Heizung einfrieren Anleitung

werter

Well-known member
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26 April 2006
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ich habe mir eine Heizung einfieren lassen um das Ventil zu wechseln. Dabei ist das Heizungsrohr geplatzt.

Nun würde mich interessieren ob die Firma das ganze richtig gemacht hat. Der Mitarbeiter hat den Heizungszulauf an zwei Stellen eingefrohren, den Ablauf aber nicht. Dazwischen war etwa 50 cm Platz, an der Stelle ist das ganze auch geplatzt.
 
Die Schuldfrage ist doch eindeutig, oder? Egal ob richtig oder falsch, die Haftpflicht vom Handwerker muss doch zahlen.
 
ich habe mir eine Heizung einfieren lassen um das Ventil zu wechseln. Dabei ist das Heizungsrohr geplatzt.

Nun würde mich interessieren ob die Firma das ganze richtig gemacht hat. Der Mitarbeiter hat den Heizungszulauf an zwei Stellen eingefrohren, den Ablauf aber nicht. Dazwischen war etwa 50 cm Platz, an der Stelle ist das ganze auch geplatzt.

Ich Arbeite zwar nicht auf dem Beruf "Heizungsmonteur", aber da mein Vater ein Heizungsgeschäft hat und ich früher zwischendurch immer mal wieder da gejobt habe, kann ich sagen dass diese Art von Ventil auswechsel normal Problemlos verläuft. Wenn man das ganze mit Flüssigem Stickstoff macht, spart es eine Menge Zeit. Ansonsten müsste man den kompletten Heizstrang abschalten, das Wasser leeren, Ventil auswechseln, wieder Komplett mit Wasser füllen, Heizung entlüften und den Heizstrang wieder anschliessen am Heizkreislauf. Wenn da was falsch gemacht wird, kann es sogar sein, dass am Schluss alle Heizkörper im ganzen Haus entlüftet werden müssen.
Also von dem her, ist die Version die dein Handwerker gewählt hat sicher die Kostengünstigere Variante.
Natürlich ist das, was bei dir passiert ist der Super GAU! Passiert 1 von 1000 mal oder so. Man hofft natürlich immer, dass nichts passiert, aber wenn was passiert kann man es kaum mehr aufhalten...
Aber ein klarer "Fehler" vom Handwerker. Obwohl er nicht mal was falsch machen musste. Vielleicht auch ein Materialfehler.
Aber mein Vorredner, Darkkurt hat da absolut recht. Egal ob es nun richtig oder falsch gewesen ist, der Handwerkbetrieb haftet.

Die Schuldfrage ist doch eindeutig, oder? Egal ob richtig oder falsch, die Haftpflicht vom Handwerker muss doch zahlen.
 
Die Schuldfrage ist doch eindeutig, oder? Egal ob richtig oder falsch, die Haftpflicht vom Handwerker muss doch zahlen.

Und was ist. wenn der Betrieb die Schuld von sich weist und sagt das Rohr hat altersbedingt(vorgeschädigt, korrosion, ect) nicht standgehalten?
Daraufhin erwartet das der Auftraggeber die Reparatur bezahlt und in Rechnung stellt.
 
Und was ist. wenn der Betrieb die Schuld von sich weist und sagt das Rohr hat altersbedingt(vorgeschädigt, korrosion, ect) nicht standgehalten?
Daraufhin erwartet das der Auftraggeber die Reparatur bezahlt und in Rechnung stellt.

Wenn der Betrieb sagt, dass das Rohr altersbedingt geborsten ist, dann hat er die Falsche Technik angewandt um das Ventil auszuwechseln. Dann hätte er halt die längere, aufwendigere Art wählen sollen.
Ein Laie wie du kann ja nicht entscheiden, wie das Ventil ausgewechselt werden soll. Schliesslich soll das ja der Handwerker entscheiden, was die beste und sicherste Art ist. Ein guter Handwerker sollte auch gleich erkennen, ob das Rohr noch OK ist oder nicht. Schliesslich sollte dieser ja wissen, wie alt die Rohre sind!
 
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Ein guter Handwerker sollte auch gleich erkennen, ob das Rohr noch OK ist oder nicht. Schliesslich sollte dieser ja wissen, wie alt die Rohre sind!

Dazu müsstest Du es Röntgen.
Das ist wohl nicht so üblich, zumal das auch der auftraggeber bezahlen müsste.
Du kannst noch so ein guter Fachmann sein, aber reingucken in ein geschlossenes System ist nicht so einfach. ;)
 
Dazu müsstest Du es Röntgen.
Das ist wohl nicht so üblich, zumal das auch der auftraggeber bezahlen müsste.
Du kannst noch so ein guter Fachmann sein, aber reingucken in ein geschlossenes System ist nicht so einfach. ;)

Klar, reingucken kann niemand. Aber der Handwerker sollte schon vorher in Erfahrung bringen können wie alt die Rohre sind und dann dementsprechend die Montage vornehmen. Und wenn es ein 2 Jahre altes Rohr sein sollte, dann ist klar, dass es ein Materialfehler ist.... Aber angenommen das Rohr ist 20 Jahre alt, dann muss man jederzeit mit sowas rechnen!

Vielleicht war es ja ein Gussstahlrohr. Und dann ist der Fall klar. Solche Rohre sind sehr alt und da sollte klar sein, dass diese bersten können. Dann sollten mind. 2 Handwerker vor Ort sein, dass im Falle des Falles schnell eingegriffen werden kann.

Der Kunde erwartet schliesslich eine gute und saubere Arbeit die bezahlt werden kann. Also sollte der Betrieb schon selbst entscheiden wie er zum Ziel kommt ohne grösseren Schaden zu verursachen. Bei uns wäre das selbstverständlich das der Betrieb haftet. Schliesslich sind das die "Profis" und entscheiden wie was gemacht wird. Da kann der Kunde ja nichts dafür. Womöglich ist der nicht mal zu Hause, wenn solch eine Arbeit ausgeführt wird.
 
[...]Du kannst noch so ein guter Fachmann sein, aber reingucken in ein geschlossenes System ist nicht so einfach. ;)

Der Laie kann das aber doch wohl erst recht nicht, oder?

Also ist es ein klassischer Fall für eine Haftpflichtversicherung.

Man könnte natürlich die "Schuldfrage" aufwändig klären lassen. Beweispflichtig wäre aber wohl der Handwerker (wenn er die Rechnung bezahlt haben möchte).

Zudem müsste er wohl erklären, ob er dem Kunden die möglichen Folgen seines Handelns erklärt hat, wenn er die Verantwortung schon abwälzen möchte.
 
Der Laie kann das aber doch wohl erst recht nicht, oder?

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Da habe ich nichts von geschrieben.

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Also ist es ein klassischer Fall für eine Haftpflichtversicherung.

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Das kann dir nur jemand sagen, der sich mit Versicherungen dementsprechend gut auskennt.

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Man könnte natürlich die "Schuldfrage" aufwändig klären lassen. Beweispflichtig wäre aber wohl der Handwerker (wenn er die Rechnung bezahlt haben möchte).

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Wenn er die Rechnung stellt, muss dem erst einmal wiedersprochen werden.
Kann aber vom Betrieb nach Ablauf des Zahlungszieles gleichzeitig gemahnt werden ect.

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Zudem müsste er wohl erklären, ob er dem Kunden die möglichen Folgen seines Handelns erklärt hat, wenn er die Verantwortung schon abwälzen möchte.

Da hat der Threadersteller nichts zu geschrieben, ist aber üblich das der Auftraggeber bei Auftragsvergabe aufgeklärt wird.
 
Da habe ich nichts von geschrieben.

Das nicht, aber für mich hörte es sich schon so an, als wolltest Du das Problem im Verantwortungsbereich des Kunden sehen.

Das kann dir nur jemand sagen, der sich mit Versicherungen dementsprechend gut auskennt.

Im Detail? Sicher. Aber die allgemeine Lebenserfahrung spricht dafür, dass gerade solche Fälle üblicherweise von Haftpflichtversicherungen übernommen werden.

Wenn er die Rechnung stellt, muss dem erst einmal wiedersprochen werden.
Kann aber vom Betrieb nach Ablauf des Zahlungszieles gleichzeitig gemahnt werden ect.

Richtig. Wenn der Handwerker seine Forderung aber schließlich durchsetzen will, wird er wohl nicht umhin kommen zu klagen, womit wir bei den Beweislastregeln wären...

Da hat der Threadersteller nichts zu geschrieben, ist aber üblich das der Auftraggeber bei Auftragsvergabe aufgeklärt wird.

Auch darüber, dass der Kunde einen Schaden übernehmen soll, mit dem der Handwerker selbst nicht gerechnet hat?
 
Das nicht, aber für mich hörte es sich schon so an, als wolltest Du das Problem im Verantwortungsbereich des Kunden sehen. ...
Nein wollte ich nicht, wollte nur darüber aufklären das es nicht so einfach ist.
Wenn ich an die Fragestellung denke, meine ich das es dem Threadersteller auch hauptsächlich darum geht.


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Im Detail? Sicher. Aber die allgemeine Lebenserfahrung spricht dafür, dass gerade solche Fälle üblicherweise von Haftpflichtversicherungen übernommen werden. ...
Wenn es denn gemeldet wird.

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Richtig. Wenn der Handwerker seine Forderung aber schließlich durchsetzen will, wird er wohl nicht umhin kommen zu klagen, womit wir bei den Beweislastregeln wären...
Wenn spätestens, bei einem eventuellen Mb wirksam wiedersprochen wird.

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Auch darüber, dass der Kunde einen Schaden übernehmen soll, mit dem der Handwerker selbst nicht gerechnet hat?
Habe ich schon geschrieben, das der Auftraggeber üblicherweise bei Auftragsvergabe darüber aufgeklärt wird.

Und nun sollte hier wieder zum eigentlichen Punkt zurückgekommen werden.
 
Eigentlich kann man da nicht viel falsch machen. Es kommen Klammern um die Rohre, dann frieren diese ein und man kann das Ventil wechseln. Aber mit ein bisschen Risiko ist es immer verbunden ;)
 
@Harry54: Mich interessiert halt an welche Stelle die Klammern gehören. Gehören beide wirklich an das selbe Rohr ?


PS: Das Rohr selber habe ich überings nicht auf der Rechnung aber die Arbeitsstunden ;/
 
Ich denke auch, dass es einerlei ist wie das nun zu Stande gekommen ist, bezahlen muss den Schaden so oder so die Versicherung.