Inhaber einer AG?

JSP

Mr. Mystery
ID: 82422
L
3 Mai 2006
1.139
38
Ich habe gerade eine Diskussion mit meiner Freundin und finde leider keine Information, was stimmt.

Beispiel: eine Firma, genauer eine AG, gelistet im TechDAX mit 8 Mio Aktien im Streubesitz als Beispiel. Vorstand 4 Leute mit einem Vorstandsvorsitzendem. Ich meine, es gibt hierbei keinen Firmeninhaber, das ist der gewählte Vorstand. Sie meint, es gibt IMMER einen Inhaber, der auch einfach so die Firma auflösen kann.

Wer weiß da was und hat auch hilfreiche Links?
 
soweit ich weiß, sobald ein Vorstand vorhanden ist, kann eine Einzelperson nicht die Firma auflösen ... aber einen Geschäftsführer muss es, glaub ich, geben (die Gesetze ewig nicht mehr angeschaut ;) )
 
Da dem Vorstand die AG nicht "gehört", kann sie von ihm auch nicht liquidiert werden. Imho kann das nur geschehen, wenn eine einzelne Person/andere Firma alle Aktien in Händen hält. Und selbst dann kann das ewig dauern - Ein Beispiel ist z.B. die IG Farben AG i.l. Die wurde 1945 zerschlagen, existierte aber zumindest 2010 immer noch.
 
Die AG gehört den Aktionären.

Alle wesentlichen Entscheidungen, gerade was Finanzen anbelangt, werden auf der Hauptversammlung durch die Aktionäre beschlossen.

Der Vorstand ist auch nur ein Haufen Angestellter der Aktionäre.

gruss kelle!
 
Es ist so, das eine AG drei Organe hat: Aktionäre, Vorstand und Aufsichtsrat.

Die Aktionäre stellen das gezeichnete Kapital und damit gehört ihnen in der Gesamtheit die AG.

Der Vorstand führt das Unternehmen, ist aber an die Weisungen der Hauptversammlung gebunden. In der Hauptversammlung treffen die Aktionäre die strategischen Entscheidungen der AG, was auch unter Umständen die Liquidation der AG bedeuten kann.

Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollorgan, welches den Vorstand überwacht und ggf. eingreift.
 
Also hatte ich doch recht, sie beharrt immernoch darauf, dass auch eine AG "irgendjemand gehören muss", mit Irgendjemand meint sie eine einzelne Person, die jederzeit die Firma auflösen kann.

Sehe ich das Richtig: Bei Gründung einer börsennotierten AG gehört die Firma den Aktionären, da diese das Kapital stellen? Somit kann eine Person nur sich dann als Besitzer bezeichnen, wenn er alle Aktien besitzt?
 
Sehe ich das Richtig: Bei Gründung einer börsennotierten AG gehört die Firma den Aktionären, da diese das Kapital stellen? Somit kann eine Person nur sich dann als Besitzer bezeichnen, wenn er alle Aktien besitzt?
Bezeichnen kann er sich so, rechtlich ist er es nur, wenn er die Jahreshauptversammlung bildet. Das muß einmal im Jahr ganz formal geschehen. Dabei ist aber egal, ob die AG nun börsennotiert ist oder nicht.