Sammelthread Kinderpornografie - der Fall "Jörg Tauss"

Na zu Recherchen.
Entweder gab es keine Daten oder Aussagen, die falsch aussahen oder erwiesenermaßen falsch waren (Letzteres hat ja auch die Ursula, die jetzt unser höchstes Haupt werden soll, gern gemacht.)
 
Muß er auch nicht. In unserem Rechts-System muß dem Angeklagten seine Schuld bewiesen werden, nicht umgekehrt. Daß das von Gerichten bisweilen andersrum gehandhabt wird, ist mir aber durchaus bekannt.
Natürlich muss die Staatsanwaltschaft in alle Richtungen ermitteln (also auch obs aus beruflichen Recherchegründen war). Aber dafür gibts ja außer den eigenen Aussagen keinerlei stichhaltige Beweise. Woher soll die Staatsanwaltschaft dann die Beweise haben?

Formuliere ich eben um: Natürlich muss er sich nicht entlasten, aber es wäre doch klüger gewesen, der Staatsanwaltschaft irgendetwas hinhalten zu können, was die in ihrer Arbeit unterstützt. Dass von wo anders Beweise auftauchen, dass alles aus beruflichen Gründen geschah, ist doch sehr, sehr unwahrscheinlich. Das hätte er wissen müssen.

Ist schwierig, weil er dazu jemandem hätte vertrauen müssen. Wie sich anhand der Polizei- und StA-Aktion zeigt, sind staatliche Stellen dazu denkbar ungeeignet. Ein Notar hätte vllt. ein diesbezügliches Schriftstück verwahren können, ohne von dem Inhalt des Schriftstückes Kenntnis zu haben. Bei "Bedarf" - eben im Falle der Anklage hätte Tauss dann den Notar als Zeugen vor Gericht laden können, um das Schriftstück dort öffnen zu lassen. Ob das aber bei DIESER Staatsanwältin und DIESEM Gericht was genützt hätte?
Was meinst du mit der Betonung der Staatsanwältin und des Gerichts?

Es gibt doch - wenn auch bestimmt zu wenige - Polizeibeamte, die explizit im Internet nach verbotenen Inhalten wie zum Beispiel Kinderpornos schauen (also Tauschbörsen ausfindig machen usw.). Wieso hat er seine Arbeit nicht mit denen koordiniert, sondern alles ganz alleine und auf eigene Faust gemacht? Wieso sollte er diesen Beamten nicht "vertrauen" können?

Ich sage ja nur, dass das sehr leichtsinnig war, weil im Zweifelsfall die Beweise gegen ihn stehen.

Eigentlich wäre das Sache der EXEKUTIVE, also Regierung, Polizei usw., aber die ermitteln ja nicht, sondern zensieren lieber das Internet.

Das stimmt so ja nicht. Immerhin haben sie tatsächlich namentlich Besitzer der verbotenen Materialien ermittelt. Tauss ist einer davon. ;) Wer es produziert hat, ist wahrscheinlich wesentlich schwieriger rausgefunden, aber selbst das passiert manchmal.

Dass mit der Internetzensur bringen ja ohnehin nicht diejenigen ins Gespräch, die tatsächlich gegen solche Dinge ermitteln, sondern irgendwelche Politiker, die mal wieder irgendwas zu melden haben wollen.
 
Natürlich muss die Staatsanwaltschaft in alle Richtungen ermitteln (also auch obs aus beruflichen Recherchegründen war).
Natürlich muß die Staatsanwalt sowohl FÜR als auch GEGEN den Beschuldigten ermitteln. Tut sie aber nur sehr selten - und da spreche ich aus der Erfahrung dutzender Strafprozesse, in denen ich gesessen habe, sowohl als Angeklagter, als auch als Zeugenbeistand, Mitvertreter der Nebenklage oder auch als einfacher Prozeßbeobachter.
Aber dafür gibts ja außer den eigenen Aussagen keinerlei stichhaltige Beweise. Woher soll die Staatsanwaltschaft dann die Beweise haben?
Darum ja mein Hinweis auf einen Notar, den Du freundlicherweise zitiert hast.
Was meinst du mit der Betonung der Staatsanwältin und des Gerichts?
Noch einmal mein Hinweis auf https://schrozberg.blogspot.com/2010/05/staatsanwaltschaft-doch-politisch.html :) Schau Dir bitte den Punkt "2)" an! Die anklagende Staatsanwältin hat ein Eigen-Interesse, "ihren" Verein "Innocence in Danger" am Leben (am finanziellen Tropf staatlicher Zuschüsse und privater Spenden) zu halten. Das ist ein gemeinnütziger Verein, darf also keine Gewinne machen. Er darf aber "Aufwandsentschädigungen" zahlen. Und wie man an der Treberhilfe Berlin sieht
https://www.bz-berlin.de/aktuell/be...lich-fuer-treberhilfe-chef-article764470.html
können solche "Aufwandsentschädigungen" ganz schön üppig sein.

"Innocence in Danger" hatte als Gründungspräsidentin Frau Ursula Raue, langjährige Vorsitzende des Deutschen Juristinnen Bundes (DJB). Die Vorsitzenden der Strafrechtskommision ebendieses DJB waren nacheinander Julia von Weiler und die anklagende Staatsanwältin. Jetzige Geschäftsführerin von "Innocence in Danger" ist Julia von Weiler; jetzige Präsidentin ist Stephanie zu Guttenberg, die Frau unseres aktuellen Bundesverteidigungs- und ehemaligen Bundeswirtschaftsministers.

Die anklagende Staatsanwältin hat vorher in genau DEM Referat beim Bundesjustizministerium (noch unter Brigitte Zypries - "was war nochmal n Browser?") gearbeitet, das die Vorratsdatenspeicherung ersonnen hat. Tauss war erklärter und lauter Gegner der VDS.
 
Darum ja mein Hinweis auf einen Notar, den Du freundlicherweise zitiert hast.
Warum gleich so überteiben? Wie wäre es denn mit den engsten Mitarbeitern? Ich meine gelesen zu haben, daß er stattdessen den Vornamen eines seiner Mitarbeiter als Decknamen genutzt hat.
Es bleibt dabei: Keiner wußte Bescheid über seine angeblichen Recherchen. Das ist schon reichlich seltsam.
 
Natürlich muß die Staatsanwalt sowohl FÜR als auch GEGEN den Beschuldigten ermitteln. Tut sie aber nur sehr selten - und da spreche ich aus der Erfahrung dutzender Strafprozesse, in denen ich gesessen habe, sowohl als Angeklagter, als auch als Zeugenbeistand, Mitvertreter der Nebenklage oder auch als einfacher Prozeßbeobachter.

Prozesse beginnen erst dann, wenn Anklage erhoben wurde. Somit vernachlässigst Du alle Ermittlungen die zur Entscheidung geführt haben, keine Anklage zu erheben.

Deine Erfahrungen, so wie Du sie hier formuliert hast reichen daher nicht aus, um zu behaupten, die Staatsanwaltschaft ermittle nur sehr selten für den Beschuldigten. Darüberhinaus benötigt die Staatsanwaltschaft sicherlich Indizien, die eine Ermittlung überhaupt erst möglich machen. Wenn diese nicht existent sind, in welche Richtung soll sie dann ermitteln? Ins Blaue hinein?

Zum Hinweis auf "dieses" Gericht. Jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland hat ein Recht auf seinen gesetzlichen Richter und somit indirekt auch auf seinen Staatsanwalt. Dieses Recht wird gewahrt durch die Zuständigkeitsregelungen der StPO.

Wo hat der Staat denn Deiner Meinung nach "manipuliert" um genau diese Konstellation aus StA und Gericht zu erhalten?

Selbst wenn man davon ausginge, dass keine solche Manipulation vorlag und außerdem die Kostellation in diesem speziellen Fall die Befürchtung eines unfairen Verfahrens rechtfertigt, dann gibt es die Regelungen zu Befangenheit in der StPO. Die Entscheidungen dazu sind wiederum rechtsmittelfähig.

Hat jemand einen Befangenheitsantrag gestellt?

Ich persönlich finde es schade, dass Herr Tauss offenbar wenig Vorkehrungen getroffen hat, um seine Berufung zur eigenständigen Ermittlung zu untermauern, bzw. glaubhaft zu machen.

Was er hätte tun können, ohne Justizbehörden zu informieren?

Zunächst einmal darlegen, aus welchen Gründen ihm die Informationen der Ermittlungsbehörden nicht ausreichen oder fehlerhaft erscheinen. Dies mit tatsächlichen Versuchen, auch an höherer Stelle die Infos zu kritisieren belegen.

Dann eine Dokumentation mit wenigstens einem seiner Mitarbeiter führen, die belegen kann warum er nach dem Erwerb der ersten Bilder weitere benötigte. Mann hätte auch eigens für diese Vorgänge Geräte anschaffen können (PC/Handy). Soweit mir bekannt waren es ja wohl private Geräte, oder nicht?

Angedacht werden könnte auch eine Rücksprache mit dem Fraktionsvorsitzenden seiner Partei.

Das alles niedergelegt bei einem Notar (wie Du ja selbst sagst).
 

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