Ist folgendes Erlaubt?

Wettmeister

Sportsinvetor
ID: 102364
L
28 April 2006
556
16
ICh gehe öfters Zeitung( Werbepropekte ) verteilen, dürfte ich eigentlich auch eigene Werbung in die Briefkästen schmeißen?
 
Natürlich. Wer keinen Aufkleber dran hat mit "Keine Werbung" oder diesen Dingern, der darf theoretisch jede Art von Werbung erhalten, egal ob gewerblich oder nicht.
 
Ich wüßte auch nicht was dagegenspräche. Habe, wie ich glaube, auch schon sowas im Briefkasten gehabt.
 
Cybo schrieb:
Ja sicher darfst du, macht doch jede Pizzeria in deiner Umgebung, oder? *g*
Das sind aber gewerbliche Werbeanzeigen, da muss man unterscheiden. Dennoch macht das kein Unterschied, was willste eigentlich da reinwerfen?
 
JSP schrieb:
Das sind aber gewerbliche Werbeanzeigen, da muss man unterscheiden. Dennoch macht das kein Unterschied, was willste eigentlich da reinwerfen?

Was möchte er denn einwerfen? Ich bin gerade davon ausgegangen, dass er einen kleinen Laden/Internetshop, halt irgendwas gewerbliches hat. Aber auch wenn nicht, ich könnte auch Bilder von mir in den Briefkasten werfen, kann mir keiner verbieten, solange da nicht dran steht "keine Werbung" den Aufkleber muss man respektieren.
 
Cybo schrieb:
...solange da nicht dran steht "keine Werbung" den Aufkleber muss man respektieren.
Wie isn dat in Germany ... bei uns isses so:
Allgemeine Werbung (unaddressiert) darf theoretisch nicht eingeworfen werden. Werbung jedoch welche als solche auch klar ersichtlich ist aber Addresiert wird genau gleich zugestellt.
Aslo wenn dir langweilig ist kaufst du nen kleinen Adressendrucker und druckst direkt ab Telefon-CD alle adressen aus und klebst sie auf die Werbung welche du los haben willst (klar nur im kleinen Stil möglich zB in einem Dorf oder ner Gemeinde).
 
in D kann man "Postwurfsendungen" verschicken, das ist Eure billige Variante, da steht drauf an alle Bewohner der Straße XXX, aber bei uns landen auch Prospekte und Pizzapläne im Briefkasten ohne Adressierung, ist auch erlaubt.
 
gemäß https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ115314606829083/link4516B.html

Wer keine Werbung im Briefkasten wünscht, muss dies erkennbar machen. Dazu genügt es, einen Aufkleber "Keine Werbung einwerfen" gut sichtbar am Briefkasten oder an der Haustür anzubringen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteil vom 20.12.1988, Aktenzeichen VI ZR 182/88), dass werbende Unternehmen diesen oder inhaltsgleiche Aufkleber beachten müssen.
Doch nicht jede Firma hält sich an dieses Gebot. Auch wird nicht jede Werbung von den Gerichten gleich beurteilt. Hier einige Tipps, wie Sie sich gegen unerwünschte Werbung wehren können:

Nicht adressierte Reklamesendungen, Handzettel und Wurfsendungen
Wenn Sie trotz des Aufklebers "Keine Werbung einwerfen" Handzettel oder Wurfsendungen in Ihrem Briefkasten finden, sollten Sie die betreffenden Firmen unter Hinweis auf die oben genannte BGH-Entscheidung unmissverständlich auffordern (am besten per Einschreiben mit Rückschein), zukünftig weitere Werbeeinwürfe zu unterlassen. Falls sich auch dann nichts ändert, sollten Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale wenden, bei der diese Fälle gesammelt werden. Wenn eine erhebliche Anzahl von Fällen bekannt wird, kann die Verbraucherzentrale ein Abmahnverfahren gegen den betroffenen Anbieter einleiten.

Sie können die betroffene Firma auch selbst darauf verklagen, es künftig zu unterlassen, weiter Werbung in Ihren Briefkasten einzuwerfen. Sie sollten jedoch das mit jeder Klage verbundene Kostenrisiko beachten. Deshalb ist es nur dann sinnvoll, Klage zu erheben, wenn Sie rechtsschutzversichert sind und Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen für das Verfahren eine Deckungszusage erteilt hat.

Kostenlose Wochenblätter und Werbebeilagen in Tageszeitungen
Wenn kostenlose Anzeigenblätter auch einen redaktionellen Teil enthalten, reicht der Aufkleber "Keine Werbung einwerfen" auf Ihrem Briefkasten nicht aus. Diese Blätter dürfen trotzdem eingeworfen werden. Sie sollten deshalb einen besonderen Hinweis darauf anbringen, dass sie auch keine Anzeigenblätter wünschen oder die Redaktion in einem Schreiben darauf hinweisen.

Für Werbezettel, die in Tageszeitungen oder Wochenblättern eingelegt sind, gilt der Aufkleber "Keine Werbung einwerfen" nicht. Sie sind Bestandteil dieser Zeitungen und können nicht separat zurückgewiesen werden. Die einzige Möglichkeit ist dann, die Zeitung abzubestellen.

Postwurfsendungen
Sollten Ihnen per Post nicht adressierte Werbesendungen zugestellt werden, können Sie auch hiergegen vorgehen. Die Post muss ebenso wie jeder andere Werbeverteiler einen Hinweis auf Ihrem Briefkasten beachten. Sollten Sie dennoch nicht adressierte Postwurfsendungen erhalten, empfehlen wir Ihnen so vorzugehen, wie oben beschrieben.

Persönlich adressierte Werbesendungen per Post
Die Post ist verpflichtet, adressierte Briefe - hierunter fallen auch Werbebriefe - zuzustellen. Wenn Sie sich die Zusendung solcher Werbung verbitten möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Sie können sich auf die so genannte "Robinsonliste" setzen lassen. Sie werden dann von den derzeit existierenden Adressenlisten aller Werbeunternehmen gestrichen, die Mitglied im Deutschen Direktmarketing Verband e.V. (DDV) sind. Den Formularantrag für die Aufnahme in die Robinsonliste können Sie telefonisch unter der Rufnummer 07156/95 10 10 oder schriftlich unter folgender Adresse anfordern: DDV, Robinsonliste, Postfach 1401, 71254 Ditzingen. Sie können das Formular auch direkt aus dem Internet herunterladen.

Bei Firmen, die nicht Mitglied des Deutschen Direktmarketingverbandes e.V. sind, bleibt Ihnen nur ein Weg: Sie sollten dann die Firma schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein, auffordern, zukünftig die Zusendung von Werbematerial zu unterlassen.

Persönlich adressierte Werbesendungen können Sie auch dadurch verhindern, dass Sie der Nutzung und Übermittlung Ihrer Daten zu Werbezwecken oder für die Markt- und Meinungsforschung widersprechen. Nach § 28 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz muss sich jede Firma an dieses Nutzungsverbot halten, will sie nicht ein Ordnungsgeld riskieren. Sie können den Widerspruch bereits einlegen, wenn Sie Ihre persönlichen Daten erstmals einem Geschäftspartner bekannt geben, zum Beispiel bei der Anforderung eines Katalogs oder bei einer Bestellung. Sie können das auch jederzeit nachholen. Die Verbraucherzentralen empfehlen folgende Formulierung, die Sie auch auf jedes Bestellformular schreiben können, übrigens auch gegenüber öffentlichen Stellen wie Ihrem Einwohnermeldeamt oder dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg:
"Ich widerspreche der Nutzung oder Übermittlung meiner Daten zu Werbezwecken oder für die Markt- und Meinungsforschung (§ 28 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz)"

Werbung politischer Parteien
Auch die Werbung politischer Parteien darf nicht in Briefkästen gelegt werden, die entsprechend gekennzeichnet sind. Sollten Sie trotz eines Aufklebers "Keine Werbung einwerfen" Flugblätter oder Postwurfsendungen von politischen Parteien erhalten, empfehlen wir, den jeweiligen Bezirks- oder Landesverband dieser Partei anzuschreiben und unmissverständlich aufzufordern, zukünftig weitere Werbeeinwürfe zu unterlassen.
 
naja ich dachte da an eine gute Art für mich refs zu werben, ein anschaulich gemachter kleiner Werbezettel, warum nicht? Muss da eh überall hingehen, sind an die 600 Haushalte.
 
Wettmeister schrieb:
naja ich dachte da an eine gute Art für mich refs zu werben, ein anschaulich gemachter kleiner Werbezettel, warum nicht? Muss da eh überall hingehen, sind an die 600 Haushalte.
hey.... nice idea! sollte man echt machen... mach ich auch mal =) mal sehn, aber irgendwie glaube ich nicht so richtig an erfolg ;)
 
Zahlwerk schrieb:
hey.... nice idea! sollte man echt machen... mach ich auch mal =) mal sehn, aber irgendwie glaube ich nicht so richtig an erfolg ;)

Ich Zweifle am Erfolg, da der Paid4 Bereich nur einen speziellen "Verbrauchermarkt" hat.
Ich glaub kaum, dass man so einen 60-jährigen dazu bewegen kann, sich bei Klamm o.ä. anzumelden :biggrin:
 
Biehler schrieb:
Ich Zweifle am Erfolg, da der Paid4 Bereich nur einen speziellen "Verbrauchermarkt" hat.
Ich glaub kaum, dass man so einen 60-jährigen dazu bewegen kann, sich bei Klamm o.ä. anzumelden :biggrin:

Versuch macht kluch :mrgreen:
 
Ich frage mich vor allem, ob die, die sich anmelden, dann mühsam den Reflink abtippen? Denke mal eher, dass die nur die Domain eintippen.
 
klausschreiber schrieb:
Ich frage mich vor allem, ob die, die sich anmelden, dann mühsam den Reflink abtippen? Denke mal eher, dass die nur die Domain eintippen.

man kann sich ja auch ne eigene domain zulegen .de.vu (wobei das eher unseriös wirkt ^^) und die dann auf den reflink weiterleiten
 
klausschreiber schrieb:
Ich frage mich vor allem, ob die, die sich anmelden, dann mühsam den Reflink abtippen? Denke mal eher, dass die nur die Domain eintippen.

Naja, da könnte man ja für ein oder zwei gute Partnerprogramme eine günstige Domain als Weiterleitung einrichten. ;)

Denke schon das der Markt da wäre. Habt ihr schonmal diese Internet-Terminals bei Burger King gesehen? Da läuft den ganzen Tag Werbung für iLove und Profiwin. Muss ja wohl auch da Leute geben die zwischen Burger und Coke nen 2-Jahres-Gewinnspiel-Abo abschließen.. :mrgreen:

Gruß, Zera