Wahrscheinlich niemals. Denn selbst wenn er dazu berechtigt wäre nach diesem § wäre das vollkommen egal gewesen, weil er dann politisch tot.
Hä!? Und wozu das dann alles?
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Wahrscheinlich niemals. Denn selbst wenn er dazu berechtigt wäre nach diesem § wäre das vollkommen egal gewesen, weil er dann politisch tot.
Natürlich muss die Staatsanwaltschaft in alle Richtungen ermitteln (also auch obs aus beruflichen Recherchegründen war). Aber dafür gibts ja außer den eigenen Aussagen keinerlei stichhaltige Beweise. Woher soll die Staatsanwaltschaft dann die Beweise haben?Muß er auch nicht. In unserem Rechts-System muß dem Angeklagten seine Schuld bewiesen werden, nicht umgekehrt. Daß das von Gerichten bisweilen andersrum gehandhabt wird, ist mir aber durchaus bekannt.
Was meinst du mit der Betonung der Staatsanwältin und des Gerichts?Ist schwierig, weil er dazu jemandem hätte vertrauen müssen. Wie sich anhand der Polizei- und StA-Aktion zeigt, sind staatliche Stellen dazu denkbar ungeeignet. Ein Notar hätte vllt. ein diesbezügliches Schriftstück verwahren können, ohne von dem Inhalt des Schriftstückes Kenntnis zu haben. Bei "Bedarf" - eben im Falle der Anklage hätte Tauss dann den Notar als Zeugen vor Gericht laden können, um das Schriftstück dort öffnen zu lassen. Ob das aber bei DIESER Staatsanwältin und DIESEM Gericht was genützt hätte?
Eigentlich wäre das Sache der EXEKUTIVE, also Regierung, Polizei usw., aber die ermitteln ja nicht, sondern zensieren lieber das Internet.
Natürlich muß die Staatsanwalt sowohl FÜR als auch GEGEN den Beschuldigten ermitteln. Tut sie aber nur sehr selten - und da spreche ich aus der Erfahrung dutzender Strafprozesse, in denen ich gesessen habe, sowohl als Angeklagter, als auch als Zeugenbeistand, Mitvertreter der Nebenklage oder auch als einfacher Prozeßbeobachter.Natürlich muss die Staatsanwaltschaft in alle Richtungen ermitteln (also auch obs aus beruflichen Recherchegründen war).
Darum ja mein Hinweis auf einen Notar, den Du freundlicherweise zitiert hast.Aber dafür gibts ja außer den eigenen Aussagen keinerlei stichhaltige Beweise. Woher soll die Staatsanwaltschaft dann die Beweise haben?
Noch einmal mein Hinweis auf https://schrozberg.blogspot.com/2010/05/staatsanwaltschaft-doch-politisch.htmlWas meinst du mit der Betonung der Staatsanwältin und des Gerichts?
Warum gleich so überteiben? Wie wäre es denn mit den engsten Mitarbeitern? Ich meine gelesen zu haben, daß er stattdessen den Vornamen eines seiner Mitarbeiter als Decknamen genutzt hat.Darum ja mein Hinweis auf einen Notar, den Du freundlicherweise zitiert hast.
Natürlich muß die Staatsanwalt sowohl FÜR als auch GEGEN den Beschuldigten ermitteln. Tut sie aber nur sehr selten - und da spreche ich aus der Erfahrung dutzender Strafprozesse, in denen ich gesessen habe, sowohl als Angeklagter, als auch als Zeugenbeistand, Mitvertreter der Nebenklage oder auch als einfacher Prozeßbeobachter.