ancastring
New member
- 12 August 2009
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Hallo,
ich will mir demnächst zwecks Studium mein erstes eigenes Auto kaufen und beschäftige mich grad ein bisschen mit dem ganzen Versicherungs-Kram. Dabei bin ich auf folgende Definition gestoßen:
"Eine Kfz-Haftpflichtversicherung sichert Versicherungsnehmer, Halter, Eigentümer und Fahrer gegen berechtigte Haftpflichtansprüche Dritter ab"
( Quelle: https://www.kfz-versicherung-schnellcheck.de/index.php?option=com_content&task=view&id=4&Itemid=5 )
Dass der Fahrer nicht unbedingt der Halter sein muss ist mir klar, aber weiß jemand wo genau der Unterschied zwischen Halter und Eigentümer ist? Und muss der Eigentümer nicht zwangsläufig auch der Versicherungsnehmer sein??
ich will mir demnächst zwecks Studium mein erstes eigenes Auto kaufen und beschäftige mich grad ein bisschen mit dem ganzen Versicherungs-Kram. Dabei bin ich auf folgende Definition gestoßen:
"Eine Kfz-Haftpflichtversicherung sichert Versicherungsnehmer, Halter, Eigentümer und Fahrer gegen berechtigte Haftpflichtansprüche Dritter ab"
( Quelle: https://www.kfz-versicherung-schnellcheck.de/index.php?option=com_content&task=view&id=4&Itemid=5 )
Dass der Fahrer nicht unbedingt der Halter sein muss ist mir klar, aber weiß jemand wo genau der Unterschied zwischen Halter und Eigentümer ist? Und muss der Eigentümer nicht zwangsläufig auch der Versicherungsnehmer sein??