Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.


Wir müssen dringend bei allen OTTO-, Quelle- und Neckermann-Kunden der letzten 50 Jahre ne Hausdurchsuchung machen. In den Katalogen waren Bilder von Kindern in Unterwäsche und Badebekleidung drin.
Im Strafrecht wird bei Kinderpornografie zwischen Kategorie eins und Kategorie zwei unterschieden. Bei Kategorie zwei sind nackte Kinder, aber nicht explizit ihre Genitalien im Fokus.
Es gibt doch noch Menschen, die sich auf das Wesentliche konzentrieren.![]()
Blöd. Aber wieso fragst du mich das?Wie fändest Du es, wenn Nacktbilder von Dir im Internet auftauchen würden, ohne dass Du sie autorisiert hast, z.B. in Gay-Communities?

Blöd. Aber wieso fragst du mich das?![]()
Weil Du es offenbar ganz in Ordnung findest, dass Kindern genau das passiert, ohne dass die Käufer dieser Bilder, die ja durch ihre Nachfrage erst den "Markt" dafür schaffen, straffrei ausgehen. Sonst würdest Du Dich nicht so abschätzig über den Vorschlag äussern, dass auch die Käufer dieser Bilder rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
... Letzteres grenzt an perversion ...
Nur nicht poppen hilft ultimativ gegen Kindesmissbrauch.

Ich schrieb, daß, wer Kataloge liest, doch sicher auch nach "schärferem" giert. Das war eine Überspitzung der ganzen unfügigen Behauptungen über Edathy mit dem Tenor: Er hat sich dies-und-das bestellt, also hat er sich bestimmt auch ganz hartes bestellt und jetzt vernichtet/versteckt, damit das nicht gefunden wird, denn er ist ja hochkriminell und gehört erschossen, gefoltert, gevierteilt und aufgehängt ... sch so, kastriert natürlich auch noch.So, jetzt muss ich mal was dazu schreiben![]()
Ich muss dich enttäuschen. Meine "Abschätzigkeit" gilt den unglaublich raumgreifenden Personaldebatten und Anschuldigungen und, dass das eigentliche Thema/Problem mal wieder viel zu kurz kommt.
Mein Post ist ehrliche Dankbarkeit für diese Nachricht und der Versuch den Fokus darauf zu lenken.
Eine wichtige Frage, die nun aber diskutiert werden muss: Soll es legal bleiben?Mich interessiert nicht, warum er sich völlig legales Zeug von ner Firma bestellt hat die mit legalem Zeug gehandelt hat.
Kein Problem.Bitte entschuldige
Eine wichtige Frage, die nun aber diskutiert werden muss: Soll es legal bleiben?
@spockonline: nicht geschäftsfähige Minderjährige Können so ein Einverständnis gar nicht rechtsverbindlich abgeben. Die Entscheidung liegt nunmal bei den (mehr oder weniger dummen) Eltern...
Und doch verschwenden wir unheimlich viel Energie und Sendezeit darauf sie zu verurteilen und Folgefehler zu diskutieren, während das Geschäft munter weiter geht. Ich würde lieber den ganzen Tag Rörig in ner Dauerschleife auf n-tv sehen, als irgendwelche CSU-Leute, die nach politischer Rache dürsten.Nur wird das alle, die bislang solches Material erstellt, angeboten und erworben haben, nicht kriminalisieren.
In der Causa Edathy ändert das wohl nichts, denn sein "Material" ist ja beschlagnahmt worden, und ich bezweifle, daß er es je wiederkriegt (wenn er es denn überhaupt wiederhaben will). Wenn aber der Besitz solcher Bilder/Filme für illegal erklärt wird, gilt das das ja ab sofort. Und wer es dann immer noch besitzt, macht sich strafbar, egal wann er es erworben hat. Die VERkäufer bleiben straffrei, wenn sie aufhören zu verkaufen. Rückwirkend dürfen ihre Verkäufe ja nicht kriminalisiert werden.Meiner Ansicht nach: nein. Nur wird das alle, die bislang solches Material erstellt, angeboten und erworben haben, nicht kriminalisieren. Sondern erst die betreffen, die gleiches nach in Kraft treten eines solchen Gesetzes tun. In der Causa Ethady ändert sich also nichts.