Ist das schon gewerblich?

Champ2000

Well-known member
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20 April 2006
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Hallo,
ich stehe hier vor einen Problem. Ich benötige 3x den identischen Artikel für den ich jeweils 150 Euro bezahlen müsste. Jetzt habe ich einen 10er Pack angeboten bekommen für 999 Euro. Falls ich den 10er Pack nehme, kann ich dann 3 rausnehmen und die restlichen sieben bei ebay ab 1€ einstellen (gehen raus für rund 150€/Stück)? Oder müsste dieser "Gewinn" theoretisch versteuert werden?
 
Das ist meiner Ansicht nach ein Grenzfall. :think:

Ein Gewerbe musst du anmelden, sobald du die Absicht hast Gewinn zu erzielen. Diese Absicht wäre hier durchaus gegeben. Zudem wäre das Neuware!

Dagegen spricht, dass das nur eine einmalige Sache wäre und es sich dafür fast nicht lohnt ein Gewerbe anzumelden.

Es gibt einige Leute die da sehr empfindlich sind...!
 
du kaufst um es danach wieder, wohlweißlich auch mit gewinn, zu verkaufen

hier liegt, im sinne der gesetzlichen definition, eine gewerbepflicht vor

also ein eindeutiges ja

ob es nun einmalig ist, da kannst du dich dann bei deinen zuständigen behörden informieren, da gibt es, zumindest im veranstaltungsbereich, eine sonderregelung

bei handelswaren kenne ich die allerdings nicht, ob es die überhaupt da gibt, denn wenn nicht, ist hier ein gewerbe zwingend
 
Ich kaufe es um Geld zu sparen.
Einzeln ein Teil 150 Euro, als 10er Pack ein Teil 100€.

Und ich will eigentlich auch keinen Gewinn damit erzielen, deswegen das ganze ja nach ebay ab 1€. Ich will mir beim Kauf nur die 150 Euro sparen.

Habe ich bessere Chancen wenn ich die übrigen 7 zu je 100€ Sofortkauf bei ebay reinstelle? Oder ist das im Pronzip wieder das gleiche?
 
Ich kaufe es um Geld zu sparen.
Einzeln ein Teil 150 Euro, als 10er Pack ein Teil 100€.

Und ich will eigentlich auch keinen Gewinn damit erzielen, deswegen das ganze ja nach ebay ab 1€. Ich will mir beim Kauf nur die 150 Euro sparen.

Habe ich bessere Chancen wenn ich die übrigen 7 zu je 100€ Sofortkauf bei ebay reinstelle? Oder ist das im Pronzip wieder das gleiche?

das problem ist, dass du es unmittelbar wieder zum verkauf anbietest
also ist ein direkter warenfluß vom kauf zum verkauf, eine gewerbliche aktivität

das ist eine ganz schmale grauzone ... wie gesagt, sowas sind immer schnell abmahngründe, wenn du versuchst, privat aufzutreten, aber im gewerblichen rahmen schon handel betreibst .. und das wird unter umständen richtig teuer, da hast du dir dann kaum geld gespart, wenn es zu einer strafe auf der anderen seite kommt
 
Ich glaube ich muß mir endlich mal wieder ein Gewerbe zulegen, ist doch alles zum kotzen.
Momentan habe ich ja auch so einen Fall der wahrscheinlich ziemlich zweifelhaft ist. Ich miste hier bei mir aus und verkaufe Reifen und Kompletträder. Sind auch bestimmt 7 oder 8 Satz die sich binnen 2 jahren angesammelt haben, ich aber nicht mehr benötige. Aber bringe mal jemandem bei, daß man einfach so rund 50 Reifen/Räder zuhause sitzen hat. :ugly:
 
wenn du deines ausmistest, ist das schon ok, dann musst du nur nachweisen, dass es deines war

aber der geschilderte fall liegt da ja leider anders, weil du es kaufen willst und direkt wieder weitergibst

wenn du das nun kaufen würdest, und das ganze eine ganze weile bei dir rumgelegen hätte (gab da mal so einen frist fürs steuerrecht, glaube ein halbes jahr) dann wäre das etwas anderes ...
 
Für das Gewerbe müsste aber "regelmässig" gehandelt werden. Wenn das eine einmalige Aktion ist, dann kein Gewerbe. Versteuern musst Du den Gewinn trotzdem, ist eine Einnahme aus sonstigen Einkünften.

Marty
 
naja, im Gesetz ist ja von regelmässig nicht die Rede, sondern von nachhaltig.

Zitat:
Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt

Wikipedia schreibt noch:
die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird

Das trifft meiner Meinung bei einem einmaligen Verkauf von 7 Artikeln, die man zuviel gekauft hat, nicht zu.

Marty
 
Das trifft meiner Meinung bei einem einmaligen Verkauf von 7 Artikeln, die man zuviel gekauft hat, nicht zu.
Über Gewerbe und Gewerbescheine gab es hier schon so viele Diskussionen, dass wir uns das hier eigentlich sparen könnten.

Es ist und bleibt eine Grauzone, die die Klärung von solchen Fällen ganz einfach nicht zulässt. Jeder kann darüber denken wie er will, anders ist es eben nicht geregelt.

Gerade hier ist es noch doppelt schwierig, weil ja im eigentlichen Sinne vom Verkäufer keine Gewinnabsichten bestehen, rechtlich aber schon! Schließlich würde, wie schon geschrieben, Neuware direkt nach dem Kauf wieder verkauft werden.
 
Kannst die Teile ja einzeln (nacheinander) verkaufen und/oder am besten über verschiedene Accounts, vielleicht hat ja Bruder/Schwester/Freund(in) usw. auch einen ebay-Account sodas nicht alles über deinen läuft!

Stellst du alle sieben gleichzeitig ein wird es sicher als gewerblich gelten, wenn du glück hast geht es gut, im schlimmsten Fall drohen dir aber neben dem Finanzamt auch noch Abmahnung, ist mittlerweile echt zum k***** bei ebay!
 
ist mittlerweile echt zum k***** bei ebay!


ne, zum kotzen ist es, dass leute dort im großen stile handeln wollen, das ganze an der steuer vorbei, betrügen und co

und sich dann hintenrum beschweren, dass alles immer schärfer kontrolliert wird ...

wenn es nach mir ginge, dann müssten die strafen für verschiedenen vergehen, die auf ebay unter der hand laufen, um einiges empfindlicher sein ...
 
naja

auch auf flohmärkten ist das mittlerweile der fall

es werden immer öfters offenen kontrollen durchgeführt, dann sind prüfer da, die verdeckt die märkte und deren händler über einen längeren zeitraum beobachten, wer dort öfters ist, und kein gewerbe vorweisen kann, der hat schlechte karten

und was das widerrufsrecht angeht, es steht bei mir, unveränderlich, direkt bei dr auktion bei und erfüllt eigentlich, zumindest nach unserem zuständigen landgericht, die gesetzlichen bestimmungen
 
Mal blöd gefragt: Wen interessiert das? Wenn er 7 Sachen bei eBay verkauft, wird das doch keiner nachprüfen, woher die Sachen kommen bzw. ob er damit gewerblich handelt.
 
Nicht unbedingt, da haben sich einige Anwälte drauf spezialisiert. ;)

Ich würde einfach dein zuständiges Gewerbeamt fragen, und zwei schriftlich. Betone dabei die einmalige Verkaufsabsicht. Wenn die dir sagen, das ist nicht gewerblich, musst du auch keine Angst vor abmahnenden Anwälten haben.

Ansonsten holst du dir halt einen Gewerbeschein, kostet ~ 20 Euro und meldest das Gewerbe nach dem Verkauf wieder ab. Dann musst du aber bei der Verkaufsaktion auf ein ordentliches Impressum und auf die Angabe des Widerrufsrecht achten. Wenn es dir das wert ist. Ob es dir das wert ist, musst du wissen, da das FA dann auch noch kommt, d.h. nicht, dass du Steuern zahlen musst, aber Formulare ausfüllen. ;)

Ist aber nur meine Meinung.
 
Stimmt, hatte ich vergessen. Aber ein Gewerbe kann in verschiedenen Situationen ganz nützlich sein, er kann es ja weiterlaufen lassen.
 
Die Abmeldung kostet nochmal das gleiche. Das sollte man bei der Kosten/Nutzen-Rechnung mit berücksichtigen. ;)

Meine Abmeldung vor drei Wochen hat nichts gekostet.

Aber der Aufwand wäre trotzdem zu hoch für die paar Euro. Wegen Mitgliedschaft IHK, den ganzen Formularen fürs FA etc.

Ich bin nach wie vor der Meinung, es fehlt hier eindeutig an der Nachhaltigkeit, d.h. es fehlt der Wille, das dauerhaft zu machen. Die Gewinnerzielungsabsicht ist ja noch gegeben, aber das reicht nicht für die Gewerbeanmeldungspflicht.

Marty