MaximoLider
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- 2 Mai 2006
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Er muss bei der Insolvenzbeantragung ALLE offenen Forderungen (Gläubiger) angeben.Eigentlich hätte der Insolvenzverwalter dich anschreiben müssen. Hatte auch so einen traurigen Fall.
Da würde ich mal ansetzen. Wenn er seine Gläubiger nicht davon informiert, macht er sich evtl. strafbar??
naja...das geht dich 1. gar nichts an...und ich habe termin bei meinem anwalt wegen der einträge hier im forum von dir...freu dich schon mal auf eine saftige geldstrafe
naja...das geht dich 1. gar nichts an...und ich habe termin bei meinem anwalt wegen der einträge hier im forum von dir...freu dich schon mal auf eine saftige geldstrafe