Ich wurde verprügelt

deft_ig

New member
7 Mai 2008
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Also ich habe auch ein kleines Problemchen und ich hoffe, dass mir hier einer helfen kann..
Vor ca. 2 Monaten war ich mit anderen Freunden auf einer Party.. war dort auch ziemlich betrunken :roll: ... Habe dann dort mit der Ex-Freundin von einem bei mir aus der Stufe gesprochen, welcher daraufhin zu mir meinte: "Ey Junge, schieb ma keine Effekte und mach hier nicht so einen auf dicke Eier" Allerdings habe ich nur mit ihr geredet und sie hat sich auch mit mir unterhalten, habe sie also nicht belästigt. Ich daraufhin "Was willst du denn? Ich rede doch nur mit ihr" er dann "Ich schwör, pass auf was du machst.. gleich gibts Stress". Daraufhin habe ich mich bedroht gefühlt und ihm dummerweise den Mittelfinger gezeigt. Und schon hatte ich seine (ca. 2m großer Basketballspieler) Faust im Gesicht. Zurückschlagen konnte ich in meiner Lage nicht, weil ich "außer Gefecht" gesetzt war. Ergebnis: Platzwunde an der Lippe (ca. 7 Tage durch Strohhalm essen), starke Schwellung der linken Wange und eine zurückgebliebene Narbe, welche sowohl im Mund, als auch außerhalb sichtbar ist.
Angezeigt habe ich den Typen damals nicht, warum weiß ich auch nicht mehr. Die Arztrechnung habe ich ihm gegeben mit der Bitte diese zu begleichen. Daraufhin meinte er, dass er sich einen Anwalt holen will. Meine Frage ist nun, was ihm das bringt, was er sich davon erhofft und wie das ganze ausgehen kann.. Hab ich vielleicht Recht auf Schmerzensgeld?
Danke für die Antworten :p
 
8O nach 2 Monaten fällt dir ein das du vielleicht noch etwas abräumen kannst? Gibt es ja wohl nicht. TzTzTz
Geh zu einem Anwalt und lass dich beraten, der ist derjenige welcher dir Auskunft über deine Rechte geben kann.
 
Ich denke für eine Anzeige ist es aber nicht zu spät, ist erst 2 Monate her. Wenn du die Möglichkeit hast, eine Anzeige zu erstatten, dann tu' es! So lernt er doch nicht wirklich daraus...und ja, Anspruch auf Schmerzensgeld hast du. Kontaktier' am besten einen Anwalt.

@DragonLilly es steht ihm aber zu & das hat imho wenig mit "abräumen" zu tun.
 
Also um's abräumen geht's mir hier eigentlich garnicht... Ich will einfach nur nicht die Bahandlungskosten bezahlen müssen..
Und da der Typ bei mir aus der Stufe ist, habe ich von einer Anzeige abgesehen, weil ich denke, dass man das eigentlich ohne lösen kann.. Allerdings scheint der das nicht verstanden zu haben... Weiß jemand, was er mit seinem Anwalt bezwecken will? Bezahlen muss er doch so oder so?!
 
Und da der Typ bei mir aus der Stufe ist, habe ich von einer Anzeige abgesehen, weil ich denke, dass man das eigentlich ohne lösen kann.. Allerdings scheint der das nicht verstanden zu haben.
Dann solltest du das jetzt zügig nachholen, falls das überhaupt noch möglich ist. Bei der Polizei nachfragen kannst du ja mal.

Nur weil er aus deiner Stufe ist, heißt das ja nicht, dass du ihn nicht anzeigen kannst oder solltest. Wenn es sich so zugetragen hat wie du es geschildert hast, dann wird es keine andere Möglichkeit geben.
 
@DragonLilly es steht ihm aber zu & das hat imho wenig mit "abräumen" zu tun.

Entweder ziehe ich das gleich durch oder ich lasse es. So eine Entscheidung treffe ich doch nicht erst nach 2 Monaten....das ist mir echt unbegreiflich.

@deft_ig
Warum hast du ihn nicht damals angezeigt? Klar ist er aus deiner Stufe, und sicher ist das blöd, aber es macht keinen Unterscheid ob damals oder heute. Ohne Anzeige gibt es keine Erstattung deiner Kosten. Bist du wirklich davon ausgegangen das er einfach so die Rechnung zahlt und gut?
 
Ehrlich gesagt schon, weil ich nicht so doof wäre und das Risiko eingehen würde eine Vorstrafe zu bekommen / bzw die kompletten Verhandlungs- Anwaltkosten zu bezahlen... Aber die Person X scheint dies nicht ganz verstanden zu haben.
Mir geht es auch weniger um das Schmerzensgeld sondern nur um die Behandlungskosten.. Nur nochmal zurück zu meiner Frage...: Wenn das ganze dann tatsächlich vor einen Anwalt geht, wie wird der reagieren? Ich bin ja das Opfer und er der Täter oder nicht? Meiner Meinung nach ist ein Mittelfinger kein Grund so auszurasten... LG
 
Behandlungskosten? Bist du Privat versichert mit eigenbeteiligung? Ansonsten werde zumindest ich in Deutschland noch gratis behandelt (mal abgesehen von den 10 Euro Praxisgebühren). Also wenn du wirklich kosten gehabt haben solltest (wobei ich mich da wirklich frage welche) dann würde ich eine Anzeige verstehen weil es hier um Geld geht. Und das verstehen sicherlich auch Mitschüler. Aber nur wegen einer Rauferei eine Anzeige zu machen kommt glaub ich bei Jugendlichen garnicht an und sofern du noch ein wenig länger zur Schule gehst würd ich mir das echt überlegen.
 
Ansonsten werde zumindest ich in Deutschland noch gratis behandelt (mal abgesehen von den 10 Euro Praxisgebühren).

Auf Grund der Redensart seines Stufenkamerads, gehe ich mal stark davon aus, das er unter 18 ist. Unter 18 muss man noch keine Praxisgebühren zahlen. Aber anhand der Verletzungen, sollte er dennoch irgendwie dafür grade stehen.Mit dem Anwalt hat er doch nur gedroht, weil ihm nichts besseres einfiel.

@Wannabe: Strohhalme kosten auch Geld!:ugly:
 
Du hättest normalerweise Anspruch auf Behandlungskosten + Schmerzensgeld auch wenn es leicht dämlich war das Ganze zu provozieren

Das hat auch nix mit Abstauben oder Abräumen zu tun sondern ist als normale Schadenswiedergutmachung & Sühne zu sehen. Wahrscheinlich wird das zwar von Vielen als unehrenhaft empfunden, aber naja verschiedene Menschen haben halt verschiedene Moralvorstellungen ;)

Du bist natürlich reichlich spät dran, denn eigentlich geht man möglichst zeitnah zum Arzt und zur Polizei um Schäden, Aussagen und Beweise zu sichern. Durch die vergangende Zeit wird das natürlich nun alles viel schwieriger und da das Schmerzensgeld auch eine Erziehungsfunktion haben soll ist auch diese nach 2 Monaten viel geringer, das könnte imho auch dazu führen das es geringer ausfällt.

Naja aber ich denke es ist eigentlich keine schlechte Gelegenheit um mal nen Anwalt zu konsultieren und ein wenig den Umgang mit Recht und Gesetz zu üben ;)
 
Okay... also schon mal vielen Dank an alle, die mir hier mit ihrem Rat zur Seite standen...Ich werde in der Tat meinen Anwalt aufsuchen und ihn nochmal fragen was er dazu sagt..;)
 
Ich empfinde eher, dass er ihn provoziert hat. Das mit dem Mittelfinger war nicht in Ordnung, obwohl es "nur" nonverbal war. Dass der daraufhin nicht ruhig bleibt, weil er schon vorher gedroht hat, war klar, aber dass du nach so einer Drohung das mit dem Mittelfinger machst, find ich dumm. Das mit den 2 Monaten wird nichts ausmachen. Deine Situation kann ich nachvollziehen. Eine Anzeige, vor allem gegen einen Mitschüler in der Stufe, möchte man lieber vermeiden, um mögliche Konsequenzen in Bezug auf Stufengesellschaft zu entgehen. Sicherlich wird die Frage auftreten, wieso erst jetzt, aber diese Frage lässt sich für dich relativ einfach beantworten.

Die Schilderung der Auswirkungen des Schlages kommen zur Drohung nochmal hinzu, wobei das Ganze von deiner Provokation zu relativieren ist. Alles in allem, überwiegts noch stark für dich. Der wird mit keinem Anwalt reden. Du machst das schon. :)
 
Auch wenn ein Mittelfinger nicht die nette Art ist, Rahi, das berechtigt noch lange nicht zum zuschlagen.
 
@saxxon: beim besten willen, aber sowas würd ich auch nich direkt mit meinen eltern besprechen wollen...



@topic: wenn der typ dich wegen nem mittelfinger in die fresse haut, dann hat er ne körperverletzung begangen und du hast das recht ihn deswegen anzuzeigen...
wenn er nich damit klarkommt, dass seine ex mit anderen labert, dann hat er auch nen denkzettel verdient. -> und wenn du beweisen kannst, dass er zuerst zugeschlagen hast, dann bist du im recht und brauchst dir keine gedanken machen, ob er jetzt nen anwalt einschaltet oder nicht.
ist sowieso meist dummes geschwätz, um ander einzuschüchtern und "mundtot" zu machen... :ugly:


ab zum anwalt oder direkt zur polente und anzeige wg. körperverletzung aufgeben. wenn du beim arzt warst, gibts sicher n attest oder einen bericht dazu... das und ein zeuge reicht ja schon, um den idioten zu verknacken.

bloß weil einer 2m groß is, hat er noch lange nicht die jurisprudenz auf seiner seite... wehr dich! (wenn du im recht bist...) ;)
 

Weil das natürlich uncool ist, so ganz anders wie eine Anzeige. :roll: Ich finde wenn man sich schon vor anderen lächerlich macht kann man auch gleich zu den Eltern gehen. Das macht dann auch keinen unterschied mehr im sozialen Status den man unter Mitschülern genießen wird nach so einer Aktion.

Daher würde ich an seiner Stelle schon mit den Eltern sprechen. Diese haben meist mehr Lebenserfahrung und können bei solchen fällen oftmal beratend gut zur Seite stehen, was man als nächstes machen kann. Da brauch man dann auch keine falsche Scham mehr haben.
 
Alternativ könntest du auch zu den Eltern deines Mitschülers gehen und denen die Arztrechnung geben.

Wobei du immer noch nicht beantwortet hast, um welche Kosten es sich da handeln soll...