Impressum notwendig?

Wreaker

Shenmue-Freak
ID: 89765
L
20 April 2006
443
18
Liebe Klammunity,

seit einiger Zeit veranstalte ich mit einigen Kollegen hier in der Stadt eine "kleine" Lan-Party, die seit Beginn zunehmend größer wurde. Mittlerweile können wir schon um die 30 Leute unterbringen, weshalb ich nun auch eine Internetseite plane. Um über die anstehende Lan zu informieren, Bilder und Berichte der vergangenen Lans zu zeigen und eine Community mit Forum zu bieten. Wirtschaftliche Interessen werden mit dieser Seite nicht verfolgt, einzig die entstandenen Kosten für die Raummiete sollen abgedeckt werden. Daher gibt es auch eine Information über die Teilnahmekosten sowie ein Formular zur Anmeldung/Vormerkung für das nächste Event.

Das Gesetzbuch besagt nun folgendes, was ich unter Wikipedia gefundne habe:
„Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“ wobei Telemedien kurz gesagt „alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste“

Muss ich nun also auch ein solches Impressum vorweisen und muss meine richtige Anschrift dort enthalten sein? Ich frage deshalb, weil ich meine Daten ungern öffentlich im Internet angebe. Wenn so etwas sein muss, was sollte denn alles in diesem Impressum stehen? Gedanken wegen einer Verletzung des Copyrights anderer Seiten habe ich nicht, da die komplette Seite von mir ist.

Liebe Grüße,
Wreaker
 
Ein Impressum ist selbst bei privaten Webseiten Pflicht. :roll:

Sowohl Besucher als auch Vater Staat müssen sofort wissen, wer für den Inhalt verantwortlich ist. Das hat nichts damit zu tun, ob du damit Geld verdienen willst oder nicht.
 
In der Marketing-Ankündigung hab ich folgenden Link hängen:
https://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html

Kurz:
  • Name der Webpräsens
  • Ladungsfähige Anschrift
  • eMail oder/und*) Telefonnummer
  • bei gewerblichen Seiten: Steuernummer
*) Da hört man im Netz unterschiedliches. Laut dem Link ist es "und".

Wegen Anschrift ?
Hast du ne .de-Domain ? Da kann eh jeder deine Anschrift ablesen :LOL:
 
Mit richtiger Anschrift? Und hat da niemand Bedenken bei?
Pipi Langstrumpf im Takatukaland werden die wohl kaum durchgehen lassen.

Nein, das ganze hat ja Sinn und Zweck, wenn in deinem Forum jetzt einer Parolen schreibt oder dein Forum als Tauschbörse für Kinderpornos missbraucht wird, dann bist Du dafür verantwortlich. Wenn man jetzt gegen dich Vorgehen will, und die Anschrift stimmt nicht, haben sie gleich nen Grund mehr in der Hand für eine Anzeige.

edit: das Impressum auf https://www.wreaker.de.vu/ ist übrigens unvollständig ;)
edit2:

AGB:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass...

Du bist dir schon bewusst was AGB sind?
 
Ein Impressum ist selbst bei privaten Webseiten Pflicht. :roll:

Das stimmt so aber nicht...

Laut § 5 Telemediengesetz heißt es u.a.:

"(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen, [...]"


Ergänzend heißt es in § 55 Rundfunkstaatsvertrag:

"(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. Namen und Anschrift sowie

2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.

(2) Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben zusätzlich zu den Angaben nach den §§ 5 und 6 des Telemediengesetzes einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen. Werden mehrere Verantwortliche benannt, so ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Dienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist. [...]

(3) Für Anbieter von Telemedien nach Absatz 2 Satz 1 gilt § 9 a entsprechend."


Demnach unterliegt eine rein private Seite (z.B. mit Urlaubsfotos o.ä.) nicht der Impressumspflicht.

Um Wreakers Frage noch zu beantworten: eine derartige Seite würde unter die Impressumspflicht fallen. Die Pflichtangaben kann man dem o.g. Gesetzen entnehmen.

VG, Andy
 
@theHacker:
Danke, damit kann ich schonmal einiges anfangen. Ich werde mich mal auf das "oder" berufen und nur die E-Mail Adresse hinschreiben ;)
Es wird eine .de Domain werden.

@Liquid0815
Bin dir für deine Hilfe dankbar, aber so ketzerische Äußerungen wie mit Pipi kommen bei mir immer weniger gut an.:-?
Das es seinen Sinn un Zweck hat, will ich gar nicht bestreiten, vor allem bei größeren Seiten. Fakt ist aber auch, dass vor allem mit richtigen Anschriften großer Unfug getrieben wird, weshalb ich damit sehr vorsichtig bin. Bei einer Seite, die niemandem etwas tut und auch keine Geschäfte vollzieht, sollte eine Ausnahme bestehen. Aber gut, das ist eben deutsches Gesetz.

Das mein Impressum unvollständig ist, war mir bewusst. Ist auch nur eine sehr kleine Seite, die ich bald mal weiter machen will. Da die Lan-Page jedoch größer wird, wollte ich mich nun richtig erkundigen.

Was eine AGB ist, weiß ich. Ob ich eine brauche weniger. Ich bin mir einfach nicht sicher ob das alles ins Impressum gehört oder nicht und da es viele drin hatten, habe ich es einfach so übernommen.

@synthpower:
Danke für die Antwort, mit so einer Interpretation wird das ganze schon viel klarer.

Gruß!
 
Wenn man sich § 5 (1) TMG anschaut, dann scheint dies tatsächlich so zu sein... § 55 RStV konkretisiert außerdem die Impressumspflicht. Demnach sind nur rein private/persönliche Internetseiten von der Impressumspflicht befreit. Eine Unterscheidung nach geschäftlich und gewerbsmäßig findet nicht mehr statt.

Ferner ist die bisherige Rechtsprechung, die auf das TDG aufbaut, im Grunde obsolet, da das TDG nicht mehr gilt. Wie die künftige Rechtsprechung aussehen wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt.


Auch Absatz II bezieht sich wieder auf das nicht mehr gültige Teledienstegesetz (TDG). Das TDG wurde durch das Telemediengesetz (TMG) in Verbindung mit dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) abgelöst! Daher klärt Absatz II gar nichts... :roll:
 
Doch, dass man sich besser doppelt und dreifach absichert.
Was unsere tolle Regierung alles fertig bringt ist an §202c StGB
unschwer zu erkennen. ;)
 
Doch, dass man sich besser doppelt und dreifach absichert.
Was unsere tolle Regierung alles fertig bringt ist an §202c StGB
unschwer zu erkennen. ;)

Ok, absichern ist natürlich nie verkehrt, aber wenn man sich § 5 TMG und § 55 RStV durchliest (https://klamm.de/forum/showthread.php?p=1856623#post1856623), steht dort genau das, was ich die ganze Zeit sage.

Wobei § 55 RStV die "Freiheiten" sogar stärker einschränkt als es das TMG tut. Demnach wäre bspw. eine private Fanseite über eine Rockband eine Seite mit redaktionellem Inhalt und daher impressumspflichtig. Die private Seite mit aktuellen Babyfotos vom Nachwuchs hingegen nicht.
 
Streng genommen ist eine LAN-Party eine GBR, Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Ziel eine LAN-Party zu veranstalten. Somit kann man das ganze nicht mehr als "privat" ansehen. :roll:
 
Somit kann man das ganze nicht mehr als "privat" ansehen. :roll:

Das habe ich auch nie behauptet (falls Du mich damit meinst) >> https://www.klamm.de/forum/showpost.php?p=1856623&postcount=6

Um Wreakers Frage noch zu beantworten: eine derartige Seite würde unter die Impressumspflicht fallen. Die Pflichtangaben kann man dem o.g. Gesetzen entnehmen.

;)

Liquid0815 schrieb:
Streng genommen ist eine LAN-Party eine GBR, Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Ziel eine LAN-Party zu veranstalten.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder auch BGB-Gesellschaft ist in Deutschland eine Vereinigung von (natürlichen oder juristischen) Personen, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten (§ 705 BGB). Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist demnach eine Personengesellschaft.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/GbR

Eine LAN-Party ist nicht zwangsläufig eine GbR. Sie wäre es nur dann, wenn die Teilnehmer/Veranstalter der LAN-Party einen Gesellschaftsvertrag (der allerdings nicht der Schriftform bedarf) haben. Der "gemeinsame Zweck" alleine reicht für die Begründung einer GbR m.E. nicht aus.

Wenn man die Vorschriften für GbR sehr eng auslegt, könnte man durchaus Deinen Standpunkt vertreten, dann wäre aber auch jede Fahrgemeinschaft von/zur Arbeitsstätte oder auch die häusliche Lebensgemeinschaft eine GbR... :mrgreen: Das wiederum halte ich für nicht gegeben, da bei einer GbR die Gesellschafter gemeinsam haften - allerdings hafte ich weder für das "Fehlverhalten" meines Mitfahrers noch meiner Lebensabschnittsgefährtin. ;)

VG, Andy
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo!

So ganz klar sind einige Regelungen in dem neuen Gesetzt leider nicht.
Gerade auch zum Thema Datenschutz ist einiges im Prinzip gar nicht recht praktikabel.

Ich kam für mich zu dem Schluss, dass eine rein private Website NICHT der Impressumspflicht unterliegt.

Allerdings ist das häufig unklar.
Eine private Website z.B. auf der jemand seine Urlaubsfotos eröffentlich und erklärt, dass er Webdesigns erstellt und seine eigene Design-Website verlinkt, betreibt ja in gewisser Weise Kundenaquise mit dieser eigentlich privaten Website.
Er führt dazu, dass ein Besucher ggf. seine Geschäftswebsite besucht.
Ob sowas z.b. jetzt schon "geschäftsmäßig" ist oder nicht ist schwer zu sagen.

Um Probleme zu vermeiden würde ich einfach IMMER ein Impressum auf die Website setzen.

Über z.B. nic.com bekommt eh jeder Deine Adresse heraus ;-)


Grüße
 
Hier werden gemeinsam die Räumlichkeiten gezahlt... deutet sehr auf GbR hin.
Fahrgemeinschaften sind, sofern der Sprit auf die Fahrgäste verteilt wird, auch GbR. Mietgemeinschaften meistens ebenso (wenn alle Mieter im Mietvertrag stehen, was oft der Fall ist).

Allein wenn die Bedienung im Lokal fragt "getrennt oder zusammen" wird somit eine GbR gegründet. Wenns nämlich heißt zusammen und alle hauen ab, so muss der letzte die Zeche zahlen, da die Forderungen von jedem Gesellschafter der GbR eingetrieben werden können.

Hatte erst kürzlich ein Gespräch mit meiner Rechtsdozentin (Anwältin) darüber, wenn eine Person für eine Gruppe die Fähre bucht... das ist rechtlich auch schon eine GbR. Warum sollte es also keine GbR sein, wenn der Threadersteller hier für mehrere Personen die Räumlichkeiten einer LAN-Party bucht? ;)

Ob die LAN-Party im Falle der Webseite jedoch eine GbR ist, ist wirklich fraglich, aber ausschließen würde ich das nicht ganz, kommt auf den Zweck der Seite an, und teilweise auch den Aufbau... das werben neuer Mitglieder wäre ein Ziel, dass alle Mitglieder verfolgen, wie es jedoch mit der Bezahlung der Webseite usw. aussieht ist eine andere Sache...

wäre ein netter Fall für Juristen :)

aber jetzt wieder back to topic
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich finde das ganz interessant. Da sieht mal einfach mal, was für komplexe Geschichten hinter so etwas "kleinem" stecken. Ich mein, da macht sich bestimmt mehr als die Hälfte aller "Webmaster" keine Gedanken drüber und allgemeine Informationen darüber bekommt man kaum. Zudem das ganze Auslegungssache ist, wie man sieht ;)