Folgendes habe ich per Reno bekommen: (Bitte Mods nicht verschieben in Reno-thread, da es doch eine sehr wichtige Sache ist und allen nützt.)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb-infov/index.html
Scheinbar ist §1 weggefallen. Oder sehe ich das gerade falsch!?
Auch §3 auf den ncoh hingewiesen wird in dem Artikel ist weggefallen...
dort steht:
Ok, demnach müßte man also eine AGB haben, aber:Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BGB InfoVO ist über Folgendes zu belehren:
§ 1 Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen
(1) Der Unternehmer muss dem Verbraucher gemäß § 312c Abs. 1 des BürgerlichenGesetzbuchs folgende Informationen zur Verfügung stellen:
.. .
4. wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung sowie darüber, wie der Vertrag zustande kommt ,
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb-infov/index.html
Scheinbar ist §1 weggefallen. Oder sehe ich das gerade falsch!?
Auch §3 auf den ncoh hingewiesen wird in dem Artikel ist weggefallen...