Ist nun auf der BAB unbegrenzte Geschwindigkeit oder nicht (Schilderwald)

chrisi01

Romy lieb haben
ID: 101113
L
26 November 2008
2.854
238
hi

hatte vor 2 Wochen auf dem Weg nach Köln eine interessante Schilderkombination und frage daher euch mal:

Angefangen hat es mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung für alle auf 100KM/h. Paar 100m Später kam dann ein richtiges Überholverbotsschild (also mit schwarzen und roten PKW) darunter stand aber das LKW und Auto mit Anhängerzusatzzeichen ( https://s2.imgimg.de/uploads/Unbenannt2fd93a090jpg.jpg ) somit gilt es ja nicht für mich.

Ein paar KM später kam das Schild alle Verbote aufgehoben darunter war aber wieder der Zusatz LKW und PKW mit Anhänger (also der gleiche Zusatz wie oben beim Überholverbot). Nun ja gilt jetzt wieder Richtgeschwindigkeit 130 oder weiterhin die 100 da mit diesem "Aufhebenschild" ja nur die Verbote für LKW und PKW mit Hänger aufgehoben wurden? Danach kamen viele viele Kilometer kein Schild mehr also ging ich davon aus das es auch für mich gilt (es kamen auch weitere Ausfahrten/Einfahrten wo keine Tempo 100 mehr standen also muss 130 RGS gelten oder? Weil wenn dort wer auf die BAB fährt kann er ja nicht erraten das vorher 100KM/h gilt)

Finde so kuriose Schilderkombinationen immer ganz nett wer hat denn noch schöne Beispiele? Mir fällt noch ein weiteres ein ist aber schon länger her:
A9 Nürberg - München Kindinger Berg. Dort geht es gut Bergauf und auf der mittleren und linken Spur gilt eine Mindestgeschwindigkeit (50KM/h mitte und 90KM/h links) nun ja vor langer Zeit war dort eine Baustelle die Mindestgeschindigkeit blieb erhalten aber es war allgemein Tempo 80 begrenzt was mach ich nun auf der linken Spur? Zu schnell oder doch lieber zu langsam fahren? :ugly:

Sogar ein 3. Beispiel fällt mir noch ein:
A7 Fulda - Kassel in der Gegend fiel mir am laufenden Band dieses Schild auf. Dumm nur das vorher nie irgendwas begrenzt oder verboten war. Das 1. mal dachte ich ja ich hab was übersehen aber beim 7 oder 8x war ich mir dann sicher das ich nichts übersehen habe das ging einige 10 bis vllt. sogar 100KM so das ständig so ein Schild sinnlos rum stand :ugly: Wir waren zu dritt unterwegs und haben uns köstlich amüsiert ist aber doch schon ein paar Jährchen her ;) Wer kennt die Strecke und kann sagen ob die immer noch rum stehen?

Beispiel 4 ist mir eben auch noch eingefallen direkt vor der Haustür sozusagen:
Dort sind überall Parkbuchten es stehen aber totale Halteverbot Schilder dort :ugly: Die Parkbuchten sind immer voll und ich parke dort auch (seit 2 1/2 Jahre). Werde später mal ein paar Fotos davon machen.

mfg

Chris
 
Zuletzt bearbeitet:
hi
Sogar ein 3. Beispiel fällt mir noch ein:
A7 Fulda - Kassel in der Gegend fiel mir am laufenden Band dieses Schild auf. Dumm nur das vorher nie irgendwas begrenzt oder verboten war. Das 1. mal dachte ich ja ich hab was übersehen aber beim 7 oder 8x war ich mir dann sicher das ich nichts übersehen habe das ging einige 10 bis vllt. sogar 100KM so das ständig so ein Schild sinnlos rum stand :ugly: Wir waren zu dritt unterwegs und haben uns köstlich amüsiert ist aber doch schon ein paar Jährchen her ;) Wer kennt die Strecke und kann sagen ob die immer noch rum stehen?
Chris

...die Schilder müssen generell nach jeder Auffahrt (auch Pstkplätze, Raststätten, Nothaltebucht) wiederholt werden ;)
 
...die Schilder müssen generell nach jeder Auffahrt (auch Pstkplätze, Raststätten, Nothaltebucht) wiederholt werden ;)

Das kann ich mir jetzt garnicht vorstellen und auch nicht dran erinnern das jemals so auf der BAB gesehen zu haben.

Wenn jemand auf die BAB auffährt sieht er das entsprechende Schild und damit gilt 130 RSG sofern danach nicht irgendwelche Begrenzungen kommen welche dann aber in Form eines Schildes angezeigt werden.
 
Schild

Das Schild hebt ALLE vorherigen Einschränkungen für den fließenden Verkehr auf. Also Geschwindigkeitsbegrenzungen, Überholverbote (...).
Danach gilt halt "130" auf der Autobahn, oder halt das was du fahren kannst, willst, darfst - je nach deinem Können, Wetter, Fahrzeug ...


...die Schilder müssen generell nach jeder Auffahrt (auch Pstkplätze, Raststätten, Nothaltebucht) wiederholt werden ;)
Nein. Verbote müssen wiederholt werden. Also Begrenzungen, denn sonst gilt auf der Autobahn die berühmte "130"er Regel.

(In der Innenstadt ist das etwas anders, da werden auch Erlaubnisse wiederholt, z.b. Vorfahrtsstraße oder Tempolimit >50 km/h.)
 
Nein. Verbote müssen wiederholt werden. Also Begrenzungen, denn sonst gilt auf der Autobahn die berühmte "130"er Regel.
Ich denke mal, das war so gemeint.
Geschwindigkeitsbegrenzungen, Überholverbote etc.
Wenn das nicht nach einer Auffahrt steht, woher soll der Fahrer, der diese benutzt, davon wissen?
 
...ja, stimmt war etwas unglücklich formuliert.

Was mir in dem Zusammenhang noch einfällt: Generell gilt ja 130 auf den Autobahnen, auch wenn es Schilder gibt, die dies aufheben. In den "unbegrenzten" Abschnitten darf man zwar schneller fahren, passiert jedoch etwas, sieht das ganz anders aus. Zum Beispiel können Versicherungen die Haftung ablehnen, wenn man schneller unterwegs ist.
 
Schild

Das Schild hebt ALLE vorherigen Einschränkungen für den fließenden Verkehr auf. Also Geschwindigkeitsbegrenzungen, Überholverbote (...).
Danach gilt halt "130" auf der Autobahn, oder halt das was du fahren kannst, willst, darfst - je nach deinem Können, Wetter, Fahrzeug ...

das ist schon klar ;) nur was ist mit diesem Schild wenn darunter das Zusatzzeichen LKW und PKW mit Anhänger ist hebt es dann trotzdem normale PKW Begrenzung auf?

mfg

Chris
 
das ist schon klar ;) nur was ist mit diesem Schild wenn darunter das Zusatzzeichen LKW und PKW mit Anhänger ist hebt es dann trotzdem normale PKW Begrenzung auf?

Das Schild hebt ALLE Streckenverbote auf. ALLE.

(Ich habe auch noch nie ein Streckenverbotsaufhebungszeichen in Kombination gesehen mit einem LKW oder sonstigem - das ergibt keinen Sinn ;) )
 
Ohne einen Führerschein zu haben würd ich jetzt sagen, wenn alles aufheben und das LKW dürfen keine PKW überholen Schild übereinander angebracht werden, heißt das, dass alle Verbote bis auf dieses aufgehoben werden.

Wär zumindest logisch :think:

Aber wie gesagt:
eigentlich hab ich keine Ahnung.
 
Ohne einen Führerschein zu haben würd ich jetzt sagen, wenn alles aufheben und das LKW dürfen keine PKW überholen Schild übereinander angebracht werden, heißt das, dass alle Verbote bis auf dieses aufgehoben werden.

Wär zumindest logisch :think:

Aber wie gesagt:
eigentlich hab ich keine Ahnung.

Auch als unwissender würde ich das jetzt auch mal denken :mrgreen: Wäre sinnvoll.

MfG
Eidechse
 
Warum wäre das sinnvoll?

Was gab es denn vorher? Tempolimit? Dann kann das Tempolimit explizit aufgehoben werden.
Überholverbot für Auto, auch das kann separat aufgehoben werden.

Im dt. Straßenverkehr gibt es kein "Alles freigegeben, außer XYZ Schild".

Whsl hing da mal ein Überholverbotszeichen :ugly: und die haben Mist gebaut und entweder das unter Schild nicht abgenommen oder das obere falsch gewählt.

Wie gesagt, es gibt kein "wir heben alles auf, nur nicht das" oder "wir heben für Autos alles auf, aber nicht für LKW".

In Deutschland wäre das: Freigabe und 10 Meter dahinter Verbotsschild. :yes:
 
Da fällt mir auch noch etwas ein...
Leider bin ich mit meinem Führerschein noch nicht durch, aber in einer Fahrstunde auf der B402 gab es nach dem starken Sturm hier oben bei uns (evntl. hat man woanders davon was gehört) 50er Schilder auf der besagten Straße. Nur waren die wohl nach den Aufräumarbeiten zu faul diese abzubauen.. also fuhr ich schön gemütlich mit 50 eine lange Strecke über die Bundesstraße bis mein Fahrlehrer auch nur sagte, ich soll mal wieder Gas geben.. da wird wohl was faul sein ;)
 
Nur das ich es eben gesehen habe :ugly: Ist man schon genug verwirrt auf der BAB kommt sowas auch noch dazu...

Ich habe auch schon Halteverbot gesehen mit nem Parkscheibenschild darunter - das sind halt Fehler. Kurz Anrufen, bescheid sagen und 3-4 Monate später kümmert sich jemand drum *g*

Wenn du extrem viel Langeweile hast, rufst du mal bei der entsprechenden Autobahnmeisterei an und fragst nach. Vielleicht irre ich mich ja auch und die Kombi gibts wirklich :ugly:
 
[...]Dort geht es gut Bergauf und auf der mittleren und linken Spur gilt eine Mindestgeschwindigkeit (50KM/h mitte und 90KM/h links) nun ja vor langer Zeit war dort eine Baustelle die Mindestgeschindigkeit blieb erhalten aber es war allgemein Tempo 80 begrenzt was mach ich nun auf der linken Spur? Zu schnell oder doch lieber zu langsam fahren? :ugly:


Nochmal zu diesem, deinem, Problem ...

Die Mindestgeschwindigkeit bezieht sich ggf. auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit??

Ein LKW ist Bauartbedingt auf 80 km/h techn. begrenzt.

Somit kann ein solches Fahrzeug ja schonmal nicht auf der äußerst linken Spur fahren dürfen ....

Im Zweifel dürfte aber auf jeden Fall die "mobile" Beschilderung vorrangig zu beachten sein (also die Baustellen-Geschwindigkeits-Begrenzung auf 80 km/h)

;)


Ps.: Wer hält sich eigentlich an die Beschränkung innerhalb der Baustellen?
 
[...]

Ps.: Wer hält sich eigentlich an die Beschränkung innerhalb der Baustellen?

Die meisten Autofahrer, denn a) stehen die Schilder da meistens nicht aus Langeweile, da passiert "schneller" etwas. Außerdem, wenn du da geknipst wirst, bist du reif und dein Führerschein meistens auch *g*

Selbst wenn du von 130 ausrollen lässt auch 80 oder 60 reicht das locker um dich zum Fußgänger zu machen. Mich nervt das auch immer, wenn vorher Freigabe war und dann innerhalb von 500 Metern auf 60 runtergebremst wird, das könnten die ruhig etwas vorher ankündigen. (Mittlerweile stellen die ja teilweise schon 1-2 Km vor der Baustelle Schilder auf mit dem Hinweis auf selbig, dann kann man sauber vom Gas gehen und die Geschwindigkeit anpassen - sehr gut.)
 
@Headshoot

Nein die Begrenzung und Höchstgeschwindigkeit galt für jedes Fahrzeug war nirgens ein Zusatz darunter :ugly:

Zum Thema Geschwindigkeit in Baustelle:

Erlaubt 60 - Ich 70-75 (laut Tacho)
Erlaubt 80 - Ich 90-95 (laut Tacho)

Und eigentlich wird eine Baustelle immer 2KM vorher angekündigt ist glaub ich sogar irgendwo in irgendeinen Gesetzt festgeschrieben dass dies so sein muss

mfg

Chris
 
Es gibt auch ein Schild: Überholverbot aufgehoben...
Wenn sie das gemeint hätten, hätten sie es wohl hingehängt....
Bauarbeiter sind oft nicht Herr ihrer Sinne.
An vielen Baustellen sieht man z.B. das, da kann man nur den Kopf schütteln (man kann dann raten, was gemeint ist):
 

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