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Es geht nicht darum, irgendwo dran vorbeizuarbeiten, aber Taschengeld hat seinen Sinn darin, daß man sich was kaufen kann, was man ohne nicht könnte. Wenn der Staat dann den gleichen Teil wegnimmt den ich gebe, geht der Sinn verloren. Siehst du doch ein, oder?
Ein Leben besteht nicht nur aus nem Dach überm Kopf und was zu essen, aber das wirst du auch noch früh genug merken.


also schön den Ball flach halten.
Ich sprach dich jetzt zwar nicht an, aber wer sich den Schuh anzieht...Ich benutz auch gerne Worte wie "Klugscheisser" oder "für die ganz Dummen" wenn ich andere auffordere den Ball flach zu halten. Es macht einen so schön glaubwürdig wenn man sich selbst so verhält wie man es von anderen fordert.
Ich sprach dich jetzt zwar nicht an, aber wer sich den Schuh anzieht...
Um das mal hier für die ganz dummen klarzustellen: Es geht hier nicht um meine Eltern, nur um meine Ma.
[...]
Das ganze ist rein hypothetisch gefragt.
@ spandauer3
Das bezieht sich aber auf verdientes und nicht zugestecktes Geld. Vlt. ist das ein Unterschied?
Mal angenommen eine Person,die Hartz4 bezieht, mäht beim Nachbarn regelmäßig den Rasen ,tätigt Einkäufe usw und bekommt dafür jeden Monat 100€ ,so wird dem Hartz4 Bezieher nichts abgezogen.
Sie lügt nicht, Du lügst nicht und Rahi auch nicht.Eigenartig wieso lügt mich dann meine Fallmanagerin an?
Die bei Inkrafttreten der Hartz IV Gesetze ursprünglich vorgesehene Regelung zum Zuverdienst wurde im Oktober 2005 zu Gunsten der Leistungsbezieher geändert.
Seit dem gilt ein anrechnungsfreier Grundfreibetrag von € 100 vom Bruttoverdienst.
In diesem Freibetrag enthalten sind die Werbungskostenpauschale ( € 15,33), die Absetzbeträge für Riester-Rente und weitere private Versicherungen (€ 30) und Fahrtkosten.
Von dem über diesen Grundfreibetrag hinausgehenden Nebeneinkommen sind 20% von € 101 bis € 799 anrechnungsfrei. Zwischen € 800 und € 1.200 (€ 1.500 für Bedürftige mit Kind) sind 10% des Einkommens anrechnungsfrei.
Ja klar, weil der Staat entscheidet, was das nötigste ist. Daß da mal eine neue Brille fällig ist, eine Waschmaschine kaputt geht, oder das Geld nicht für neue Sachen reicht, das sieht der Staat nicht.
Es geht hier immer um VERDIENST. Das heisst, es hat jemand gearbeitet. Geschenke zählen da aber evtl. nicht zu, und das hat Rahi vermutlich gemeint. Du darfst zwar 100 Euro anrechnungsfrei verdienen, aber nicht 100 Euro anrechnungsfrei geschenkt bekommen. Ob das so stimmt, weiß ich allerdings nicht.
Naja Sachgeschenke sind ja was anderes als Taschengeld. Wenn du deiner Mutter eine Waschmaschine schenkst, ihr eine Brille kaufst oder mal mit ihr shoppen gehst für Anziehsachen ist das ja was anderes als ein "Taschengeld", was ja eine regelämäßige Geldzuwendung ist.