NicoleWendt
Well-known member
- 20 April 2006
- 3.067
- 172
Das kann ich Dir nicht beantworten. Mir wurde nur ein Anteilseigner angezeigt, und der hat 25%.
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Nici_die_Dritte schrieb:Das kann ich Dir nicht beantworten. Mir wurde nur ein Anteilseigner angezeigt, und der hat 25%.
du meinst anscheinend mich ne...*g*atwo schrieb:Hattest du nicht geschrieben, die Sache wäre nun endgültig erledigt...?
Respekt, wie du dich da reinhängst.
MfG
atwo schrieb:Hattest du nicht geschrieben, die Sache wäre nun endgültig erledigt...?
Respekt, wie du dich da reinhängst.
MfG
Immer die Frage, was ich übernehmBad_Boy schrieb:..................Und wenn du das übernimmst, hast du mehr oder weniger die A-Karte gezogen.
Nici_die_Dritte schrieb:Ja, aber siehe erstes Posting in diesem Thread.
Aber er meldet sich auch heut mal wieder ned, wo doch die Übernahme nun endlich über die Bühne gehen sollte.
Naja, damit isser wohl für immer draussen............
Mehr als zweimal den ganzen Arm reichen kann ich auch ned.
@kollerbert, ne, das ging schon an meine Adresse![]()
ja ebend. wenn du ne aktie kaufst, dann gehört dir ein teil der firma. die anteile die von karibiklose verkauft wurden, sind quasi auch sowas wie aktien. egal oder die firma gewinn macht oder nicht. wenn sie gewinn macht umso besser, dann steigt der wert der firma.Nici_die_Dritte schrieb:@birnchen:
Das hängt ganz davon ab, WAS verkauft wurde. Der angesprochene User sprach davon, dass er 1% der Karibiklose gekauft hätte, und nicht vom Gewinn
Des weiteren hätte ich die Seite auch gern sterben lassen können, kein Thema.
Aber - für jeden, der mir seinen Anteil nachweisen kann, werde ich sicherlich eine Lösung finden, so wie für bisher fast alle anderen Probleme eine Lösung gefunden wurde.
Nicole schrieb:Sollte dies geschehen, werde ich mit den "Anteilseigner" diskutieren.
Für hier ist für mich dieses Thema gestorben.
Ich weiss, die User der Seite sehen das andershotdog schrieb:wenn du doch ach soviele lose reinstecken musst und hier förmlich um mittleid bettelst, lass es doch einfach sein.
Rechtsauskunft Hausanwalt schrieb:Nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber wird zwischen Eigenfinanzierung
und Fremdfinanzierung unterschieden.
- Eigenfinanzierung (Zuführung und Erhöhung des Eigenkapitals).
Der Kapitalgeber hat folgende Rechtsstellung bei der Eigenfinanzierung
1) die Eigenkapitalgeber haben Eigentümerstellung und haften für die
Verpflichtungen der Unternehmung Dritten gegenüber.
2) Die Eigenkapitalgeber haben in der Regel Mitspracherechte bei der
Unternehmensführung bzw. Kontroll- und Entscheidungsbefugnisse.
3) Die Eigenkapitalgeber sind am Gewinn und Verlust der Unternehmung
beteiligt und tragen das Risiko.
4) Die Eigenkapitalgeber sind anteilsmäßig auch am Veräußerungserlös bzw.
Liquidationserlös beteiligt. Sie profitieren von den stillen Reserven.
5) Eigenkapital wird in der Regel auf unbestimmte Zeit zur Verfügung
gestellt
Stille Gesellschaft
Nach HGB ist eine Stille Gesellschaft eine Gesellschaft, bei der sich
ein stiller Gesellschafter an dem Handelsgewerbe eines anderen mit einer in
dessen Vermögen übergehenden Einlage gegen Anteil am Gewinn beteiligt.
Nach Außen tritt nur der Unternehmer in Erscheinung.
Nach HGB wirdder Inhaber aus den in dem Betriebe geschlossenen Geschäften allein berechtigt und verpflichtet. Der stille Gesellschafter ist von der Vertretung zwingend ausgeschlossen. Er kann nur als Prokurist oder als
Handlungsbevollmächtigter das Unternehmen vertreten, aber nicht als stiller
Gesellschafter.
Die Abgrenzung der stillen Gesellschaft zum Darlehen und zur KG ist wie folgt
vorzunehmen:
1) Abgrenzung zum Darlehen
• der stille Gesellschafter erhält einen Gewinnanteil, der Darlehensgeber feste Zinsen
Finanzierung
• der stille Gesellschafter nimmt auch am Verlust teil (kann jedoch
vertraglich ausgeschlossen werden)
Eben deswegen, ich werd damit ganz sicher auch nicht zum Anwalt rennen, aber wir haben hier in der Firma ein recht bewanderte Rechtabteilung, gerade was Unternehmenskostellationen und Beteiligungen angehtBad_Boy schrieb:Hm,
die Rechtsauskunft wäre mir allerdings zu wenig, sie geht überhaupt nicht auf den vorliegenden Fall einer Unternehmensveräusserung ein. Man könnte das jetzt allerdings auch auf die Spitze treiben.
Keine definiert = stille BeteiligungBad_Boy schrieb:Aber ohne die Form der Beiteiligungen zu kennen, wird eh keiner was genaues sagen können, auch kein Anwalt.
Das war klar, ja, aber ich hätte eher so gedacht, wie es "die großen" getan haben, nämlich schauen, ob man was nachweisen kann und dann per Mail.Bad_Boy schrieb:Das diese Fragen aber auftauchen, war wohl zu erwarten.
Kritisch? Da muss ich Dir leider widersprechen....Bad_Boy schrieb:Das Ganze zeigt aber (mal wieder), dass diese wie auch immer zu bewertenden Beiteiligungen, die hier mal einfach über das Board laufen, sehr kritisch zu betrachten sind.