Kleingewerbe

MisterSimpson

Simpsons Fan
ID: 50883
L
20 April 2006
2.947
106
Zum 10k. mal. Habe ein paar Fragen wegen Kleingewerbe wo ich keine Antwort drauf gefunden habe.

1) Wenn ich mit einem einen Vertrag abmache das er 50% von der Refvergütung zurückbekommt und ich 50% behalten darf sind dann die 50% die ich zurücküberwiesen habe Ausgaben?

2) Muss ich dann jeden einzelnen Betrag buchen? Aber nicht das Geld was ich während meiner Ausbildung verdiene oder?

3) Man darf 17.500 Euro Gewinn pro Jahr machen oder?

4) Es reicht wenn ich das alles so buche links Eingaben rechts Ausgaben oder nicht? Und dann muss ich alle Belege haben oder?

5) Steuern muss ich nicht zahlen oder? Und bei den Werbeanbietern darf ich dann meine USt-Nr. angeben oder? Weil dort bekommt man doch dann die Steuer ausgewiesen und bekommt das Geld zusätzlich wenn ich micht nicht irre.

Also möchte keine Rechnungen und so schreiben es geht halt nur um die Refvergütung die ich bekomme wenn.
 
Auch zum 10k mal. ;)

1. Verstehe nicht, was du meinst, mal es doch mal auf. ;)

2. Jab, Buchungen machst du für dein Gewerbe. Dein Gehalt wird in der Steuererklärung mit angegeben.

3. Hm, den Begriff Kleingewerbe bzw. Kleingewerberegelung gibt es nur im Umsatzsteuergesetz. Bis 17.500 hast du die Wahl, ob du umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht.

4. Schön gesagt. Ja, eine Einnahme- Ausgabenrechnung reicht aus. Notfalls in Excel. Aber ein Programm würde ich schon empfehlen. Belege musst du natürlich aufheben. Daneben würde ich ein getrenntes Bankkonto empfehlen.

5. Das kann man nie pauschal sagen. Selbstverständlich erhöht sich dein zu versteuerndes Einkommen.

Wenn du Rechnungen schreibst, musst du dich an die Regelungen halten, die im Umsatzsteuergesetz über eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung drin sind. Das gilt auch, wenn du keine Umsatzsteuer berechnest. Dazu gibt es einen thread in News & Infos. https://www.klamm.de/forum/showthread.php?t=24840
 
Die hauptsächliche Frage geht eigentlich um den 1. Punkt.

Du meldest dich über meinen Ref Link an und wenn du ne AZ beantragst bekomme ich z.B. 10%. Also du beantragst 100 Euro ich bekomme zusätzlich vom Anbieter 10 Euro. Ich lasse mir das Guthaben auszahlen und weil mein Ref 50% bekommt überweise ich ihm 5 Euro. Die anderen 5 Euro sind Gewinn. Sind die 5 Euro die ich meinem Ref ausgezahlt habe Ausgaben? Und muss ich dafür einen Beleg haben außer Kontoauszug?

Naja Extra Konto is so ne Sache. Soviel Buchungen habe ich net auf mein Konto und bekomme es wohl übersichtlich hin.

Bisschen vorkenntnisse habe ich mitm buchen und so. Habe Höhere Handelsschule im Bereich Wirtschaft und Verwaltung gemacht.
 
Dann ist die Frage, ob du überhaupt ein Gewerbe anmelden musst. In deinem Fall würde sagen, es reicht, dies bei der Steuererklärung mit anzugeben. Meiner Meinung nach betreibst du damit keine selbstständige Tätigkeit. Aber evt. mal mit deinem Steuerberater durchsprechen. Oder mit dem Finanzamt, die helfen (meist) gerne und es kostet nichts. ;)
 
Naja Extra Konto is so ne Sache. Soviel Buchungen habe ich net auf mein Konto und bekomme es wohl übersichtlich hin.

Also grundsätzlich muss natürlich festgehalten werden das Tätigkeiten mit Gewinnerzielungsabsicht grundsätzlich angemeldet sein müssen. Nun ist der Sachverhalt allerdings sehr oft nicht leicht herauszufinden ob es sich nun um tatsächliche konstante Einnahmen handelt bzw. eher um Einnahmen aus privaten Verkäufen, Gefallen oder, oder. Das Finanzamt entscheidet hier dann nach gutdünken (natürlich nach komplett erfolgter gesetzlicher Abwägung).

Wenn du durch deine Refs allerdings jeden Monat einen konstanten oder auch höheren Gewinn einfährst (hier ist dann Abwägen des Sachbearbeiters notwendig inwieweit eine Konstante besteht als das das Unternehmen (Unternehmung) ordentlich angemeldet ist). Ich denke aber auch ersteinmal das in deinem Fall keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.

Solltest du aber ein Gewerbe anmelden so kommst du um ein Geschäftskonto nicht herrum. Es gilt hierbei streng Privat- von Geschäftskonten zu unterscheiden.
 
MisterSimpson schrieb:
5) Steuern muss ich nicht zahlen oder? Und bei den Werbeanbietern darf ich dann meine USt-Nr. angeben oder? Weil dort bekommt man doch dann die Steuer ausgewiesen und bekommt das Geld zusätzlich wenn ich micht nicht irre.

Selbstverständlich bezahlst Du Steuern auf Deine Einnahmen. Solltest Du mit Deinem Ausbildungsgehalt und dem Überschuss unter 10.800 Euro bleiben, fällt keine Einkommensteuer an. (Diese Sichtweise ist brutto, also ohne Berücksichtigung von Werbungskosten und anderen Vorsorgebeträgen).


Dann ist die Frage, ob du überhaupt ein Gewerbe anmelden musst. (...)


Aus meiner Sicht wird das Ganze durch das Finanzamt als Liebhaberei und nicht als eigenständiges Gewerbe eingestuft.

@MisterSimpson:

Was sollte denn der Geschäftszweck des Gewerbes sein?
"Verwaltung von Referrallverdiensten"? Dies wird sicherlich vom Gewerbeamt nicht anerkannt. Eine Beteiligung oder Betreibung eines P4 Mailers ist es auch nicht.

Wenn Du also nichts anderes im Petto hast, würde ich kein Gewerbe anmelden und den Einnahmeüberschuß den Du erzielst, als "Andere Einkünfte" in der Steuererklärung deklarieren.

MisterSimpson schrieb:
Naja Extra Konto is so ne Sache. Soviel Buchungen habe ich net auf mein Konto und bekomme es wohl übersichtlich hin.

Ein Extrakonto ist nicht erforderlich, aber übersichtlicher. Schließlich kannst Du mit diesem Konto alle Einnahmen und Ausgaben auf einen Schlag belegen und musst nicht auch noch Deine weiteren finanziellen Bewegungen offen legen. Machst halt einfach ein Konto bei der Netbank auf, kostet nichts, bringt noch 2,5 % Guthabenzins und ist nur für Privatpersonen. Geschäftskonten sind in der Regel immer kostenpflichtig.


MisterSimpson schrieb:
Du meldest dich über meinen Ref Link an und wenn du ne AZ beantragst bekomme ich z.B. 10%. Also du beantragst 100 Euro ich bekomme zusätzlich vom Anbieter 10 Euro. Ich lasse mir das Guthaben auszahlen und weil mein Ref 50% bekommt überweise ich ihm 5 Euro. Die anderen 5 Euro sind Gewinn. Sind die 5 Euro die ich meinem Ref ausgezahlt habe Ausgaben? Und muss ich dafür einen Beleg haben außer Kontoauszug?

Ja, keine Zahlung (Buchung) ohne Beleg. Für Deine Einnahme müsstest Du eine Gutschrift vom Betreiber erhalten oder Du ihm eine Rechnung zusenden. Bei der Auszahlung an Deinen Ref, müsstest Du so oder so eine Abrechnung erstellen.



Gruß
buhacont
 
Ein Extrakonto ist nicht erforderlich, aber übersichtlicher. Schließlich kannst Du mit diesem Konto alle Einnahmen und Ausgaben auf einen Schlag belegen und musst nicht auch noch Deine weiteren finanziellen Bewegungen offen legen. Machst halt einfach ein Konto bei der Netbank auf, kostet nichts, bringt noch 2,5 % Guthabenzins und ist nur für Privatpersonen. Geschäftskonten sind in der Regel immer kostenpflichtig.

Bei der Postbank kostets ein richtiges Geschäftskonto 6 Monate keinen Cent und danach um die 20 Euro :D

Ich versteh aber auch langsam warums wirklich geht. Da wird tatsächlich kein Geschäftskonto gebraucht. Aber wer wirklich Geld verdient und kein solches Konto hat der macht sich Arbeit frei nach dem Motto: "Wer keine Arbeit hat, macht sich welche" *g*

@ Mistersimpson: Machst du denn jährliche Einkommenssteuererklärungen bzw. sind die für die relevant?
 
Er hat sich ja noch nichtmal über meinen Reflink angemeldet. Er überlegt noch.


Einkommenssteuer mache ich erst dieses Jahr, weil ich erst dieses Jahr mit meiner Ausbildung angefangen habe.
 
Er hat sich ja noch nichtmal über meinen Reflink angemeldet. Er überlegt noch.


Einkommenssteuer mache ich erst dieses Jahr, weil ich erst dieses Jahr mit meiner Ausbildung angefangen habe.

Das glaube ich nicht. Wenn Du erst im August angefangen hast, wird Dein Arbeitgeber normalerweise keine Steuer abführen, da Du in den ersten fünf Monaten sicherlich keine 10.000 Euro verdienst, um überhaupt in die Steuerprogression zu kommen. Falls er es doch macht, muss er im Dezember einen Lohnsteuerausgleich fahren und du erhälst die Steuer wieder zurück.

Eine ESt-Erklärung ist nur erforderlich, wenn Du weitere Einkünfte erzielst (Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Gewerbe) und/oder Du Steuerzahlungen geleistet und/oder Freibeträge hast. Sollte Dein Arbeitgeber den Steuerausgleich fahren wirst Du nicht zur ESt veranlagt, da bereits alles über den Arbeitgeber abgewickelt wurde. (§46 EStG)


Gruß
buhacont
Gruß
Sascha