molleonline
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- 9 Juli 2007
- 27
- 4
Hallo,
ich frage mich schon seit langem, was die Dienste Paid4web.de und United-cashmails.de, sowie seit kurzem auch Eurosmailer.de und Bannisdukatenportal.de mit dem Verbot der "IP-Unterdrückung" in ihren AGB meinen.
Um zu verstehen, warum diese Klausel mehr als fragwürdig ist, sollte man einen Blick auf das IP Protokoll (genau: IPv4) werfen, das für praktisch jede Kommunikation im Internet verwendet wird:
Bei jeder Anfrage, die der User an einen Server (z.B. google.de oder klamm.de) macht, schickt der User "IP Pakete" an den Server.
Diese enthalten, neben der Information, was man haben will und einige andere komplizierte Dinge, die Quell und Ziel IP Adresse.
Die Ziel IP ist die "Computeradresse" vom Server, von dem ich die Informationen (=Website) haben möchte.
Die Quell IP ist die "Computeradresse" vom User, der die Informationen haben will.
Der Server schaut sich nun das Paket an, sammelt Informationen und schickt diese zurück an den User (bzw. dessen ANGEGEBENE QUELL IP ADRESSE), der dann die gewünschte Website zu sehen bekommt.
Das ganze ist wie ein Brief: Ein Mensch fordert per Post Informationen von einem Unternehmen an, das Unternehmen schickt die gewünschten Informationen an die Absenderadresse.
Aber was, wenn ich eine falsche Quell IP Adresse angebe, oder diese "unterdrücke"?
Dann würde das Paket mit den Informationen im nichts verschwinden, der User bekommt KEINE Information vom Server. Keine Mails, keine Bestätigungsframes mit 30 Sek. Wartezeit, keine Captchas, nichts!
Es würde keinen Sinn machen (und im Übrigen wird von JEDEM guten Internetprovider die richtige Quell IP Adresse eingetragen, der User selber kann da GARNICHTS machen) und ich glaube nicht, dass der normale User überhaupt imstande ist, so etwas durchzuführen.
Man bräuchte dazu sehr umfangreiches Wissen über Netzwerke, Programmiersprachen und Betriebssysteme, außerdem einen unqualifizierten/bösen Internetprovider.
Zurück zur Frage: Wieso übernehmen Webmaster diese Klausel trotzdem in ihre AGB?
Muss man jetzt befürchten, dass vielleicht wegen eines Bugs IP Adressen falsch gelesen werden und man deshalb des Betruges verdächtigt wird?
Gruß molleonline
ich frage mich schon seit langem, was die Dienste Paid4web.de und United-cashmails.de, sowie seit kurzem auch Eurosmailer.de und Bannisdukatenportal.de mit dem Verbot der "IP-Unterdrückung" in ihren AGB meinen.
AGB Bannisduatenportal.de schrieb:IV.2. Ebenfalls wird als Betrug angesehen, wenn ein Mitglied seine Internet-IP unterdrückt, also bei seinen Klicks und Mailbestätigungen bei Bannisdukatenportal nur 0.0.0.0 geloggt wird.
Im diesem Fall wird der Account des Mitglieds vorerst gesperrt und sollte binnen 2 Wochen keine Klärung erfolgt sein, wird der Account gem. Nr XII Abschn.2 aus der Datenbank gelöscht. IP-Verschleierung kann nicht geduldet werden, da wir bei nicht korrekter IP-Übertragung keine Vergütung von den Sponsoren erhalten
Um zu verstehen, warum diese Klausel mehr als fragwürdig ist, sollte man einen Blick auf das IP Protokoll (genau: IPv4) werfen, das für praktisch jede Kommunikation im Internet verwendet wird:
Bei jeder Anfrage, die der User an einen Server (z.B. google.de oder klamm.de) macht, schickt der User "IP Pakete" an den Server.
Diese enthalten, neben der Information, was man haben will und einige andere komplizierte Dinge, die Quell und Ziel IP Adresse.
Die Ziel IP ist die "Computeradresse" vom Server, von dem ich die Informationen (=Website) haben möchte.
Die Quell IP ist die "Computeradresse" vom User, der die Informationen haben will.
Der Server schaut sich nun das Paket an, sammelt Informationen und schickt diese zurück an den User (bzw. dessen ANGEGEBENE QUELL IP ADRESSE), der dann die gewünschte Website zu sehen bekommt.
Das ganze ist wie ein Brief: Ein Mensch fordert per Post Informationen von einem Unternehmen an, das Unternehmen schickt die gewünschten Informationen an die Absenderadresse.
Aber was, wenn ich eine falsche Quell IP Adresse angebe, oder diese "unterdrücke"?
Dann würde das Paket mit den Informationen im nichts verschwinden, der User bekommt KEINE Information vom Server. Keine Mails, keine Bestätigungsframes mit 30 Sek. Wartezeit, keine Captchas, nichts!
Es würde keinen Sinn machen (und im Übrigen wird von JEDEM guten Internetprovider die richtige Quell IP Adresse eingetragen, der User selber kann da GARNICHTS machen) und ich glaube nicht, dass der normale User überhaupt imstande ist, so etwas durchzuführen.
Man bräuchte dazu sehr umfangreiches Wissen über Netzwerke, Programmiersprachen und Betriebssysteme, außerdem einen unqualifizierten/bösen Internetprovider.
Zurück zur Frage: Wieso übernehmen Webmaster diese Klausel trotzdem in ihre AGB?
Muss man jetzt befürchten, dass vielleicht wegen eines Bugs IP Adressen falsch gelesen werden und man deshalb des Betruges verdächtigt wird?
Gruß molleonline