Haushaltsversicherung deckt keinen Wasserschaden !?

Wie sicher bist du dir damit ?
Das solltest Du den Vertrag fragen den Du unterschrieben hast. Zwischen vielen,vielen Zeilen steht da sicher drin was sie zahlen und was nicht.

Ich denke mal das mein nächster Schritt wäre der Versicherung zu antworten
und sie zu bitten den Schaden zu übernommen oder nen Teil davon
Wenn Du die schon um Geld bittest ohne zu wissen ob ein Anspruch besteht, frag sie am besten auch gleich ob sie mir auch etwas überweisen.
 
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Mußt Du Dich beim Vermieter melden, weil sowas, glaube ich, unter die Gebäudeversicherung läuft, die jeder Hausbesitzer haben muß. Einfach mal versuchen.
 
In deinem Tarif scheint ja auch eine Haftpflichtversicherung enthalten zu sein. Wenn die gut ist, kann es sein, dass sie dir weiterhelfen kann was die Schadensregulierung deiner Nachbarn angeht. Einige Versicherungen helfen nämlich auch dabei unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Sollte die Forderung gegen dich berechtigt sein (was unwahrscheinlich ist, da sicherlich entweder derjenige verantwortlich ist, der die Wanne fehlerhaft eingebaut hat oder dein Vermieter), dann sollte deine Haftpflichtversicherung eigentlich für den Schaden am Gebäude und bei deinen Nachbarn zahlen (ein Blick in die für dich gültigen Versicherungsbedingungen hilft da weiter).

Für deinen eigenen Schaden ist deine Hausratversicherung (also: der "Kernvertrag" deiner Haushaltsversicherung) zuständig. Auch da sind die für dich gültigen Versicherungsbestimmungen maßgeblich. Wasserschäden dieser Art können durchaus ausgenommen sein.
 
Hallo,

ich habe das noch nicht kapiert? Ist die Wohnung nur gemietet? Dann würde ich dem Eigentümer mal Bescheid geben, das ist sein Problem.

Ist die Wohnung Euer (deiner Freundin) Eigentum? Dann müsste eine Gebäudeversicherung das zahlen, die gibt es ganz sicher, wenn es ein Mehrfamilienhaus ist, also Verwalter ansprechen.

Eine Hausrat oder Haushaltsversicherung zahlt nur den Schaden an den Möbeln etc. in der eigenen Wohnung. Eine Haftpflicht zahlt nur, wenn Euch ein Verschulden trifft.

Marty
 
Alles klar danke für eure Hilfe.

Vielleicht unterscheidet sich wirklich DE von AT. Die meisten hier kennen nur die DE Regelungen und die besagen eindeutig: Wenn der Schaden eindeutig nicht von dir selbst verschuldet wurde (und so hört sich das aus deiner Schilderung an) ist der Vermieter/Hausverwalter etc. verantwortlich (sofern man Mieter in dieser Wohnung ist). Wenn sich der Verantwortliche quer stellt, ab zum Anwalt. So würde ich dir das in DE raten. und das haben die anderen schon getan, von daher sei nicht sauer oder trotzig.
Die Hausratversicherung greift in diesem Fall kaum, das muss eindeutig die Versicherung des Verantwortlichen (Vermieter/Hauswalter/Eigentümer) regeln.

An deiner Stelle würde ich mich mit einem Anwalt beraten. Der wird das mit dem Wiener Wohnen bestimmt besser kennen, als wir hier.
 
VWenn der Schaden eindeutig nicht von dir selbst verschuldet wurde (und so hört sich das aus deiner Schilderung an) ist der Vermieter/Hausverwalter etc. verantwortlich (sofern man Mieter in dieser Wohnung ist). Wenn sich der Verantwortliche quer stellt, ab zum Anwalt.

So denke ich auch zu machen am Montag
nur habe ich wirklich kein Geld mir nen Anwalt zu leisten
Rechtschutzversichert ist auch nur mein Auto :roll:

Vieleicht gehe ich damit an die Öffentlichkeit wenn die nicht zahlen
Dachte an die Kronen Zeitung.
 
du hast jetzt aber nicht gesehen das ich geschrieben habe das ich am Montag
dort hingehen werde oder ??

Bei mir kam an: Du denkst du wirst hingehen, hast aber kein Geld, wenn sie nicht zahlen gehst Du an die Öffentlichkeit.

Das das mit dem Anwalt schon sicher ist war jedenfalls nicht dabei, sorry wenn ich es falsch verstanden habe.
 
zum Anwalt werde ich nicht gehen können
weil ich kein Geld habe, das steht auch oben.

Lassen wir bitte eine Diskussione dieser Art
glaub mir hab echt nicht Lust drauf...
 
Du gehst an die Öffentlichkeit weil eine Versicherung etwas nicht bezahlt, was sie nicht bezahlen muss? :roll: Skandal! Das Schlimme ist, wenn du die richtige "Öffentlichkeit" findest, wird die sich daran sogar so richtig hochziehen und auf die Versicherungsbranche schimpfen ... bis nächste Woche dann wieder Tankstellen, Mobilfunkanbieter oder die Arbeitsagentur die Bösen sind die es zu rügen gilt :mrgreen:

Aber zum Thema:
Nach der DE-Laienmeinung dürftest du bereits mehrfach gelesen haben:
- Wende dich an deinen Vermieter (auch wenn es ein großer Vermieter ist, so ist es dennoch ein Vermieter), bzw. an den Vermieter deiner Freundin? 3 Monate gut und schön, aber denkst du ein Vermieter ist auf ewige Zeiten raus wenn sein Mieter in den ersten 3 Monaten nichts zu bemängeln hat? Das wäre aber schön (für alle Vermieter)
- Frag deine/ihre Haftpflichtversicherung (aber ihr habt euch an sich ja nichts zu schulden kommen lassen, evtl. ist es daher sogar fraglich ob die Nachbarn einen Anspruch an EUCH hätten?)
- Lass deine Hausratversicherung in Ruhe :mrgreen: Die zahlen wenn DEINE Bude voll (Leitungs-)Wasser steht
- Nutzt alles nichts? Dann kündige die Hausrat und schließ eine Rechtschutz ab - fürs nächste Mal ;) Nein im Ernst, eine Einzelberatung kostet nicht die Welt, und zumindest in DE gibt es qualifizierte Mieterverbünde die bei solchen Fragen mit Rat und Tat zur Seite stehen; günstig bis kostenlos
 
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Dann muss der Geschädigte gegen "Wiener Wohnen" vorgehen.
Nicht du, deine Freundin oder die nicht zuständige Versicherung....
Was geht dir fremdes Elend an, wenn du es doch nicht ändern kannst :ugly:
 
Korrekt. Wenn die nicht zahlen ... zahlst du auch nicht. Wiener wohnen wird nicht so sehr von der öffentlichen Meinung abhängig sein oder? Sonst würde sie ja zahlen und sich nicht in der Stellung sehen sowas ablehnen zu können auf Teufel komm raus
 
Bei unsichtbaren Baumängel und davon geh ich mal aus wenn du schreibst das die Bügel die unter der Badewanne vorhanden hätten sein müssen fehlten haftet auch in Österreich für 30 Jahre die Baufirma allerdings brauchst da wohl einen Bausachverständingen der den Mangel kommentiert.

Wenn ein Mieter keine Haushaltsversicherung hat gibt es die Gebäudeversicherung inwieweit diese allerdings zahlen muss kann ich dir nicht sagen.
Schäden in der Wand wäre aber der Vermieter zuständig alles was ausserhalb der Wand ist, ist der Mieter zuständig, in deinem Fall ist das halt schwierig den einerseits hätten dort Bügeln sein solln (womöglich verbaut also für dich nicht sichtbar) andererseits sollte dort zwischen Fliese und Wanne auch Silikon sein.

Wie du schon sagst ruf am besten bei Wiener Wohnen an schilder denen deinen Fall.

Die Versicherung würd ich wechseln den was machst du wenn du einen defekten Wasserhahn hast, wenn du unter "Leitungswasser" nur Rückstau, Wasserbetten und Aquarien hast.... (ausser du hast in deiner Polizze noch mehr stehn)

Hier ein Nützlicher Link für dich:
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wienerwohnen/gemeindewohnung/mietermitteilung.html
 

danke easy habe heut den Rückruf von Wiener Wohnen bekommen
und natürlich wie erwartet negativ.
Ich hab glaubt ich dreh gleich durch am Telefon!
Der Koffer meinte immer wieder das es Sache des Mieters wäre
da das Wasser nicht direkt aus einem Rohr aus der Mauer käme
sondern wenn wir duschen zwischen der Fuge von Wanne und der Fliesen
und das ist mein Problem meinte er, als ich da einzog gab es ja keine Probleme
sondern erst vor kurzem.
Er lies mich aber nicht ausreden als ich ihm klar machen wollte wieso
dort das Wasser reinrinnte, aus dem Grund weil keine Montagewinkel unter der Wanne montiert waren.

Danach habe ich meinen Versicherungsvetreter von der Haushaltsversicherung angerufen
der hat gelacht und gemeint ich soll ihm die Email von Wiener Wohnen weitergeben
weil das ist ein schlechter Witz was der erzählt.

Er meint auch das dafür die Gebäudeversicherung grad stehen muss
meine Versicherung wird sich nun mit dennen in Verbindung setzen
bin gespannt was da raus kommt...:roll:
 
mit dem Vormieter haben wir keinen Kontakt
und Wiener Wohnen wir sich da auch nen Dreck scheren uns zu helfen..

eine Badewanne gehört wenn diesr Schadhaft angebracht ist zur Gebäudeversicherung (und oder der Handwerker haftet mit seiner Betriebshaftpflicht).
Wäre dir aus versehen die Wanne übergelaufen, deine Haftpflicht, obwohl du nachweisen musst, dass du deine Aufsichtsplficht über den Vorgang nicht fahrlässig verlassen hast.


Wenn ich das noch alles so richtig im Kopf habe, ist lange her....