Hilfe vom Arbeitsamt bei berufsbedingtem Umzug

mbassus

Well-known member
ID: 104267
L
23 April 2006
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Hallo Ihr lieben..

Im Dezember (am 7-9.12) zieh ich nach München, da ich am 10.12. dort anfang zu arbeiten. Ich hab momentan nicht wirklich große Finanzielle Rücklagen. Das einzige was geklärt ist, ist der Umzug.

Das Problem ist folgendes: Ich habe nun eine Wohnung gefunden und war gezwungen, sofort zu unterschreiben, dass ich sie nehme (da ich schon merkte das es schwer wird, eine passende Preisgerechte Wohnung in München zu finden, hab ich also sofort zugeschlagen.)

Die Wohnung kostet mich 400 Euro warm (Putzfrau inkl.) und ist auch vorerst dementsprechend klein. Kaution sind 400 Euro und die Maklerprovision beträgt 800 euro + mwst.
Macht gesamt also 1752 Euro. Das Problem ist, dass ich diese vor Eintritt in die Wohnung zahlen muss. Dann muss ich allerdings auch noch nen Monat Lebensmittel Finanzieren und die Öffentlichen Verkehrsmittel bezahlen, bevor der erste Lohn kommt.

Ich verdiene 2000 euro (einstiegsgehalt) + bezahlte (und weit vorhandene) Überstunden + ~250-300 euro aus meinem Nebengewerbe. Momentan bekommt meine Mutter Hartz IV für mich, also wäre ein Umzug dahin zur Aufnahme der Arbeit ja absolut im Interesse des Amtes.

Gibt es da irgendwelche Hilfen vom Amt, wie zum Beispiel Vorschüsse, Übernahme der Kaution, der ersten Mieten oder der Maklerprovision.. irgendwas? Kennt sich da jemand aus?

Liebe Grüße,
Martin.
 
V.MOBI.14


V.MOBI.14
(1) Damit der Umzug möglichst wirtschaftlich durchgeführt wird,
sind vom Antragsteller von zwei voneinander unabhängigen
Transportunternehmen Kostenvoranschläge einzuholen.
(2) Mit dem Antragsteller soll vereinbart werden, dass die übernommenen
Transportkosten unmittelbar an das Transportunternehmen
überwiesen werden. Eine Rechtsbeziehung zwischen
der Agentur für Arbeit und dem Unternehmen ergibt sich daraus
jedoch nicht.
(3) Eine Bewilligung der Umzugskostenbeihilfe dem Grunde nach
vor dem Umzug ist nur unter der aufschiebenden Bedingung
möglich, dass die auswärtige Arbeitsaufnahme tatsächlich erfolgt
und der Umzug innerhalb von zwei Jahren nach Aufnahme der
Beschäftigung durchgeführt wird (§ 32 Abs. 2 SGB X). Als leistungsbegründendes
Ereignis i. S. des § 324 Abs. 1 SGB III gilt
der Tag des Umzuges.


Ich hoffe das ist das richtige für Dich, ansonsten würde ich am besten bei dem Arbeitsamt welches für Dich zuständig ist anrufen und nachfragen ;)



Pepper
 
Jupp, Geld gibt es entweder für die Umzugskosten ODER für Ausgaben für Anfahrtswege in den ersten sechs Monaten.

Der Rest ist Dein Privatvergnügen.

gruss kelle!
 
Soweit ich weiss kann Dir das Amt einen Lebensunterhaltsvorschuss gewähren.

In welcher Höhe und wie Du das zurückzahlen kannst bzw. musst, solltest Du bei Deinem Sachbearbeiter erfragen.
 
Fahrtkostenbeihilfe gibt es, glaub ich auch 6 Monate lang. Mein Freund war in einer ähnlichen Situation. Zuerst ist er gependelt, dann nach 2 Monaten umgezogen, hat dann 6 Monate das komplette Benzingeld erstattet bekommen. Ich denke, dass diese Unterstützung auch bei dir drin sein sollte. Du musst eben nur wieder den Kram beantragen, automatisch passiert nichts.