Kleinunternehmer

MisterSimpson

Simpsons Fan
ID: 50883
L
20 April 2006
2.947
106
Hallo habe mich mal gerade etwas informiert. Wenn ich im Internet Geld verdiene muss ich ja Steuern zahlen deswegen dachte ich an ein Kleinunternehmen. Dort darf ich 17500 Euro pro Jahr verdienen und irgendwie das darauffolgende Jahr 50000 Euro. Ist mir auch egal 17500 Euro werde ich eh nicht übersteigen.
Muss ich das Kleinunternehmen auch gründen wenn das Geld durch Refs stammt? Und wenn ja dann muss ich alles buchen oder? Die Refs würden 50% wieder bekommen, aber wie soll man das dann buchen? Und ich muss 16% Steuern von den Betrag zahlen oder?
Also das richtig zu buchen stellt nicht das große Problem dar, ich hatte 2 Jahre BWL und ReWe. Aber wenn ich dann Kleinunternehmer bin muss ich alles was ich einnehme auch aufschreiben oder?
Ich mache meine Ausbildung muss ich das Geld dann auch aufschreiben oder nicht?

Oder geht es das ich einem der schon ein Gewerbe hat das dieser das Ref Guthaben versteuert und ich ihm die Steuern + sein Anteil überweise?
 
Vielleicht solltest du vor deinem Vorhaben ersteinmal Broschüren lesen und evtl. ein Existenzgründerseminar (per Antrag auf Kostenübernahme beim finanz. Träger) besuchen.

Ich weis überhaupt nicht was man auf deine Fragen antworten könnte da sie so völlig irrational ausgelegt sind.

Aber vielleicht kurz vorweg: Ganz egal mit wem, was, oder wie du versuchst selbständig (nicht als Angestellter/Arbeiter/Beamter) Geld zu verdienen - du musst vorher ein Gewerbe anmelden. Grob und knapp ausgedrückt: Alles andere ist Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung (die hart bestraft wird).

Ein Tip: Sieh das jetzt nicht als Beleidigung bitte. Aber dein Posting sagt in der Tat aus das du auf diesem Gebiet nun absolut nicht bewandert bist. Ich empfehle dir dringend sachverständige Lektüre und Broschüren zu lesen bevor du weitere Schritte gehst.

https://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/existenzgruendung.html
https://www.existenzgruender.de

Die örtlichen Industrie-und Handelskammern bieten auch sehr umfassende Informationen und Broschüren. Auch die Arbeitsagenturen sind Profis auf dem Gebiet.
 
(...)

Oder geht es das ich einem der schon ein Gewerbe hat das dieser das Ref Guthaben versteuert und ich ihm die Steuern + sein Anteil überweise?

Definitiv nicht.
Es ist Dein Einkommen und wird Dir zugerechnet.

(...)
(...) Und ich muss 16% Steuern von den Betrag zahlen oder?

Du zahlst nicht 16% Steuern von diesem Betrag. Du bezahlst Steuern in Höhe Deines persönlichen Steuersatzes, der durch die Einkommensteuererklärung ermittelt wird.

Als KU optierst Du im Normalfall, so dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen, bezahlt und eingefordert wird.

Ansonsten schließe ich mich den Worten von Drangi an.

Gruß
buhacont
 
:LOL:

Ich hatte damals auch 2 Jahre BWL und ReWe, aber glaub mir: Buchhaltung in der Schule und im Betrieb sind 2 verschiedene Paar Schuhe. Da wirst du mit deinen Schulkenntnissen nicht weit kommen. Ich kenne beide Seiten. ;)


stimmt :yes: :yes: :yes: :yes:

Aber ich denke, für eine einfache EÜR dürften zwei Jahre BWL reichen :mrgreen:

Gruß
buhacont
 
stimmt :yes: :yes: :yes: :yes:

Aber ich denke, für eine einfache EÜR dürften zwei Jahre BWL reichen :mrgreen:

Gruß
buhacont

Vorrausgesetzt man hat nach dem Überschlagen keine Gehirnerschütterung :biggrin:

Ot: Da hat das Forum ja jetzt wieder einen Member mehr, der weis von was er redet. ;)
Schade das ich soviel von dir nicht mehr mitbekommen werd.