klammlose in gutscheine tauschen steuerpflichtig?

hawaiimann

Well-known member
ID: 291332
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19 Juli 2007
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ich hab bei der suchfunktion nichts gefunden und hoffe auf diesem weg eine antwort zu finden.

es gibt ja seiten auf denen man lose gegen gutscheine von warenhäusern tauschen kann. sagen wir mal man würde ca. 300 euro monatlich dadurch an gutscheinen für ein warenhaus bekommen.

meine frage lautet, ob man steuern zahlen muss, wenn man seine lose in gutscheine tauscht.

m. E. ist dies ein tausch einer virtuellen währung, welche im richtigen leben keinen wert hat, gegen gutscheine (bzw. geldwerte vorteile).

hier wurde ja schon diskutiert ob man bei einkäufen, bzw. beim tausch von waren gegen lose, auch steuern zahlen muss, aber ein ergebnis kam hier ja nicht wirklich zustande.

vielleicht kennt sich ja zufällig jemand mit dem thema aus?
 
naja Gutscheine haben ja einen Gegenwert, ausserdem hast du die Lose ja mit Gewinnabsicht verdient, daher sollte dies Steuerpflichtig sein.

PS: Am besten wirklich einen Fachmann antexten, denn so bist du dann auch auf der sicheren Seite ;-)
 
hab ich mir auch schon überlegt, aber dann muss ich denen erstmal erklären was klammlose sind...

naja werd mich dann wohl mal an meinen steuerberater wenden.
 
für privatpersonen: ein klares nein! - ausser man weist dir gewerbsmässige tätigkeit nach - eine regelmässigkeit von 300€ im monat könnte allerdings als gewerbe gelten. sonnst könntest du auch nicht einen alten dvd player bei deinem kumpel gegen ne kiste bier eintauschen!

um für alle zeiten als privatperson zu gelten darf also:

1.) keine regelmässigkeit zu erkennen sein (wobei da auch die summe eine rolle spielt - jeden monat für 10 Euro - das ist taschengeld und kein handel)

2.) die häufigkeit - sitzt du jeden tag 10 stunden am pc und "verdienst" lose um damit ware zu kaufen

3.) die summe kann entscheidend sein. auch einmalige aktionen für 5000 euro könnten zu problemen führen.

ABER:

1.) wo kein kläger da kein richter. für das warenhaus und auch eine steuerprüfung des warenhauses ist es eine ganz klare sache - ware gegen geld - in dem fall eben lose. wo du das geld her hast interessiert erst mal keine sau. oder glaubst du das wenn quelle eine steuerprüfung hat und du da jeden monat für 300€ bestellt das die dann bei dir klingen und fragen wo du das geld her hast?

2.) lose ist ein (noch) rechtsfreier raum. ein klamm los ist offziell eben kein zahlungsmittel - hat keinen wert, ist nicht greifbar - existier ja auch nur virtuell - streng genommen ist es gar nicht existent!

zusammengefasst - so lange du als privatperson nicht milliarden von losen umsetzt und man dir darüber eine gewerbliche tätigkeit anhängen könnte (ja, es gab schon komische fälle in denen eine mutter die bei ebay sehr viele gebrauchte klamotten ihrer kinder versteigert hat eine gewerbsmässige tätigkeit angehängt wurde) bist du auf der sicheren seite. steuern zahlt ja in jedem fall die firma bei der du die lose eintauscht - denn ein gutschein beinhaltet auch mwst. und wenn der laden das wieder verkauft muss er für den verkauf der lose ebenfalls die mwst abführen.

für gewerblich: ja - mehr gibts dazu nicht zu sagen!


generell: noch ist das thema virtuelle währungen ein sehr schwammiges. das internet ist in weiten teilen rechtsfreier raum. da gelten (noch) andere regeln als im rl. und auch an den schnittpunkten (lose gegen ware) ist das so. ansonsten wäre alle loseklicker plötzlich schwarzarbeiter, alle verleiher wären illegaler weise im kreditgeschäft, ebenso alle die zinsen zahlen. anteile ausgeben oder kapitalgesellschaft AG - undenkbar. usw. mach dir da mal keinen kopf. den richter möchte ich sehen der dir als privatperson wegen klammlosen zu was verknackt (sofern du in deiner tätigkeit nicht die voraussetzung für gewerblichen handel erfüllst). da müsste erst mal einer definieren ob klammlose überhaupt einen realen gegenwert haben und ob steuern erst fällig werden wenn du die gegen rl ware / geld eintauscht etc. geb dich trotzdem nicht der illusion hin das der staat schläft. ebay und co werden schon länger von software der finanzämter überwacht - wenn es zu viel wird gibts als verkäufer ne böse überraschung.

in deinem fall jedoch verkaufst du ja keine lose sondern tauscht sie gegen ware bzw. gutscheine für ware. damit tätigst du ja streng genommen keinen verkauf sondern einen kauf. kann mir kaum vorstellen das das folgen hätte - dennoch nicht zu regelmässig und nicht zu viel - die finanzfritzen kennen kein erbarmen. und ob zu zu unrecht in die mangel genommen wirst oder nicht - den ärger hast du erst mal am hals!
 
Es handelt sich bei diesen Gutscheinen um einen geldwerten Vorteil, die auch zum Einkommen gehören. Es gibt Freibeträge, aber mit 300 €/Monat bist du darüber.

Es spielt keine Rolle, ob du Klamm-Lose gegen die Gutscheine tauschst oder was auch immer du tauschst... du kannst die Gutscheine sogar kostenlos bekommen. Trotzdem handelt es sich um einen wirtschaftlichen Vorteil.

Ich hab gerade gesehen, dass es bei einem geldwerten Vorteil um den Arbeitnehmer geht. Mh, ob das nun noch passt, weiß ich nicht.
 
das mit dem geldwerten vorteil und arbeitnehmer hatte ich auch gelesen, nur leider passt es ja nicht so richtig.

naja noch ist es ja lange nicht so weit, dass ich 300 euro im monat damit "verdienen" könnte.
wäre nur mal ganz interessant sowas zu wissen. ich denke mal, dass einige leute hier in dem ein oder anderen shop schon was gekauft, bzw. klammlose gegen waren getauscht haben. von daher ist es ja grds. für einige leute hier auch interessant mal zu wissen ob das alles so i. O. ist. da ich jetzt mal nicht davon ausgehe, dass zufällig ein steuerberater hier im forum angemeldet ist, werd ich da wohl woanders mich noch erkundigen.
 
Ich habe bei einem Steuerberater angefragt wie es ist.

Mal davon abgesehen, dass er überhaupt nicht verstanden hat, wie man mit Anteile an einer Loseseite für Null Arbeit Geld verdienen kann und mich davor gewarnt hat bei sowas Geld anzulegen :ugly:...

Als Privatperson musst Du jeden Cent, den Du durch einen direkten Loseverkauf einnimmst als gewerbliches Einkommen angeben in der Einkommenssteuererklärung.

Ich persönlich sehe es eigentlich als Kapitalertrag (Zinsen), da ich nicht wirklich eine gewerbliche Tätigkeit sehe.

Die Gutscheine sind vom praktischen Denken her gleichzusetzen mit einem direkten Loseverkauf; nur ist die Wahrscheinlichkeit viel geringer jemals was vom Finanzamt zu hören.

Ehrlich gesagt bin ich relativ erschüttert, dass nichtmal ein Steuerberater genau weiss, was auf einen steuerlich zukommt.

Es gibt ja mehrere theoretische Möglichkeiten:

1. Sich nicht um steuerliche Angelegenheiten kümmern -> nicht ratsam

2. Die Gutschein/Biehl Computershop Schiene fahren und beten

3. Die Euroerlöse/den geldwerten Vorteil bei der Steuererklärung angeben:

Möglichkeit1: Du musst einen gewissen Teil auf den Loseerlös als Steuer zahlen: Das wäre eine ehrliche und praktikable Lösung für alle Seiten -> also unwahrscheinlich in Deutschland

Möglichkeit2: Das Finanzamt behandelt den Loseerlös als ganz normale Einnahme und du darfst (da die Brutto/Netto Abgaben monatlich nur auf dein Arbeitnehmereinkommen ausgerichtet sind) Lohnsteuer, KV, Pflege, Kirchensteuer, Soli nachzahlen.

Beispiel: 30.000 Brutto pro Jahr durch Job, 3000 Euro im Jahr durch Loseverkauf

FA sagt: 33.000 Euro Bruttoverdienst. Dein Arbeitgeber hat natürlich nur für 30.000 Steuern und Abgaben entrichtet und du darfst alles nachzahlen...ich nehme an, sollte es wirklich so laufen, kann es auch durch das hochrutschen in eine höhere Einkommensklasse dazu kommen, dass du so gut wie keinen Vorteil durch den Loseverkauf hast.

Man müsste seine Steuererklärungssoftware mal diesbezüglich quälen; aber im Endeffekt müsste sie ein Steuerberater machen der sich mit Klammlosen wenigstens halbwegs auskennt.
 
so einfach ist es nun auch wieder nicht!

wenn du etwas besitzt und verkaufst dann musst du dafür als privatperson keine steuer bezahlen! erst wenn es vom volumen (mege der aktionen, euros / monat etc.) als gewerblich anzusehen ist kommst du in gegege mit dem gesetzt.

zwei beispiele:

du hast dir ein auto gekauft, fähst das eine weile und verkaufst dieses wieder. das ist eindeutig kein einkommen im steuerlichen sinne, da du das auto nicht zum zwecke des geldverdienens gekauft / verkaufst hast (selbst dann nicht wenn du es mit gewinn verkaufen solltest - du hast das auto selbst gefahren)

du hast geerbt - erbschaftssteuer wurde bezahlt - und du verkaufst das erbe - die münzsammlung jetzt. einkommenssteuerpflicht als privatperso - nada!


anders sieht es aus wenn du etwas produzierst, oder dienstleistung erbringst. dem nachbar den rasen mähen und 10 euro kassieren fällt unter nachbarschaftshilfe. jeden monat 10 pcs für je 50 euro installieren ist gewerblich! auch wenn du z.b. kirschen aus deinem garten verkaufst kann es probleme geben da du ja etwas prodzuiert hast.

das eigentliche "problem" sind eben die klammlose. wenn die klamm lose was wert sind, dann müsste man schon für das "verdienen" - "vermehren" selbiger steuern bezahlen. nur was sind denn klammlose? ein produkt - nö kann ich nicht anfassen - ist nicht real ist eine digitale phantasiezahl - ist definitiv kein produkt. eine dienstleistung - auch nicht. diese art von "ware" ist eben noch nicht definiert worden - da greifen die gesetzte (noch) nicht wirklich.

wenn du diese virtuelle währung gegen echtes geld verkaufst dann hast du einen verkauf getätigt der steuerliche relevanz hat - auch als privatperson wenn sie gewisse grenzen übersteigt. aber bei einem tausch - ware / gutschein gegen lose - was will man da anbringen. geldwerter vorteil das gibts nur wenn man arbeitet und die firma bietet einem dinge billiger als für alle anderen. (firmenwagen, kostenloses handy, kreditkarte, billiges kantinenessen, günstige eigenprodukte etc.) ich tausche das eine gegen das andere. ich mache dadurch keinen gewinn, habe keine euros bekommen - ist ganz schwammig und eben noch nie klar geregelt worden.

noch ein gedanke zum produkt - selbst wenn ein richter jetzt definiert das klammlose einen wert haben, das sie sich vermehren wie echtes geld und das auf grund bisheriger realer verkäufe ein wert anzusetzen ist - wie wollen die mir bitteschön nachweisen das ich die lose die ich gegen ware EINGETAUSCHT habe nicht schon ewig besitze? und selbst wenn sie das könnten - dann müsste erst mal geregelt werden das man klamm lose in seiner steuererklärung mit angeben muss.

egal von welcher seite man es betrachtet - so lange ich als privatperson nicht zu viel umsetze und ich somit als gewerblicher eingestuft werde so lange bin ich auf der sicheren seite. der gesetzliche freibetrag ist da sicherlich keine schlechte richtlinie.

vor allem ist es dem finanzamt eigentlich völlig egal wer z.b. bei Biehl was gekauft hat. Wichtig ist denen nur das er a) seine umsätze richtig verbucht und b) keine steuern hinterzieht. für das finanzamt ist doch der endverbraucher uninteressant. biehl muss die einbehaltene mwst abführen - der rest ist jucke. ausser natürlich das finanzamt stellt fest das man über das mass einer privatperson hinaus tätig ist und sie eben ein gewerbe vermuten - aber wer kauft schon 20 notebooks bei biehl und bezahlt diese mit losen?