KK - Antrag

pokerface

rownz.de Leeader
ID: 228468
L
20 April 2006
2.865
218
Habe einmal gelesen, dass einer einen KK Antrag auf die Domain google.de gemacht hat und dann für mehrere Stunden auch der Besitzer war, da die Domaininhaber also google den Antrag nicht abgelehnt hat.

Ist dies immer noch möglich oder zieht das rechtliche Folgen mit sich? Habe seit ein paar Wochen eine Domain im Blick und da wird nix getan (obwohl es eine Newsseite ist). Wenn ich nun einen KK Antrag auf diese Domain mache und der Webmaster meldet sich nicht (wie lange ist da die Dauer) dann gehört die Domain mir und der Webmaster kann nichts mehr machen oder wie seh ich das?

Bitte helft mir ich will danach nicht Ärger bekommen :)



MfG pokerface
 
Richtig gescheid bin ich aus der Sache nicht geworden. Ist ein KK Antrag auch ein Dispute Antrag oder wie seh ich das?
Kann mir das nicht einer in kurzen Worten erläutern, denn wenn ich einzelne Begriffe net versteh, versteh ich den gesamten Text net :/
 
1. Kündigung der Domain zum Wechsel (z.B. von Anbieter A zu B) bei Anbieter A mit Unterschrift und KK-Antrag
2. Im KK-Antrag steht der neue und alte Anbieter und du unterschreibst dass du der Inhaber bist.
3. Anbieter B stellt KK-Antrag
4. Anbieter A SOLLTE die Antrag kontrollieren und ggf. gestatten
 
Zu Google -> klick

Natürlich bekommst du ärger wenn du sowas machst.... :roll:
Schreib den Betreiber der Seite doch einfach mal an, ob er noch was aus seiner Seite machen möchte, und wenn nicht ob du die Domain dann haben könntest.