Heizkostenabrechnung

birnchen

back to the roots
ID: 134652
L
21 April 2006
11.225
1.155
Moin,

ich hab Anfang Mai meine Heizkostenabrechnung bekommen. Habe ein Guthaben von bissl was über 40 Euro. Mein alter Vermieter meinte, wenn ich nicht bis zum Anfang der 19. KW irgendwas Gegenteiliges sage, werden sie es mir aufs Konto überweisen. Tja, wir haben jetzt die 26. KW und die Kohle ist noch nicht da. Gibt es irgendeine gesetzliche Frist, innerhalb der er mir das Geld überweisen muß?

Ich hab schon gegoogelt, aber man findet immer nur Fristen, innerhalb derer die Abrechnung erfolgen muß.
 
Nicht, das ich wüsste.
Schreib ihn an, frag, wann, ansonsten reduzierst du eine Mitzahlung um den Betrag (nach Ankündigung)
 
Ich bin schon längst da ausgezogen, also nix mit Mietkürzung. Hab ihn angeschrieben, aber bisher noch keine Antwort.
 
Ich würde sagen, das Guthaben aus einer Nebenkostenabrechung (oder Heizkostenabrechnung) ist sofort fällig. Es gelten dann die gesetzlichen Fristen. Würde bedeuten, dass nach 30 Tagen Verzug eintritt.

Ich würde, wenn das bei mir passieren würde, dem Vermieter schriftlich eine Frist von 14 Tagen (mit fixem Enddatum) geben, das Geld zu zahlen und danach ein Mahnverfahren beginnen.

Marty
 
Ja, sowas hatte ich mir auch gedacht. Ich warte noch eine Woche und dann setz ich ihm eine Frist.
 
Da du mit dem Vermieter nichts mehr zu tun hast, würde ich ihm gleich die Frist setzen. ;)
 
Da du mit dem Vermieter nichts mehr zu tun hast, würde ich ihm gleich die Frist setzen. ;)
Naja nichts mehr zu tun ist nicht ganz richtig. Ich warte ja noch auf meine Kaution. Ich möchte lieber noch ein paar Tage warten allein aus dem Grund, daß ich ihn vor einigen Tagen anschrieb, er möge das prüfen. Also gebe ich ihm insgesamt 2 Wochen und setze dann die Frist.
 
Weil du gerade Kaution sagst: Wann bist du ausgezogen? Sind doch auch schon 2-3 Monate, oder?

Wenn dem so ist, wäre das zweite Schreiben auch schon fertig. ;)

Lies dazu mal folgendes *klick*.
 
Hm könnte ich machen. Sind zwar nur 2 Monate, aber prüfen wird er da nichts, da das gesamte Haus saniert wird. Also könnte ich das Schreiben einfach mit in den gleichen Umschlag wie die Mahnung stecken.
 
Ich würde trotzdem 2 Briefe draus machen, da ich Sachen, die nicht wirklich was miteinander zu tun haben auch lieber getrennt behandle. Wenn du Pech hast, geht das 2. Schreiben unter. ;)
 
Aber wenn du dir 1x die 55Cent sparen willst, dann schreib ihn wegen der Kaution an. Vielleicht fällt ihm dann auch wieder ein, dass er dir auch noch Teile der Nebenkosten zurück zahlen muss.
 
Solche Schreiben macht man per Einschreiben mit Rückschein, man möchte doch im Zweifel den Zugang beweisen können.

Marty