nowmoney.de
newchallanger
- 3 Mai 2008
- 730
- 94
Moins,
ist hier noch jemand noch was los hier ?
Ich hoffe das ich mit meinem Thema hier richtig bin. Ansonsten bitte verschieben wenn möglich.
Also, ich habe mir vor jahren mal die Seite Turboklicker.de zusammen gebaut, weswegen mich heute folgende Email erreicht hat:
Sehr geehrter Herr Schmidhuber,
durch das Thema Klamm und Klammlose bin ich auf Ihre Homepage Turboklicker aufmerksam geworden. Neben der guten grafischen Gestaltung gibt es allerdings einige weitere Punkte, welche mir aufgefallen sind.
So gibt es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einige Fehler. In §1 gibt es im 2. Absatz Ausserdem (besser: Außerdem) und Auslandstrraffic (nur 1 r nach dem t). Auch der Satz danach könnte besser Das heißt, es dürfen nur User aus Deutschland, Schweiz und Österreich teilnehmen. lauten. In §5 liegt ein Fehlerhafter Verlust/Gewinn vor (besser: fehlerhafter Verlust/Gewinn).
Im Impressum fehlt die Angabe des zuständigen Finanzamts. Loseseiten müssen wie jedes andere Gewerbe angemeldet werden, da es sich dabei um Projekte handelt, welche dazu geeignet sind, über einen längeren Zeitraum Einnahmen zu erzielen. Das Argument, dass es sich bei Turboklicker um ein Projekt ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt, ist nicht relevant, da nicht die Absicht, sondern die Möglichkeit zählt – ähnlich zum Rundfunkbeitrag. Das zuständige Finanzamt sollte im Anschluss im Impressum angegeben werden.
Der wichtigste Punkt ist, dass im Gamingbereich auf der Seite die Möglichkeit angeboten wird, Glücksspiele (diverse Slots) direkt oder indirekt mit Klammlosen durchzuführen. Dies muss bei der zuständigen Glücksspielaufsicht lizenziert werden, da der Glücksspielstaatsvertrag Anwendung findet.
So sind Klammlose zwar eine rein virtuelle Währung, erhalten durch die durch den Webmaster hinzugefügte Möglichkeit des Umtauschs in der Wechselstube einen festgelegten Eurowert. Die Aussage der AGB, dass Klammlose keinen Wert hätten, ist dadurch nicht mehr relevant.
Ich bitte um Beachtung der obigen Punkte – auch für ggf. weitere Projekte – und um Antwort bis 31. August 2017. Die Weitergabe an meinen Anwalt und den Kontakt zu den zuständigen Behörden behalte ich mir vor.
Mit freundlichen Grüßen
Lars K.
Webmaster
ist hier noch jemand noch was los hier ?
Ich hoffe das ich mit meinem Thema hier richtig bin. Ansonsten bitte verschieben wenn möglich.
Also, ich habe mir vor jahren mal die Seite Turboklicker.de zusammen gebaut, weswegen mich heute folgende Email erreicht hat:
Sehr geehrter Herr Schmidhuber,
durch das Thema Klamm und Klammlose bin ich auf Ihre Homepage Turboklicker aufmerksam geworden. Neben der guten grafischen Gestaltung gibt es allerdings einige weitere Punkte, welche mir aufgefallen sind.
So gibt es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einige Fehler. In §1 gibt es im 2. Absatz Ausserdem (besser: Außerdem) und Auslandstrraffic (nur 1 r nach dem t). Auch der Satz danach könnte besser Das heißt, es dürfen nur User aus Deutschland, Schweiz und Österreich teilnehmen. lauten. In §5 liegt ein Fehlerhafter Verlust/Gewinn vor (besser: fehlerhafter Verlust/Gewinn).
Im Impressum fehlt die Angabe des zuständigen Finanzamts. Loseseiten müssen wie jedes andere Gewerbe angemeldet werden, da es sich dabei um Projekte handelt, welche dazu geeignet sind, über einen längeren Zeitraum Einnahmen zu erzielen. Das Argument, dass es sich bei Turboklicker um ein Projekt ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt, ist nicht relevant, da nicht die Absicht, sondern die Möglichkeit zählt – ähnlich zum Rundfunkbeitrag. Das zuständige Finanzamt sollte im Anschluss im Impressum angegeben werden.
Der wichtigste Punkt ist, dass im Gamingbereich auf der Seite die Möglichkeit angeboten wird, Glücksspiele (diverse Slots) direkt oder indirekt mit Klammlosen durchzuführen. Dies muss bei der zuständigen Glücksspielaufsicht lizenziert werden, da der Glücksspielstaatsvertrag Anwendung findet.
So sind Klammlose zwar eine rein virtuelle Währung, erhalten durch die durch den Webmaster hinzugefügte Möglichkeit des Umtauschs in der Wechselstube einen festgelegten Eurowert. Die Aussage der AGB, dass Klammlose keinen Wert hätten, ist dadurch nicht mehr relevant.
Ich bitte um Beachtung der obigen Punkte – auch für ggf. weitere Projekte – und um Antwort bis 31. August 2017. Die Weitergabe an meinen Anwalt und den Kontakt zu den zuständigen Behörden behalte ich mir vor.
Mit freundlichen Grüßen
Lars K.
Webmaster
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