Kennt sich jemand mit Anwaltsgebühren aus?

Dompi

Millionärssammler
ID: 68440
L
20 April 2006
127
0
Hallo!

Ich habe mich von einen Anwalt beraten lassen(ungf.15minuten).Er sagte das erste Gespräch kostet nix.
Nach Monaten bekam ich von der Kanzlei Post.Ich sollte für mein Beratungsgespräch bezahlen.Ich rief dort an.Jedoch gibt es den Anwalt nicht mehr.
Kann mir jemand ein Rat geben,wie ich mich weiterverhalten soll.Wäre doch gleich wieder gegangen,wenn ich gewußt hätte,daß ich bezahlen soll.
Vielen Dank im vorraus!
"Dompi"
 
Ja wenn es den Anwalt garnicht mehr gibt, und er gesagt hat das, dass erste Gespräch nichts kostet, dann müsstest du eigentlich nichts zahlen. Aber sicher bin ich mir da nicht.
 
Casinomeister schrieb:
Die Erstberatung kostet immer etwas.
also wo ich mal ein Problem hatte, bin ich einfach zum Rechtsanwalt gegangen der hat mich beraten und das wars und alles umsonst ;) habe dort sogar noch ein Kaffee bekomemn :LOL:
 
Ich danke Euch recht herzlich.
Hatt noch jemand Erfahrung damit ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht direkt, aber wie hoch sind die Kosten? Ruf mal bei der Kanzlei an, und sag denen, du müsstest nichts bezahlen ;)
 
unregiert schrieb:
Nicht direkt, aber wie hoch sind die Kosten? Ruf mal bei der Kanzlei an, und sag denen, du müsstest nichts bezahlen ;)


Danke hab schon angerufen.Ich muß bezahlen.Es werden natürlich immer mehr Zinsen berechnet.Da ich mich,wie ich finde zu recht weigere,zu bezahlen.
 
Hm naja es kommt immer drauf an. Ich hatte bisher erst 2x das Vergnügen. Im ersten Fall hat man mir die Nase gebrochen - ich zum Rechtsverdreher, vorstellig geworden, der Rest lief über die Versicherung.

Im zweiten Fall (Wettbewerbssache, selbst verschuldet: kein Rechtsschutz)) kostete das erste Gespräch 250 Bucks (15 Minuten per Telefon :( ), anschliessend wurde nach Arbeitsstunden abgerechnet.
 
Also prinzipiell gilt für sowas die BRAGO bzw. seit 2004 das RVG.
In der Brago stand eindeutig im §20 drin, dass für eine Erstberatung eine Gebühr verlangt werden kann.
Im RVG wäre es der §34 und da steht drin, dass es erstmal nicht mehr als 190€ werden dürfen.

anddie
 
Meine Mum hat viel mit sowas zu tun, weil die in ner großen Firma arbeitet, wo man natürlich auch oft mal zum Anwalt muss...

Aber die ist im Moment nicht in Deutschland :/
Kann die aber auf Wunsch mal fragen!
 
Dompi schrieb:
Nach Monaten bekam ich von der Kanzlei Post.

Wenn der Anwalt der Kanzlei angehört XYZ und Partner wirst Du wohl zahlen müssen. Andererseits könntest Du da mal anrufen und sagen "Herr XYZ wollte für das Erstgespräch nichts berechnen."
 
Auch Anwälte sagen leider nicht immer die Wahrheit. Ich darf auch für einen Anruf in einer Kanzlei, ob sie ggf. einen Fall übernehmen, also ob das überhaupt deren Repertoir ist, 245 euro berappen. Für den Satz: Ja, das machen wir, ich schick Ihnen mal eine Vollmacht, die schicken Sie unterschrieben zurück und dann forder ich die Unterlagen an.

Ich wollte den Anwalt wechseln, weil "meiner" nicht so das Gelbe vom Ei schien.

Die Vollmacht kam, ging zurück, nur hat die neue Kanzlei die Unterlagen nie angefordert, und auf meine Anrufe hin, war die RA immer ausser Haus (krank, Urlaub, Gerichtstermin, zu Tisch) oder in einer Besprechung, oder sie ruft in ein paar Minuten zurück. Hat sie aber nie.

Und nun behauptet sie, ich hätte gesagt, ich würd die Unterlagen schicken. Nun versuch mal, gegen eine Anwaltskanzlei anzukommen. Das kann man so gut wie vergessen. Ich weiß das, ich hab ja selber schon für Anwälte gearbeitet.

Versuch dich mit der Kanzlei auf einen Vergleich zu einigen, zumal du ja wohl auch nie eine reguläre Rechnung bekommen hast, oder?

*daumendrück*
Reh