ist Küssen in der Schule verboten ?

Ich empfehle jemandem, der nichts falsch gemacht hat, sich nicht von anderen Leuten dafür anbrüllen zu lassen - und allem Anschein nach hat der Lehrer außer einer lauten Stimme keine stichhaltigen Argumente vorgebracht.

Erstens hat man hier nur die Aussage des Schülers. Und Schüler stellen sich oftmals ziemlich an für Kleinigkeiten. Zweitens finde ich es o.k., wenn man sich gegen das Fehlverhalten eines Lehrers auflehnt. Also mit der Schülervertretung spricht, dass ein Lehrer sich nicht unter Kontrolle hat und halt zu schnell ausrastet oder ähnliches. Grundsätzlich empfinde ich aber viele Regeln von Lehreren und auch von Schulordnungen als sinnfrei. Aber auch viele Gesetzte entbehren manchmal jeglicher Logik. Dennoch halte ich mich daran, auch wenn es keine stichhaltigen Argumente gibt. Was bringt es mir moralisch im Recht zu sein, wenn ich dafür dann gegen das Gesetz verstoße?!

Übrigens sitzt eine sehr streitbare ehemalige Mitschülerin von mir seit vielen Jahren im Bundestag. Durchsetzungsvermögen zu trainieren kann einen also weit bringen. Sicherlich weiter als permanentes Duckmäusern gegenüber einer vermeintlich höheren Macht.

Durchsetzungsverögen sollte man nur nicht mit Sturrheit verwechseln ;) Man muss nicht versuchen mit einem Kopf durch eine Stahltür zu gehen. Man weiß vorher, dass das keinen Sinn macht.
 
Ist definitiv nicht verboten und ebenfalls nicht unnormal. Bin auch 15, habe zwar keine Freundin auf der gleichen Schule, würde mir das aber nicht gefallen lassen. Sollte das nochmal vorkommen, würde ich den Vorfall zwischen dir, deinem Lehrer und deiner Freundin beim Schuldirektor melden. Der Lehrer darf euch das nicht verbieten!
 
Ist definitiv nicht verboten und ebenfalls nicht unnormal. Bin auch 15, habe zwar keine Freundin auf der gleichen Schule, würde mir das aber nicht gefallen lassen. Sollte das nochmal vorkommen, würde ich den Vorfall zwischen dir, deinem Lehrer und deiner Freundin beim Schuldirektor melden. Der Lehrer darf euch das nicht verbieten!

Wie kommt ihr denn auf den Trichter? Was machst du dann, wenn der Schulleiter dem Lehrer beipflichtet? Chancen stehen da ganz gut.

Hausrecht
Die Schulleiterin übt das Hausrecht aus. Das Hausrecht kann bei Verhinderung der Schulleiterin weiter übertragen und im Rahmen der Aufsicht auch von den aufsichtsführenden Lehrern ausgeübt werden. In diesem Rahmen sind die Schulleiterin und die aufsichtsführenden Lehrer befugt, Schüler oder schulfremde Störer vom Schulgelände zu verweisen. Wahrend des Unterrichts übt der unterrichtende Lehrer das Hausrecht im Klassenzimmer aus.

Prof. Dr. Harald Dörig, Richter am Bundesverwaltungsgericht

Oberverwaltungsgericht NRW zum Hausrecht in Schulen
Das OVG NRW ist mit Beschluß vom 26.10.2005 (Az.: 19 B 1473/05) zu dem Ergebnis gekommen, daß das Hausrecht der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des sicheren und geordneten Schulbetriebs als zwingende Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgabe der Schule, Schüler zu erziehen und zu bilden, diene. Es verdränge insoweit das Hausrecht des Schulträgers als des Eigentümers oder Besitzers des Schulgeländes, das im übrigen unberührt bleibe, soweit es sich auf nicht zu den schulischen Aufgaben gehörende Veranstaltungen auf dem Schulgrundstück erstrecke.

Dieser enge funktionelle Zusammenhang mit dem Schulbetrieb habe zur Folge, daß die Schulleiterin das Hausrecht nicht im Auftrag oder in Vertretung des Schulträgers, sondern vielmehr eigenverantwortlich ausübe. Seine Wahrnehmung sei daher nicht eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung nach § 28 Abs. 2 GG, so daß – mit Blick auf das Widerspruchsverfahren – der Bürgermeister der Gemeinde nicht als Selbstverwaltungsbehörde im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VwGO sachlich zuständig gewesen sei, den Widerspruchsbescheid zu erlassen; hierzu sei er auch nicht als nächsthöhere Behörde i.S.d. § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VwGO zuständig gewesen, weil nächsthöhere Behörde die untere Schulaufsichtsbehörde sei.

Demgegenüber wird von der Literatur ganz überwiegend die Auffassung vertreten, daß die Schulleiterin bzw. der Schulleiter das Hausrecht lediglich im Auftrag oder in Vertretung des Schulträgers ausübt (vgl. z.B. Margies/Roeser, Schulverwaltungsgesetz, 3. Auflage, § 20 Rdnr. 28). Das OVG NRW kann seinen gegenteiligen Ansatz jedenfalls nicht auf eine veränderte Rechtslage stützen. Den Gesetzesmaterialien zum Schulgesetz (LT-Drucksache 13/5394, Seite 103) kann entnommen werden, daß die Regelung des § 59 Abs. 2 Schulgesetz lediglich an die alte Rechtslage des § 20 Schulverwaltungsgesetz anknüpft ohne eine inhaltliche Änderung herbeizuführen.

Nach Auffassung der Geschäftsstelle sollte grundsätzlich dem Schulträger als Eigentümer des Grundstücks und des Schulgebäudes das Hausrecht zustehen. Die vom OVG NRW vertretene Auffassung kann im Extremfall dazu führen, daß einem Vertreter des Schulträgers - ggf. auch dem Bürgermeister - Hausverbot erteilt wird. Die Geschäftsstelle wird sich daher im Rahmen ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Novellierung des Schulgesetzes NRW für eine Neufassung des § 59 Abs. 2 Schulgesetz NRW aussprechen.

Hausrecht heißt auch, dass Regeln im Haus aufgestellt werden dürfen. Das nicht nur schriftlich. Lehrer sind das ausführende Organ der Schulleitung. Daher dürfen Lehrer sehr viel. Klar kann man sich dann eine Stelle weiter oben über die Verbote von Lehreren aufregen. Aber es ist definitiv so, dass Lehrer das dürfen.

Ich sehe ja auch die Einstellung von pco ein. Auch wenn ich diese nicht teile. Aber man kann doch nicht behaupten, dass Lehrer nicht das Recht haben. Nur dann, wenn es schriftlich fixiert ist.

Interessant auch: https://www.focus.de/schule/schule/recht/schulrecht/nordrhein-westfalen_aid_28675.html

Wie gesagt, man kann anderer Meinung sein. Man kann sich bis zur Schulleitung hoch beschweren. Oder sogar noch weiter. Aber man sollte sich doch darauf einigen können, dass die Lehrer das Hausrecht vertreten und auch erzieherisch auftreten dürfen.
 
Also deiner Logik nach wäre es OK die von dir im Gesetz garantierte Freiheit einzuschränken, wenn dies schriftlich fixiert wird? Ansonsten ist es aber gegen das Gesetz? Also wiegt die Schulordnung stärker als das Grundgesetz.

Die Schulordnung wiegt nicht stärker als das Grundgesetz, wenn eine Einschränkung der persönlichen Freiheit allerdings in dieser schriftlich fixiert ist, dann kann man dieses offizielle Schriftstück hernehmen und von einer unabhängigen (juristischen) Instanz überprüfen lassen, ob es gerechtfertigt ist, weil ansonsten bspw. der reibungslose Ablauf innerhalb der Institution nicht gegeben wäre.

Anordnungen von Lehreren aber nicht.

Wenn die mündliche Anordnung gerechtfertigt ist, weil Person A bspw. den reibungslosen Ablauf des Unterrichts mit seiner Knutscherei oder anderen Aktionen stört, dann ja. Ansonsten soll der Lehrer die Anordnung doch in korrekter Form schriftlich fixieren, so dass sie von einer unabhängigen Instanz geprüft werden kann. In besagtem Falle eben, ob der Lehrer anordnen kann, das Händchenhalten und Küssen auf dem Schulgelände ausserhalb der Unterrichtsstunden zu unterlassen.
Selbst ohne juristische Fachausbildung wird man erkennen können, dass eine solche Anordnung nicht gerechtfertigt ist.

Rauchen mit 18 ist ja auch legal. Werde ich da nicht auch in meiner freien Entfaltung eingeschränkt, wenn dies in der Pause verboten wird? Hmmmm. Müsste ja eurer Logik nach so sein...

Hier kollidiert die persönliche freie Entfaltung mit der Tatsache, dass Nichtraucher geschädigt werden, dadurch dass sie passiv mitrauchen müssen und im Falle der Schule Minderjährige anwesend sind, die nicht rauchen dürfen und besonders geschützt sind bzw. werden müssen laut Gesetz.
Somit haben wir hier eine Einschränkung des GG Art. 2, die vollkommen legitim und gerechtfertigt ist.
Ist eine extra Raucherecke eingerichtet, so sieht die Welt wieder anders aus, aber auch in dem Falle ist es immer noch "nur" geduldet und der Direktor hat da sogar ein Zugeständnis gemacht, da in öffentlichen Gebäuden/Einrichtungen das Rauchen (eigentlich) zum Wohle der Allgemeinheit gänzlich verboten ist.

Also hat deiner Auffassung nach der Lehrer innerhalb eines Rechtsstaates keinerlei Weisungsbefugnisse sondern nur die Schulordnung? Wozu benötigen Lehrer überhaupt noch eine pädagogische Ausbildung?

Der Lehrer hat in erster Linie einen Lehrauftrag, dazu braucht er eine pädagogische Ausbildung um im Rahmen des Lehrauftrags vernünftig unterrichten zu können. Weisungsbefugnisse hat ein Lehrer demnach nur so weit, wie es nötig ist um einen reibungslosen Ablauf des Unterrichts zu garantieren. Desweiteren hat er natürlich die Aufgabe im Rahmen der Schulordnung für Ordnung zu sorgen. Darüber hinaus gehende Befugnisse gegenüber den Schülern, vor allem was Verbote innerhalb des Privatlebens der Schüler angeht (und da zählen Beziehungen und deren "Folgen" eben auch zu) hat der Lehrer nicht. Der Erziehungsauftrag selbst liegt immer noch bei den Eltern/Erziehungsberechtigten der Kinder/Schüler und selbst die dürfen die Kinder nicht in ihrer natürlichen Entwicklung einschränken ;)
 
Hier kollidiert die persönliche freie Entfaltung mit der Tatsache, dass Nichtraucher geschädigt werden, dadurch dass sie passiv mitrauchen müssen und im Falle der Schule Minderjährige anwesend sind, die nicht rauchen dürfen und besonders geschützt sind bzw. werden müssen laut Gesetz.
Somit haben wir hier eine Einschränkung des GG Art. 2, die vollkommen legitim und gerechtfertigt ist.

Werden Nichtraucher an der frischen Luft auf dem Pausenhof geschädigt, wenn ich meine Zigarette aus mache, falls sich einer nähert? Interessante Theorie, dass Passivrauchen auch über eine Gewisse Distanz an der frischen Luft noch schädlich ist. Interessant ist auch wieder, dass du mit Gesetzen kommst. Die Freiheit unschuldiger 12 Jähriger Kinder geknutschte von vorpubertierenden 15 Jährigen nicht ansehen zu müssen ist aber egal? Naja. Aber wie gesagt, wenn du meine Links gelesen hättest, dann wäre das hier auch erst mal zweitrangig. In erster Linie geht es darum, dass die Schule Hausrecht hat und daher Regeln aufstellen kann


Der Lehrer hat in erster Linie einen Lehrauftrag, dazu braucht er eine pädagogische Ausbildung um im Rahmen des Lehrauftrags vernünftig unterrichten zu können. Weisungsbefugnisse hat ein Lehrer demnach nur so weit, wie es nötig ist um einen reibungslosen Ablauf des Unterrichts zu garantieren. Desweiteren hat er natürlich die Aufgabe im Rahmen der Schulordnung für Ordnung zu sorgen. Darüber hinaus gehende Befugnisse gegenüber den Schülern, vor allem was Verbote innerhalb des Privatlebens der Schüler angeht (und da zählen Beziehungen und deren "Folgen" eben auch zu) hat der Lehrer nicht. Der Erziehungsauftrag selbst liegt immer noch bei den Eltern/Erziehungsberechtigten der Kinder/Schüler und selbst die dürfen die Kinder nicht in ihrer natürlichen Entwicklung einschränken ;)

MEinen Link angesehen? Da drin geht es darum, was das Land NRW dazu meint. Und die sehen auch einen erzieherischen Auftrag.

Aber das kennt man von dir hier im Forum. Das du nicht mal Tatsachen akzeptierst und munter weiter dagegen redest. Es ist durchaus ok, wenn du sagst, dass die Regel des Verbots falsch ist (auch wenn ich anderer Auffassung bin). Vielleicht würden höhere Instanzen das auch wieder zu lassen, weil es gegen die freie Entfaltung spricht. Auch das kann sein, muss aber nicht. Aber das weißt weder du noch ich und ich hoffe es muss sich niemals ein Gericht mit solchen Lappalien beschäftigen.

Aber du kannst es drehen und wenden wie du willst, die Schulleitung hat Hausrecht auf dem Schulgelände. Und kann erst mal Entscheidungen treffen. Gegen diese kann man angehen, wenn diese Entscheidungen gegen Gesetzte verstoßen. Aber erst mal haben Schulen und durch sie befugt auch Lehrer das Recht regeln aufzustellen.

Und wenn du der Meinung bist ein Kind sollte Stress mit der halben Welt anfangen um sich Küssen zu dürfen ist das o.k., aber behaupte bitte nicht, dass Lehrer keine Regeln definieren dürfen. Das ist einfach falsch. Egal wie oft du einen Paragraphen wiederholst, der erst mal damit nichts zu tun hat!!!!
 
MEinen Link angesehen? Da drin geht es darum, was das Land NRW dazu meint. Und die sehen auch einen erzieherischen Auftrag.

Ja ;) Der erzieherische Auftrag eines Lehrkörpers bezieht sich aber rein darauf, Wissen und ggf. soziale Umgangsformen zu vermitteln.
Ein Lehrer hat nicht das Recht sich in das Privatleben eines Schülers einzumischen. Und das hat der Lehrer in diesem Falle eindeutig getan, indem er ohne jeden Grund dem Schüler verbot seine Freundin zu küssen. Da kannst du auch noch so viel verlinken wie du willst.

Aber das kennt man von dir hier im Forum. Das du nicht mal Tatsachen akzeptierst und munter weiter dagegen redest.

Tatsache ist, dass du meinst, es wäre gerechtfertigt dass eine Person das Recht hat, nur weil sie "Lehrer" ist, eine Unterlassungsanordnung auszusprechen ohne dass jemand geschädigt wurde oder der reibungslose Ablauf des Schulbetriebs gestört wurde. Und dagegen rede ich so lange an, wie ich lustig bin :mrgreen:


Aber du kannst es drehen und wenden wie du willst, die Schulleitung hat Hausrecht auf dem Schulgelände. Und kann erst mal Entscheidungen treffen.

Genau... die Schulleitung. Und der Lehrer darf dass dann mit entsprechender Begründung weitergeben und druchsetzen. Aber selbst Anordnungen oder Verbote darf der Lehrer nicht aussprechen, vor allem wenn er sie nicht vernünftig begründen kann (und das am Besten in einem angemessenen Tonfall, da scheitert es bei einigen Lehrer schon) und sie zudem absolut ungerechtfertigt sind.
Und selbst wenn der Direktor höchstselbst daherkommt und sagt: "Küssen auf dem Schulgelände, auch in Pausen und nach Unterrichtsschluss, ist verboten" so muss man das nicht widerstandslos hinnehmen und kann zumindest eine ruhige und sachliche Erklärung verlangen.
 
Ja ;) Der erzieherische Auftrag eines Lehrkörpers bezieht sich aber rein darauf, Wissen und ggf. soziale Umgangsformen zu vermitteln.
Ein Lehrer hat nicht das Recht sich in das Privatleben eines Schülers einzumischen. Und das hat der Lehrer in diesem Falle eindeutig getan, indem er ohne jeden Grund dem Schüler verbot seine Freundin zu küssen. Da kannst du auch noch so viel verlinken wie du willst.

Es ist auch meine Privatsache zu rauchen. Meine Privatsache ist es auch mich Nackt auszuziehen. Ersteres darf ich mit 18, Zweiteres darf ich in der Öffentlichkeit dann auch nicht mal mit 18. Ein Lehrer darf dir nicht verbieten mit der Freundin zusammen zu sein. Aber eure Handlungen auf dem Schulhof unterstehen der Hausordnung und dem Hausrecht. Ich darf meine Freundin wahrscheinlich auch nicht in einer Moschee küssen. Und zu sozialen Umgangsformen gehört es auch Regeln zu setzen ;)

Tatsache ist, dass du meinst, es wäre gerechtfertigt dass eine Person das Recht hat, nur weil sie "Lehrer" ist, eine Unterlassungsanordnung auszusprechen ohne dass jemand geschädigt wurde oder der reibungslose Ablauf des Schulbetriebs gestört wurde. Und dagegen rede ich so lange an, wie ich lustig bin :mrgreen:

Du meinst, du machst dich so lange zum Affen, wie du willst. Dagegen anreden kann man das ja nicht nur nennen.

Genau... die Schulleitung. Und der Lehrer darf dass dann mit entsprechender Begründung weitergeben und druchsetzen.

Begründen? Wo steht bitte geschrieben, dass man sein Hausrecht nur mit Begründung aussprechen darf? Reicht denn deiner Meinung nach eine Begründung oder muss die Begründung logisch sein? Wer definiert dann, ob die Begründung logisch ist? Darf ich das selbst für mich entscheiden und nur logische Dinge für mich annehmen?


Aber selbst Anordnungen oder Verbote darf der Lehrer nicht aussprechen, vor allem wenn er sie nicht vernünftig begründen kann (und das am Besten in einem angemessenen Tonfall, da scheitert es bei einigen Lehrer schon) und sie zudem absolut ungerechtfertigt sind.

Tatsächlich Links gelesen? Ein Lehrer darf nicht körperlich oder psychisch Maßregeln. Aber hier wurde weder eine Strafe auferlegt in der Form von in die Ecke stellen, noch wurde jemand mit dem Rohrstock geschlagen, es musste keine Hausordnung abgeschrieben werden, usw. Über den Tonfall kann man sich streiten und ggf. sich darüber beschweren. Aber es geht hier um ein Verbot etwas zu tun. Nicht mal um eine Bestrafung.


Und selbst wenn der Direktor höchstselbst daherkommt und sagt: "Küssen auf dem Schulgelände, auch in Pausen und nach Unterrichtsschluss, ist verboten" so muss man das nicht widerstandslos hinnehmen und kann zumindest eine ruhige und sachliche Erklärung verlangen.

Verlangen kannst du viel. Aber ich als Direktor würde wohl einem Schüler, der so zickig ist wie du antworten, "isso". Bitte das war deine Befründung. Hälst du dich nicht an die Regeln gibt es halt einen Tadel, usw.
 
Wieder mal eine Lehrer/innen-Schüler/innen-Diskussion, die ausartet.

Seid mal ehrlich: Geht es nicht immer nur um das "Wie?", sprich um den Ton, in dem etwas gesagt wird? Wenn der Lehrer einen anfährt und beleidigend wirkt, dann verstehe ich, dass man sich auflehnen will. Aber wenn der Lehrer seine Beweggründe für seine Äußerungen in einem normalen Tonfall offenbart, dann sollte es doch auch für 15jährige möglich sein, sich seinem Wunsch/Befehl zu beugen und sich halt nicht unbedingt in der Gegenwart von anderen zu küssen.

Fakt ist nämlich, dass sich wirklich viele Menschen durch küssende Mitmenschen beengt fühlen...weil sie da unbedingt nicht hinschauen wollen (wer schaut einem küssenden Paar normalerweise genau zu)? Wenn die zwei jedoch in dieselbe Klasse gehen, ist das zwangsläufig zu sehen...vielleicht meinte das der Lehrer und hat sich einfach - wie es leider so oft passiert - in der Wortwahl geirrt.

Genau dasselbe war ja beim Essen. Es macht schon Sinn, Kinder im Volksschulalter auf eine gesunde Jause hinzutrainieren. Es kommt auch da aufs "Wie" an...auch in meiner Klasse (ja, ich bin Lehrer) herrscht am Vormittag eine Art Süßigkeitenverbot. Falls das eine oder andere Kind mal einen Kuchen oder Ähnliches mit hat, dann lasse ich das Kind davon sehr wohl essen, obwohl manche eben dann sogar selbst sagen: "Nein, ich will das jetzt nicht essen, weil es nicht gut ist." (Blutzuckerspiegel, etc.)... Das heißt, für die sind meine aufgestellten Regeln nachvollziehbar. Viele akzeptieren die Regeln einfach, weil ich (als Person) sie aufgestellt habe. Bei Kolleg/en/innen würden sie das nicht befolgen, weil diese ihnen im normalen Schulalltag zu wenig Wertschätzung zeigen.

Was ich sagen will, ist, dass Lehrer/innen sehr wohl Regeln aufstellen sollten bzw. aufstellen sollen dürfen und dass diese Regeln dann in keinem Schulgesetz oder sonst was drinnen stehen müssen, aber er/sie sollte seine Beweggründe transparent klarmachen (in einer altersadäquaten Sprache) und er sollte immer Wärme und Wertschätzung seinen/ihren Schüler/n/innen gegenüber zeigen.

Und genau DAS tun leider einige Lehrer/innen nicht, sodass sie dann vom Volk (siehe Threadersteller) verhasst sind.
 
Sei froh, dass kein Grammaton-Kleriker gekommen ist um dich und deine Freundin als Sinnestäter zu deportieren, immerhin habt ihr eure tägliche Dosis Prozium nicht genommen.

Tut mir leid, ich konnte nicht widerstehen :biggrin:
Das ganze hat mich einfach zu sehr an Equilibrium erinnert :biggrin:
 
Warum sollte das verboten sein? :D Dein Lehrer ist wahrscheinlich eher neidisch auf dich wegen deiner Freundin :) Nein im Ernst, verboten ist nichts daran und du brauchst dir das nicht gefallen zu lassen.
 
Wie kommt ihr denn auf den Trichter? Was machst du dann, wenn der Schulleiter dem Lehrer beipflichtet? Chancen stehen da ganz gut.
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Interessant auch: https://www.focus.de/schule/schule/recht/schulrecht/nordrhein-westfalen_aid_28675.html

Wie gesagt, man kann anderer Meinung sein. Man kann sich bis zur Schulleitung hoch beschweren. Oder sogar noch weiter. Aber man sollte sich doch darauf einigen können, dass die Lehrer das Hausrecht vertreten und auch erzieherisch auftreten dürfen.
Wenn du schon das Schulgesetz von NRW bemühst, dann doch bitte
Das Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen lässt nach § 53 Abs. 1 Erzieherische Einwirkungen zu, wenn Schülerinnen und Schüler den Unterricht beeinträchtigen oder in anderer Weise ihre Pflichten verletzen. Nach § 53 Abs. 3 sind die schwerwiegenderen Ordnungsmaßnahmen zulässig, wenn Schülerinnen und Schüler ihre Pflichten grob verletzen, insbesondere den Unterricht nachhaltig stören, die von ihnen geforderten Leistungen verweigern oder dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben.
(Aus deiner Quelle)

Hausrecht rechtfertigt in öffentlichen Räumlichkeiten noch lange keine blanke Willkür. Bei dir daheim kannst du jemanden vor die Tür setzen, wenn er 1 rote und 1 grüne Socke anhat oder ein Pärchen vor deinen Augen knutscht, was du (aus Neid?) nicht mit ansehen willst. Solange weder der Unterricht noch die Sicherheit irgendeines Schülers gefährdet wird und auch sonst kein Gesetz dieses Staates verletzt wird, hat das "Hausrecht" hintenan zu stehen.

Im Übrigen stimm ich Drrichardfahrer zu. Der Ton macht die Musik. Und wenn ein Lehrer meint, sich aufführen zu müssen wie die Wildsau, darf er sich nicht wundern, wenn er auch eine vor'n Latz kriegt wie die Wildsau. Gilt umgekehrt für Schüler natürlich genauso.

Weiterhin kann der Schulleiter dem Lehrer zwar beipflichten und mit Tadeln um sich schmeißen, aber da gibts dann noch die Landesschulbehörde, die nicht nur einen unberechtigten Tadel kassiert, sondern dem Schulleiter auch gehörig eins auf die Mütze geben kann. Dann ist's Essig mit Karriere bis hin zur Entfernung aus dem Schuldienst.

Sorry, Wannabe, aber deine Obrigkeits-Hörigkeit widert mich an.
 
Warum sollte das verboten sein? :D Dein Lehrer ist wahrscheinlich eher neidisch auf dich wegen deiner Freundin :) Nein im Ernst, verboten ist nichts daran und du brauchst dir das nicht gefallen zu lassen.

Also es geht nicht darum ob es verboten ist oder nicht. Sondern ob der Lehrere es dir verbieten darf oder nicht. Deine Eltern werden dir sicherlich auch schon mal Dinge verboten haben, die nicht grundsätzlich Verboten sind.

Nun wäre natürlich ein Beleg dafür interessant, dass Lehrer Schülern keine Regeln diktieren dürfen.

Einzig und allein Drrichardfahrer hat hier eine richtige Sache bemerkt. Die Art von Lehreren ist nicht immer in Ordnung. Diese sollte man auch nicht immer hin nehmen. Und man kann sich da sicherlich auch beschweren. Aber grundsätzlich beantwortet das doch nicht die Frage, ob Lehrer Regeln auf dem Schulgelände erlassen dürfen. Ich habe dazu ja Aussagen getroffen, wieso ich der Auffassung bin das sie dies dürfen. Aber nur zu schreiben, klar dürfen Lehrer Schülern nichts sagen. Die dürfen alles machen, was sie wollen. Ist nun nicht gerade fundiert.
 
Ich finde die Rumknutscherei in Klassenzimmer ganz schön kindisch... Ach halt... Du bist ja 15... ^^

Mach gefälligst das was man sagt und gut ist...

Nein im Ernst, verboten ist nichts daran und du brauchst dir das nicht gefallen zu lassen.

Wo ich da die Grenze? Wenn die Hand unterm Rock verschwindet? Aufmüpfigkeit wird sich nicht auszahlen... Vor allem, wenn es um derart unwichtiges geht... Ab 1 (oder wann auch immer) kann man ja machen, was man will...