News Jobcenter bemüht Sozialgericht Düsseldorf: Wie waren Zeitreisen möglich?

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klamm-Bot
25 April 2006
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Folgende News wurde am 18.10.2013 um 21:47:00 Uhr veröffentlicht:
Jobcenter bemüht Sozialgericht Düsseldorf: Wie waren Zeitreisen möglich?
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Ein Mann, der 1972 geboren wurde, legte dem Jobcenter zum Spaß einen fingierten Reisepass vor. In diesem war nachzulesen, dass er bereits zwei Jahre vor seiner Geburt gereist sein soll. Das Jobcenter will nun wissen, wie der Mann die "Zeitreise" finanziert hat und zieht hierfür vor das Düsseldorfer Sozialgericht. Weiterhin will das Jobcenter, dass ein Strafverfahren eingeleitet wird, weil der Mann das Amt nicht über die Reise in Kenntnis gesetzt hatte. Das Aktenzeichen für den Fall Az: S 40 AS 2814/13
 
Da sieht man mal wieder das die Angestellten von Jobcentern keine Bildung mitbringen müssen um dort zu arbeiten.
 
Und das umgekehrte Fazit ist dann dass Leistungsbezieher nicht vor Urkundenfälschung zurückschrecken? - Zum "Spaß"? :roll:

PS: Welche Anstellung hattest du mit deiner Bildung doch gleich? :roll:
 
also rein sachlich kann dem Leistungsempfänger wohl wenig passieren, denn er muß das Jobcenter ja nur von einer Reise informieren, wenn er von ihm Leistungen bekommt, deshalb dürften wohl beide "Fragen" schwerlich beantwortet werden müssen - auf jeden Fall ist das Anrufen eines Gerichts wohl nicht ganz der richtige Weg, um Humor beweisen zu wollen, Richter und Mitarbeiter kosten schließlich auch Steuergelder -