Hi,
ich bin bereits auf der Suche aber finde nichts spezielles zu meinem Anliegen.
Es geht um das verschließen der Haustüren (nicht Wohnungstür), Bei uns wird teilweise die Haustür gegen 19:00 Uhr verschlossen (heute z.B.
). Ich vermute eine Nachbarin die etwas ängstlich ist (ist aber Nebensache). Ich habe über Google folgendes gefunden. Dort ist es ja in etwa so beschrieben das die Tür wegen Brandschutz nicht verschlossen werden darf, aber bei uns haben wir noch einen (offiziellen) "Fluchtweg" durch den Keller / Tiefgarage. Was ist aber wenn z.B. Feuer im Keller ausbricht und man vor lauter Aufregung den Schlüssel vergißt und nicht durch die Haustür kann weil diese verschlossen ist?
Meine Frage und bitte habt Ihr einen Gesetzestext oder Urteil über dieses "Problem"?
Es ist einfach nervig wenn man z.B. Besuch hat bzw. erwartet und ständig aufschließen muß
.
Danke für Antworten
SPEEDY-VL
P.S. Klar kann man sagen es geht um Sicherheit vor Einbruch aber das ganze nützt nichts wenn man z.B. durch die Garage oder durch das Nebenhaus (sind miteinander verbunden) kommen kann.
ich bin bereits auf der Suche aber finde nichts spezielles zu meinem Anliegen.
Es geht um das verschließen der Haustüren (nicht Wohnungstür), Bei uns wird teilweise die Haustür gegen 19:00 Uhr verschlossen (heute z.B.
Meine Frage und bitte habt Ihr einen Gesetzestext oder Urteil über dieses "Problem"?
Es ist einfach nervig wenn man z.B. Besuch hat bzw. erwartet und ständig aufschließen muß
Danke für Antworten
SPEEDY-VL
P.S. Klar kann man sagen es geht um Sicherheit vor Einbruch aber das ganze nützt nichts wenn man z.B. durch die Garage oder durch das Nebenhaus (sind miteinander verbunden) kommen kann.
