ist Küssen in der Schule verboten ?

xXshadyxX

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16 März 2012
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hab mal eine frage , ich und meine freundin sind beide 15 und haben von einem leher anschiss bekommen weil wir in der pause "händchen" gehalten haben.........dann NACH unterrichtsschluss haben wir uns vor dem klassenzimmer geküsst und da kam der leher an und brüllt rum " wir sind hier in der schule und nicht in der disco xD" also meine frage ist küssen in den pausen und nach dem unterricht wirklich verboten ? das es im unterricht nicht sein muss versteh ich aber in den pausen und danach ?....8O
 
Sag ihm er soll dir zeigen, wo im Schulvertrag steht, dass es verboten ist. Wenn er dann nicht mit dir diskutieren will (wovon ich ausgehe) zum Direktor gehen.
 
verboten denk ich nicht, aber nicht so wirklich gern gesehen - war bei uns auch so. es nervt halt irgendwie die anderen mitschülrer und auch die lehrer.

ist in der öffentlichkeit ja ähnlich. händchenhalten sagt keiner was gegen und gegen ein kleines küsschen wohl auch nicht, aber teilweise 5minuten rumstehen und sich mitten auf der straße küssen, das würden die leute auch irgendwie stören - sowas lieber im privaten machen.

ich kann nur von mir erzählen, aber hatte damals mal auf der busfahrt zur schule hin genau vor uns ein paar sitzen, was sich die ganze busfahrt nur geknutscht hat (ca. 20min). ich empfand das als sehr nervend und andere sahen es ähnlich
 
naja die erste pause geht 20 min lang und die zweite 10 , da ist es nicht so das wir uns da pausenlos an den lippen hängen .... und grade nach dem unterricht sollte das denen doch egal sein oder nicht ?
 
es nervt halt irgendwie die anderen mitschülrer und auch die lehrer.

Nervt es wirklich oder ist es einfach nur der Neid, dass man selbst grad nicht rumknutschen kann? :mrgreen:

Ansonsten sehe ich das ähnlich, Händchen halten und küssen ist nicht verboten, solang es halt ein normaler Kuss ist. Wer wild rumzüngeln will oder so exzessiv rumknutscht, dass man schon fast dabei ist sich auszuziehen, der sollte das doch lieber zu Hause machen, wo man ungestört ist.
 
Also das mit dem Händchenhalten(sofern es nur das war) finde ich die Kritik eindeutig unangebracht.

Beim Küssen kommt es halt drauf an, wie ihr euch geküsst habt. Wenn da recht viel Zunge etc. mit dabei war, könnte ich die Ansicht schon verstehen. Zumal andere Schüler eventuell noch Unterricht oder gerade Pause haben und nicht 10 bzw. 20 Minuten ein schmusendes Pärchen neben sich sehen wollen.

Naja ich glaub nur bei den wenigsten Schülern ist es wirklich Neid, dass man nicht auch knutschen kann. Vielmehr kann das auch die Konzentration stören, wenn sich das Pärchen in der Nähe schon fast wie in einem Soft-P*rno "auffrisst".
 
naja wir stehen meistens allein ganz hinten im klassenzimmer und es sind normale küsse ... nix soft P*rno ;)
 
Ich wunder mich echt über einige Antworten hier... Im Leben geht es oft mals darum auch Regeln befolgen zu können. Wenn in der Schule ein Lehrer etwas sagt, dann sollte man dies auch machen, solange dies nicht gegen grundsätzliche gesellschadftliche Normen verstößt. Er untersagt euch das Küssen und nicht das Essen in den Pausen. Das ist doch o.k. Gibt doch genug Freizeit wo ihr euch Küssen könnt.

Also halt dich einfach an die Regeln der Lehrer und dein Leben in der Schule wird einfacher werden. Die Deppen, die dir hier empfehlen gegen das System zu kämpfen und zum Direktor zu gehen, haben mit Sicherheit keinen guten Beruf oder sind selbständig (da kann denen wenigstens keiner was sagen ;)). Denn mit so einer Denke ist man selten erfolgreich in der Gesellschaft. Man muss ja kein Lemming sein im Leben aber besonders bei so Kleinigkeiten macht es keinen Sinn sich mit Leuten anzulegen, die dich im Leben bewerten.

Also verzichtet auf das Küssen, dass macht das Küssen nach der Schule gleich viel löeidenschaftlicher und du verdirbst es dir selbst nicht mit dem Lehrer
 
Nix für ungut, Wannabe, aber Dein nickname passt zu Deiner Weltanschauung. :evil:

Ja, Regeln muss man befolgen. Die Regeln definiert aber nicht der Lehrer, sondern die Schulordnung o. ä.. Das ist der Unterschied zwischen Rechtsstaatlichkeit und Willkür. Wenn nicht vor langer Zeit "Deppen" etwas gegen die Willkür unternommen hätten, dann würde die Welt heute sicher schlechter aussehen. (Ja, ich bin Unternehmer. Und ich habe einen guten Beruf. :)

Mit 15 kommt man *allmählich* in ein Alter, wo man lernen muss, für seine Rechte einzustehen. Also würde ich vorschlagen: werft mal einen Blick in die Schulordnung, und wenn da kein Kussverbot drinsteht, dann kann Euch der Lehrer mal den Buckel runterrutschen. Aber übertreibt es nicht.
 
Nix für ungut, Wannabe, aber Dein nickname passt zu Deiner Weltanschauung. :evil:

Ja, Regeln muss man befolgen. Die Regeln definiert aber nicht der Lehrer, sondern die Schulordnung o. ä.. Das ist der Unterschied zwischen Rechtsstaatlichkeit und Willkür. Wenn nicht vor langer Zeit "Deppen" etwas gegen die Willkür unternommen hätten, dann würde die Welt heute sicher schlechter aussehen. (Ja, ich bin Unternehmer. Und ich habe einen guten Beruf. :)

Mit 15 kommt man *allmählich* in ein Alter, wo man lernen muss, für seine Rechte einzustehen. Also würde ich vorschlagen: werft mal einen Blick in die Schulordnung, und wenn da kein Kussverbot drinsteht, dann kann Euch der Lehrer mal den Buckel runterrutschen. Aber übertreibt es nicht.

Nix für ungut pco. Aber wenn ich dich in mein Heim einlade und dir vorher eine Hausordnung gebe. Du dann etwas machst, was micht auch stört, ich es dir dann verbiete, dann hast du es ebenso zu unterlassen, auch wenn es nicht in der Hausordnung steht. Das ist der Unterschied zwischen Anarchy und Ordnung...

Es ist Willkür jemanden das Essen zu verbieten. Dagegen sollte man etwas machen. Thema hatten wir schon mal, daher fällt mir das ein. Aber wenn man jede regel zur Willkür macht (Außer sie steht irgendwo geschrieben (aber vielleicht ist sie auch willkürlich aufegschrieben worden)) dann hat man ein Problem und sollte sich aus einem Staatengefüge entfernen und auf eine Insel ohne Regeln ziehen....

Ansonsten kannst du froh sein Unternehmer zu sein, ansonsten würdest du sicherlich nicht weit kommen. Du würdest ja auch nur machen, was explizit in deinem Vertrag steht. Und selbst für das Fenster öffnen, worum dich dein Chef bittet müsste wohl der Vertrag geändert werden, da dies nicht in deinem Vertrag als Tätigkeit vorgeschrieben wird.

Die Schulordnung muss nicht jede Regel beinhalten. Frage mich echt, wie du auf so eine dumme Idee kommst. Wenn eine weisungsbefugte Person eine neue Regel auferlegt und diese Vertretbar ist mit den Werten hier in Deutschland dann ist auch diese zu befolgen. Sicherlich gibt es Ausnahmen, wo man sich dann vertrauensvoll an den Direktor wenden sollte. Aber bei einem Kussverbot wird er einem Lehrer sicher nicht in den Rücken fallen.
 
Nix für ungut pco. Aber wenn ich dich in mein Heim einlade und dir vorher eine Hausordnung gebe. Du dann etwas machst, was micht auch stört, ich es dir dann verbiete, dann hast du es ebenso zu unterlassen, auch wenn es nicht in der Hausordnung steht.
Mieser Vergleich, weil Schule in dem Alter Pflicht ist und es auf öffentlichen Raum stattfindet. Ein Lehrer ist imho nicht berechtigt grundlegende Dinge wie Küsse Umarmungen oder zu dicht nebeneinander sitzen zu verbieten, da wiegt für mich die individuelle Freiheit sehr viel schwerer als "das bisschen Ordnungsliebe für die Allgemeinheit".

Das ist der Unterschied zwischen Anarchy und Ordnung...
Es gibt keinen Unterschied zwischen Anarchy und Ordnung. Anarchy ist nur eine andere Form der sozialen Ordnung, eine die ohne Herrscher auskommt.


Ansonsten kannst du froh sein Unternehmer zu sein, ansonsten würdest du sicherlich nicht weit kommen.

Beinah beängstigend wie klein Deine Schubladen sind, ich hab eher den Eindruck wenn man so kleinkarriert auf Ordnung pocht wird man sich immer zuviel mit den kleinen Dingen beschäftigen müssen als das man eine ernsthafte Chance hätte Raum für die Großen zu finden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn eine weisungsbefugte Person eine neue Regel auferlegt und diese Vertretbar ist mit den Werten hier in Deutschland dann ist auch diese zu befolgen.

Deutschland ist ein freies Land. Sich zu küssen und somit seine Zuneigung zueinander auszudrücken ist absolut vertretbar, sofern es den Unterricht nicht stört (was es in der Pause und nach Schulschluss nicht tut) und nicht in "exzessives rumgesabber" ausartet. Und selbst dann kommt es auf den Ton der "weisungsbefugten" Person an.
Und ich äußere jetzt einfach mal die Vermutung, dass ein Lehrer der sich über einfaches Händchenhalten aufregt auch im Ton nicht gerade beherrscht und freundlich rüberkommt.

Um dem ganzen jetzt noch eine gesetzliche Grundlage zu geben:

Grundgesetz
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In
diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Sich zu küssen wenn man sich liebt oder begrüßt und verabschiedet gehört zur freien Entfaltung. Und soweit mir bekannt, gibt es kein Gesetz in Deutschland, dass Küssen in der Öffentlichkeit verbietet. Koitus ja, wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses, aber Küssen nein.
Und solange es nicht ausdrücklich in der Schulordnung drinsteht, dass Küssen innerhalb des Schulgeländes untersagt ist, ist die Freiheit der Person unverletzlich, da kann der Lehrer noch so viel sagen. Und selbst wenn ein Kussverbot in der Schulordnung steht, müsste geprüft werden, ob es überhaupt eingehalten werden muss. Wie gesagt, freier, freizüger Staat wo jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat.
 
Anarchie heißt dass es niemanden gibt, der Regeln macht - und es demzufolge auch keine Regeln gibt. Rechtsstaatlichkeit heißt, dass es *festgeschriebene*, *allgemeingültige* Regeln gibt.

In der Praxis werden Regeln nicht jeden Spezialfall erfassen, sondern in gewissem Rahmen Auslegungssache sein. Rechtsstaatlichkeit heißt auch, dass es einen unabhängigen Mechanismus gibt, der in Streitfällen die Regeln interpretiert. So wird in der Schulordnung wahrscheinlich nicht explizit auf das Küssen eingegangen, aber mglw. auf "anstößiges Verhalten" oder sowas. Wegen ein paar Küssen wird man nun nicht gleich vor ein Gericht ziehen, aber den Direktor oder einen Vertrauenslehrer zu bemühen ist auch nicht unbedingt falsch.

Was Deine anderen Beispiele angeht: sicher kannst Du mir in Deinem Heim etwas verbieten. Wenn mir das nicht passt, kann ich gehen. Ein Schüler kann aber nicht einfach so die Schule wechseln.
Es ist theoretisch durchaus denkbar, dass jemandem das Essen verboten wird, ohne dass man es als Willkür bezeichnen müsste. Z. B. aus medizinischen Gründen bei einer unmündigen Person.
Wenn mich ein Chef bei -15° bitten würde, das Fenster zu öffnen, würde ich mich weigern. Wenn ich es selbst für sinnvoll halten würde, würde ich es tun.

Nur weil irgendetwas *nicht* in Regeln gegossen ist, ist es ja nicht automatisch falsch. Wenn aber unterschiedliche Ansichten über richtig und falsch bestehen, dann definieren Regeln was "richtig" heißt oder wer es entscheidet.
 
Sich zu küssen wenn man sich liebt oder begrüßt und verabschiedet gehört zur freien Entfaltung. Und soweit mir bekannt, gibt es kein Gesetz in Deutschland, dass Küssen in der Öffentlichkeit verbietet. Koitus ja, wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses, aber Küssen nein.
Und solange es nicht ausdrücklich in der Schulordnung drinsteht, dass Küssen innerhalb des Schulgeländes untersagt ist, ist die Freiheit der Person unverletzlich, da kann der Lehrer noch so viel sagen. Und selbst wenn ein Kussverbot in der Schulordnung steht, müsste geprüft werden, ob es überhaupt eingehalten werden muss. Wie gesagt, freier, freizüger Staat wo jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat.

Also deiner Logik nach wäre es OK die von dir im Gesetz garantierte Freiheit einzuschränken, wenn dies schriftlich fixiert wird? Ansonsten ist es aber gegen das Gesetz? Also wiegt die Schulordnung stärker als das Grundgesetz. Anordnungen von Lehreren aber nicht. Interessant. Vielleicht sollten wir das Grundgesetz abschaffen und gegen eine Schulordnung eintauschen....

Rauchen mit 18 ist ja auch legal. Werde ich da nicht auch in meiner freien Entfaltung eingeschränkt, wenn dies in der Pause verboten wird? Hmmmm. Müsste ja eurer Logik nach so sein...

Ab wann ist es denn Erregung öffentlichen Ärgernisses? Beim Koitus hab ich ja nun schon gelernt. Wenn nun jemand seiner Freundin beim Küssen auf den Hintern fasst? Schon schlimm für einen in der Fünften? Oder erst beim Fassen auf den Busen beim Küssen. Oder ist es schon eklig, wenn zwei sich halb auffressen?

Aber grundsätzlich solltest du dir in deiner Argumentationslinie überlegen, ob du dich rechtlich auf das Grundgesetz stützt. Das kann auch nicht von einer Hausordnung aufgehoben werden. Oder aber darauf stüzt, dass ein Lehrer den Schülern nichts zu sagen hat und nur das Schriftstück der Schulordnung gilt. Tafel wischen und Klassenraum fegen steht bei den meisten Schulordnungen ja auch nicht mit drin. Muss man dann wenigstens auch nicht mehr in der Schule machen. Sei denn natürlich, dass es in die Hausordnung aufgenommen wird.

pco schrieb:
Was Deine anderen Beispiele angeht: sicher kannst Du mir in Deinem Heim etwas verbieten. Wenn mir das nicht passt, kann ich gehen. Ein Schüler kann aber nicht einfach so die Schule wechseln.
Es ist theoretisch durchaus denkbar, dass jemandem das Essen verboten wird, ohne dass man es als Willkür bezeichnen müsste. Z. B. aus medizinischen Gründen bei einer unmündigen Person.

Ein Schüler kann die schule wechseln. Ist nicht so einfach wie mein Heim zu verlassen, aber ich kenne durchaus Schüler die aufgrund von schlechten Direktoren gewechselt haben.

Es geht doch nicht darum unmündigen etwas zu verbieten. Schülern das Pausenbrot zu verbieten (ohne Sonderfälle von Unmündigen) ist einfach nicht verhältnismäßig und nicht richtig. Und verstößt meiner Meinung nach wirklich gegen das Grundgesetz. Auch dann, wenn es in einer Schulordnung steht. Essen im Klassenraum zu verbieten ist da was anderes, aber Kindern sollte schon ein Pausenbrot möglich sein.
 
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Also deiner Logik nach wäre es OK die von dir im Gesetz garantierte Freiheit einzuschränken, wenn dies schriftlich fixiert wird? Ansonsten ist es aber gegen das Gesetz? Also wiegt die Schulordnung stärker als das Grundgesetz. Anordnungen von Lehreren aber nicht. Interessant. Vielleicht sollten wir das Grundgesetz abschaffen und gegen eine Schulordnung eintauschen....

Rauchen mit 18 ist ja auch legal. Werde ich da nicht auch in meiner freien Entfaltung eingeschränkt, wenn dies in der Pause verboten wird? Hmmmm. Müsste ja eurer Logik nach so sein...

In der Tat werden grundgesetzliche Freiheiten häufig durch spezifische Gesetze eingeschränkt. Das ist auch OK, weil a) das Grundgesetz sehr unspezifisch formuliert ist, und b) im Zweifelsfall das BVerfG angerufen werden kann, das dem Gesetzgeber nicht selten solche Gesetze um die Ohren haut.

Ab wann ist es denn Erregung öffentlichen Ärgernisses?

*Das* ist genau die zentrale Frage, und die entscheidet im Rechtsstaat eben nicht der Lehrer, sondern eine unabhängige Instanz.

Ein Schüler kann die schule wechseln. Ist nicht so einfach wie mein Heim zu verlassen, aber ich kenne durchaus Schüler die aufgrund von schlechten Direktoren gewechselt haben.

Kenne ich auch. Der Punkt ist, dass es eben nicht "einfach so" geht. Deswegen muss hier eine unabhängige Instanz die Interessen des Schülers gegen die des Lehrers (oder der Schule) abwägen.

Es geht doch nicht darum unmündigen etwas zu verbieten. Schülern das Pausenbrot zu verbieten (ohne Sonderfälle von Unmündigen) ist einfach nicht verhältnismäßig und nicht richtig. Und verstößt meiner Meinung nach wirklich gegen das Grundgesetz. Auch dann, wenn es in einer Schulordnung steht. Essen im Klassenraum zu verbieten ist da was anderes, aber Kindern sollte schon ein Pausenbrot möglich sein.

Ich kenne den Kontext der früheren Diskussion nicht, auf die Du Dich hier beziehst. Im genannten speziellen Fall bin ich Deiner Meinung.
 
*Das* ist genau die zentrale Frage, und die entscheidet im Rechtsstaat eben nicht der Lehrer, sondern eine unabhängige Instanz.

Also hat deiner Auffassung nach der Lehrer innerhalb eines Rechtsstaates keinerlei Weisungsbefugnisse sondern nur die Schulordnung? Wozu benötigen Lehrer überhaupt noch eine pädagogische Ausbildung? Im Grunde reicht doch eine juristische Ausbildung in der Anwendung des Schulrechts aus einer Schulordnung. Erziehung und Prägung der Kinder wird dann ausschließlich im Elternhaus statt finden.

Noch mal zur Widerholung. Ihr empfehlt einem Minderjährigen sich in seiner Schule (die man aus eurer eigenen Aussage nicht leicht wechseln kann) mit den Lehrern anzulegen, da er seine Freundin nur in seiner Freizeit küssen darf? Klingt logisch. Würde sicherlich jeder logische Mensch machen.
 
Also hat deiner Auffassung nach der Lehrer innerhalb eines Rechtsstaates keinerlei Weisungsbefugnisse sondern nur die Schulordnung? Wozu benötigen Lehrer überhaupt noch eine pädagogische Ausbildung?

Der Lehrer hat dort Weisungsbefugnisse wo die Schulordnung und/oder Gesetze sie ihm zubilligen. Ich bezweifle, dass das für das Küssen unter den Schülern gilt. Wenn der betreffende Lehrer die Schüler wegen des Küssens angebrüllt hat, dann dürfte es mit seiner pädagogischen Ausbildung übrigens nicht weit her sein.

Noch mal zur Widerholung. Ihr empfehlt einem Minderjährigen sich in seiner Schule (die man aus eurer eigenen Aussage nicht leicht wechseln kann) mit den Lehrern anzulegen, da er seine Freundin nur in seiner Freizeit küssen darf?

Ich empfehle jemandem, der nichts falsch gemacht hat, sich nicht von anderen Leuten dafür anbrüllen zu lassen - und allem Anschein nach hat der Lehrer außer einer lauten Stimme keine stichhaltigen Argumente vorgebracht. Wenn die beiden sich weiter in der Schule küssen, werden sie deswegen schon nicht gleich durchs Abi fallen (oder was auch immer).

Übrigens sitzt eine sehr streitbare ehemalige Mitschülerin von mir seit vielen Jahren im Bundestag. Durchsetzungsvermögen zu trainieren kann einen also weit bringen. Sicherlich weiter als permanentes Duckmäusern gegenüber einer vermeintlich höheren Macht.