machen, oder bucht H&M nochmal ab?
Muss ich Gebühr zahlen?
Mein Konto ist wieder gedeckt..

LG
 
Hi,

am besten gehst du gleich mal zu H&M und klärst das direkt mit denen. Auszug und Quittung würde ich dazu mitnehmen.

Ich hatte das auch schon öfters; manche buchen einfach nochmal. Andere hingegen haben die Sache gleich an ein Inkasso - Unternehmen weitergegeben. :(

Bye,
Polli
 
mh bei mir war das neulich so ich wollte was kaufen und mit karte bezahlen und der typ meinte gleich mein konto wäre nicht gedeckt und so konnte ich nix kaufen.

ist das bankenspezifisch?
 
ist das bankenspezifisch?
Du kannst das bei der Bank irgendwie beantragen afaik.

Meine Mutter z.B. hat 1000€ Überziehungslimit (oder wie man das korrekt nennt), ich - bei der selben Bank - 0€.
Mir persönlich is das egal, weil wenn ich kein Geld hab, will ich ja auch nix kaufen :biggrin:
 
Nein, das kann am Zahlungsverfahren hängen. Wenn Du mit Karte und PIN zahlst, dann wird überprüft, ob das Konto eine Deckung aufweist. Bei Zahlung mit Karte und Unterschrift nicht (soweit ich das weiß).

Gruss
Marty


Richtig. Das POS*-Verfahren (mit Geheimzahl) ist für den Händler zwar teurer, dafür aber sicher, da wie Marty schon sagte, das Konto online geprüft wird, ob Deckung vorhanden ist und etwaige Sperren auf dem Konto sind. Wenn die Zahlung autorisiert wird, wird der Betrag auf jeden Fall ein paar Tage später vom Konto abgebucht, auch wenn dies dazu führen würde, dass das Konto doch ins Soll rutscht (wenn man bspw. vorher noch eine Überweisung tätigt oder so kann dies durchaus vorkommen).

Beim POZ**-Verfahren (nur Unterschrift) wird eigentlich nicht viel geprüft (soweit ich weiß nur, ob die Karte gesperrt ist) - da lässt sich der Händler im Grunde nur eine Lastschrifteinzugsermächtigung unterschreiben. Derartige Abbuchungen können als Rücklastschrift dem Händler zurückbelastet werden - z.B. mangels Kontodeckung durch die Bank, aber auch der Bankkunde selbst kann den Betrag zurückgehen lassen; in beiden (allen) Fällen darf der Händler aber die Adresse von der Bank einfordern [diesem Prozedere stimmt man ebenfalls mit der Unterschrift zu].

VG, Andy

*POS = Point of Sale
*POZ = POS ohne Zahlungsgarantie