Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
01. September 1941:
Die Juden im Deutschen Reich werden per Polizeiverordnung gezwungen, den gelben Davidstern („Judenstern“) mit der Aufschrift „Jude“ „sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstückes zu tragen“. Die Verordnung tritt am 19. September des gleichen Jahres in Kraft.
Diese Verordnung markiert einen tiefen und grausamen Einschnitt in der Geschichte der nationalsozialistischen Judenverfolgung. Diese Maßnahme diente der öffentlichen Stigmatisierung, Ausgrenzung und Kontrolle der jüdischen Bevölkerung. Kernfakten zur Verordnung:
Erlass:
September 1941 durch das Reichsinnenministerium am 01. September 1941.. Inkrafttreten:
19. September 1941 im gesamten Deutschen Reich (und im Protektorat Böhmen und Mähren). Betroffene:
Alle jüdischen Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr. Vorschrift:
Der gelbe Stoffstern musste fest auf der linken Brustseite der Kleidung aufgenäht sein.
Die Absicht dahinter:
Deportationsvorbereitung:
Die Kennzeichnung war ein direkter psychologischer und organisatorischer Vorbote der systematischen Massendeportationen in die Ghettos und Vernichtungslager im Osten, die im Oktober 1941 begannen. Soziale Isolation:
Durch die erzwungene Sichtbarkeit im Alltag sollte jegliche Solidarität oder verbliebene soziale Interaktion mit der übrigen Bevölkerung unterbunden werden. Demütigung:
Die Nationalsozialisten nutzten das historische Symbol des „Gelben Flecks“ aus dem Mittelalter, um Menschen bewusst im öffentlichen Raum zu brandmarken.