Justiz: Kann sich ein OLG selbst revidieren?

(Bier)Kelle

BackRoad Fahrer
ID: 1297
L
28 April 2006
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Moin,

ich habe da mal ne Frage und die steht oben im Betreff.

Das fand und findet alles in einem Bundesland statt.

Historie: Im Jahr 2011 oder 12 gab es nen Verfahren vorm Amtsgericht, welches mit einem Schuldspruch endete. Berufung vorm Landgericht endete auch mit einem Schuldspruch, Revision vorm OLG wurde von selbigen zurückgewiesen bzw. das Urteil der Vorinstanz bestätigt.

Aktuell: Ähnlicher Fall steht zur Verhandlung an, und im Vorlauf zur Amtsgerichtsverhandlung lässt das Gericht durchblicken, dass es die Entscheidung des OLG als Wegweiser nehmen wird, womit ein Schuldspruch abzusehen ist.

Die Gesetzeslage hat sich imho nicht geändert, es gab seit der OLG Entscheidung auch keine anders-lautenden Entscheidungen höherer Instanzen.

So, jetzt die Frage etwas ausführlicher:
Kann ein Amtsgericht anders entscheiden als das übergeordnete OLG, da sich ja durch Zeit und konkrete Umstände eine andere Situation ergeben haben könnte?

Bzw. kann man nach Schuldspruch in den ersten beiden Instanzen darauf hoffen, dass das OLG einer Revision statt gibt und damit den Fall anders bewertet als vor drei Jahren, oder wird es (üblicherweise) bei seiner Meinung bleiben?

gruss kelle!
 
Ohne die Sachverhalte genau zu kennen, würde ich da keine definitive Antwort geben. Generell kann man aber sicher folgendes sagen:

Die Gerichte können theoretisch immer ihre Rechtsprechung ändern, dafür haben wir ja die Einzelfallprüfung. Geht es hier aber im Wesentlichen um Rechtsfragen (im Gegensatz zu Tatsachenfeststellungen), deren Grundlagen und Hintergründe sich nicht geändert haben, so ist das eher unwahrscheinlich.

Eine einheitliche Rechtsprechung wird trotz des Einzelfall-Grundsatzes angestrebt um dem Bürger Rechtssicherheit zu geben. Diese wird daher in der Regel nur aus gutem Grund durchbrochen. ;)