warum Unfallversicherung.
versuch es mal zu erklären.stell dir vor du rutschst aus und brichst dir ein bein und zwar so schlimm das es etwas länger dauert.
h4 bekommst du dafür nicht das bekommst du nur wenn du arbeitsfähig bist.
eventuell bekommst du von der kk geld.
Lieferst Du uns mal eine Grundlage für diese Aussage? Meines Wissens gibt es auf bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit Hartz IV. Nur bei dauernder Erwerbsunfähigkeit fällt man in die Grundsicherung. Und die ist exakt so hoch wie auch Hartz IV.

Marty
 
Lieferst Du uns mal eine Grundlage für diese Aussage? Meines Wissens gibt es auf bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit Hartz IV. Nur bei dauernder Erwerbsunfähigkeit fällt man in die Grundsicherung. Und die ist exakt so hoch wie auch Hartz IV.

Marty


es war meine Meinung dazu.was wer macht ist jedem selbst überlassen.
zur grundsicherung hab ich mal eine link für dich.
kannst natürlich auch selbst googeln.wiki wäre zu empfehlen.
https://www.tixuma.de/go.php?url=ht...heles-sozialhilfe.de/info/grundsicherung.html

Ist jeniger welcher nicht alleinstehend , müsste er dann als Bedarfsgemeinschaft h4 beantragen.
sind die wartezeiten erfüllt käme unter umständen eine Erwerbsunfähigkeitsrente vielleicht auch noch in Betracht.

ABER MEINER MEINUNG NACH KÄM ER MIT EINEM UNFALLSCHUTZ AM BESTEN WEG SO TEUER SIND DIE NICHT:
 
Zuletzt bearbeitet:
es war meine Meinung dazu.was wer macht ist jedem selbst überlassen.
Du hast gepostet, dass man nach einem Unfall kein Hartz IV mehr bekommt, sondern Grundsicherung. Und Dein geposteter Link beweist Dir das Gegenteil.
Und wenn Du mal auf das Datum schaust und nach aktuellen Daten suchst, dann stellst Du fest, das Hartz IV ziemlich exakt so hoch ist wie die Grundsicherung. Du hast was von "so ca. 670 Euro" geschrieben, das stimmt also nicht.

ABER MEINER MEINUNG NACH KÄM ER MIT EINEM UNFALLSCHUTZ AM BESTEN WEG SO TEUER SIND DIE NICHT:
Nicht? Gib doch mal ein Beispiel.

Bei der HUK kostet eine Unfallversicherung Classic, die im Vollinvaliditätsfall 1.000 Euro pro Monat Rente zahlt, schon 15 Euro pro Monat. Geld, was man als Hartz IV Empfänger sicher nicht locker übrig hat.

Marty
 
Die 1.000€ vor allem auch nur bei voller Invalidität, bis das so anerkannt wird, viel Spaß :ugly:
Dazu dann bitte direkt noch die Mitgliedschaft im SoVD mit 5€ monatlich, damit die die Ansprüche dann entsprechend durchsetzen usw. usf.
Wahrscheinlicher ist doch heutzutage eine teilweise Invalidität, Stohs z.B. kann ja auch noch 3 Stunden täglich arbeiten.
 
Daß private Unfallversicherungen rausgeschmissenes Geld sind, erkennt man daran, wie hoch die Provisionen für die Versicherungsvertreter sind.
 
Du hast gepostet, dass man nach einem Unfall kein Hartz IV mehr bekommt, sondern Grundsicherung. Und Dein geposteter Link beweist Dir das Gegenteil.
Und wenn Du mal auf das Datum schaust und nach aktuellen Daten suchst, dann stellst Du fest, das Hartz IV ziemlich exakt so hoch ist wie die Grundsicherung. Du hast was von "so ca. 670 Euro" geschrieben, das stimmt also nicht.


Nicht? Gib doch mal ein Beispiel.

Bei der HUK kostet eine Unfallversicherung Classic, die im Vollinvaliditätsfall 1.000 Euro pro Monat Rente zahlt, schon 15 Euro pro Monat. Geld, was man als Hartz IV Empfänger sicher nicht locker übrig hat.

Marty

da du dich am datum hochgezogen hast hier mal ein neuer link
die müssen es ja schlieslich wissen auf der seite gibt es noch mehr links die dich dann weiterführen.

krankengeld wird höchstens für 78 wochen gezahlt nur mal so zur info.

frage wo steht geschrieben das h4 bei längerer krankheit weiter gezahlt wird.
 
Im Gesetz. ;)

Entweder Du bist erwerbsunfähig, dann gibt es Leistungen nach dem SGB XII.

Oder bis das festgestellt wurde, bist Du vorübergehend (egal wie lang) arbeitsunfähig und hast Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.

Die Leistungshöhe ist annähernd gleich. Unterschiede ergeben sich allenfalls durch unterschiedliche Berechnungen der Leistungen für Unterkunft und Heizung, wobei es möglich ist, dass man dort inzwischen auch nachgebessert hat (Bin jetzt zwei Jahre raus aus der Materie).
 

https://www.deutsche-rentenversiche...ion/Rente/Leistungen/grundsicherung_node.html

DER DA

BAFFI kann sein das ich mich nicht unbedingt in allen Sachen auskenne (WAS TOTSICHER IST)und bis vor kurzem war ich auch der Annahme das man h4 bekommt wenn man aus gesundheitlichen gründen kein ein kommen mehr hat.
nur die dame auf der h4 stelle war anderer meinung.

meine Partnerin vom sozialmendizinischem dienst der arge auf unter 3 Stunden arbeitsfähig geschrieben wollte h4 beantragen.
sie hatte aus gesteuert und kein Einkommen mehr.
sie hätte keine Leistung in Form von h4 Bezügen beantragen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deine Caps-Lock Taste klemmt.
Ich hab mich mal durchgeklickt, da der Link noch nicht eindeutig in Bezug darauf war, was du uns glaub ich mitteilen wolltest. Ich zitier mal die DRV:

"Regelsätze der Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung
[...]
Der Regelsatz

Die maßgeblichen Regelsätze sind seit dem 1.1.2007 in allen Bundesländern einheitlich festgesetzt. Die Anpassung des Regelsatzes erfolgt jeweils zusammen mit der Rentenanpassung in gleicher Höhe. Derzeit beträgt der bundesweite Regelsatz für den Haushaltsvorstand 364 Euro. Für eine haushaltsangehörige Person beträgt der Regelsatz 80 Prozent = 291 Euro. Leben Ehegatten oder Lebenspartner in einem Haushalt, erhält jeder von ihnen den sogenannte Mischregelsatz von 90 Prozent des Regelsatzes für den Haushaltsvorstand.

Eine abweichende Höhe der Regelsätze können die örtlichen Sozialhilfeträger bestimmen, so dass besonderen örtlichen Gegebenheiten Rechnung getragen wird."

Wo ist da jetzt der Widerspruch?
Und kannst du bitte künftig diese permanenten Fullquotes unterlassen?
 
[...]meine Partnerin vom sozialmendizinischem dienst der arge auf unter 3 Stunden arbeitsfähig geschrieben wollte h4 beantragen.
sie hatte aus gesteuert und kein Einkommen mehr.
sie hätte keine Leistung in Form von h4 Bezügen beantragen können.

Das ist ja auch richtig. Das ist ein Fall für das SGB XII. Leistungsträger ist in der Regel Deine zuständige Gemeinde. ;)

Solange aber die Erwerbsunfähigkeit noch nicht geklärt ist, besteht Anspruch auf SGB II (soweit die übrigen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere kein vorrangiger Leistungsträger -etwa die Agentur für Arbeit SGB III- vorhanden ist).
 
Daß private Unfallversicherungen rausgeschmissenes Geld sind, erkennt man daran, wie hoch die Provisionen für die Versicherungsvertreter sind.

Vergleich es mit den Kosten und den Leistungen der gesetzlichen, dann siehst du was rausgeschmissenes Geld ist. Die Aussage eine private Unfallabsicherung ist unnütz ist einfach nur schlecht informiert, vorurteilsbehaftet und damit m.E. falsch - Punkt. Frage mal Leistungsbezieher einer selbigen.
Das schlecht informiert sein zeigt sich schon durch die Behauptung (nicht von dir) sie zahle erst (bemünzt auf die Rente) bei Vollinvalidität. Das trifft i.d.R. weder für die Invaliditätssumme noch für die Unfallrente zu. Aber man weiß es ja halt oft schnell besser, darum ist so vieles ja auch so schnell unnütz :mrgreen: Aber muss ja zum Glück jeder selbst wissen - nur bitte net jammern und fordern wenns dann doch mal so weit ist.
 
[...]
Das schlecht informiert sein zeigt sich schon durch die Behauptung (nicht von dir) sie zahle erst (bemünzt auf die Rente) bei Vollinvalidität. Das trifft i.d.R. weder für die Invaliditätssumme noch für die Unfallrente zu. Aber man weiß es ja halt oft schnell besser, darum ist so vieles ja auch so schnell unnütz :mrgreen: Aber muss ja zum Glück jeder selbst wissen - nur bitte net jammern und fordern wenns dann doch mal so weit ist.

Beleg für die fett markierte Stelle?
 
Beleg für die fett markierte Stelle?

Die Leistungen Ihrer Unfallversicherung im Überblick:

Lebenslange Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von 50 % (bei Unfällen ab dem 60. Geburtstag ab einem Invaliditätsgrad von 70 %).

https://www.allianz.de/produkte/unfall/dynamische_unfallversicherungen/fuer_erwachsene/index.html

War nun der erstbeste Griff, find man sicher auch bei anderen Versicherern, vielleicht einfach mal bei der eigenen schauen wo man Haftpflicht/Hausrat o.Ä. hat. Oftmals kann man auch z.B. ab 33% Invalidität die erste Rente vereinbaren, bei 50% mit Aufschlag, bei 90% die doppelte usw. Meine aber ab 50% sind mittlerweile üblich.
 
pay, UnfallRENTE ist noch lange nicht in jeder Unfallversicherung enthalten. Des weiteren ist die "Progression" natürlich zu berücksichtigen. Eine VOLLinvalidität verursacht dem Invaliden weit mehr als die doppelten Kosten einer HALBinvalidität. Zur Berechnung des Invaliditätsgrades gibts die "Gliedertaxe".

(blödes) Beispiel: 1 Bein kaputt = 50 % Invalide. Kommste immer noch ne Treppe rauf, wenn auch auf Krücken und mit etwas Training dazu. Beide Beine kaputt = 100 % Invalide. Is nix mehr mit Treppe, brauchste Treppenlift etc. - also Haus umbauen oder umziehen in behindertengerechtes.

Zur Unfallrente gibt es dann auch noch die "Verweisbarkeit". Ein Dachdecker, der kaputte Beine hat, kann z. B. im Büro arbeiten. Wird auf diese "Verweisbarkeit" seitens der Versicherung verzichtet? Wenn ja, kostets mehr Beitrag.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist nur eine Grundsicherung, weil sie ja nur Arbeits- und Wege-Unfälle ausgleicht. Für Berufstätige wird die ohnehin vom Arbeitgeber bezahlt, Schüler sind automatisch über die Schule drin.
 
Richtig, Invaliditätssumme und Rente hat man ja aber selbst in der Hand. So gehört für mich die Rente immer mit rein. Will man nur wenig ausgeben würde ich sogar auf die Invaliditätssumme verzichten und nur eine (dafür großzügigere) Rente reinnehmen.
Die Unfallrente ist aber unabhängig von der Arbeitsfähigkeit. Wäre mir sehr neu wenn Versicherer das prüfen oder einen "verweisen", außer bei Berufsunfähigkeitsversicherungen natürlich. Bei Unfall zählt lediglich die Unfallfolge --> Invalidität. Wo/welche Versicherung klauselt denn das ein?

Richtig die gesetzliche ist eine (teure) Grundsicherung, die man um private ergänzen kann und sollte, sofern man die Mittel hat.
Im übrigen bieten viele Versicherer die Beitragsrückgewähr an. Man zahlt zwar mehr Beitrag, bekommt seine Beiträge aber (i.d.R.) abzgl. Versicherungssteuer zurück. Wie gesagt, wenn man es sich leisten kann und will.
 
also, ich kenn das mit der Verweisbarkeit aus meinen Zeiten im Finanzgewerbe Anfang bis Mitte der 90er. Mag sein, daß das mittlerweile überholt ist. Aber denk dran, daß wir hier im Hart-4-Thread sind. Klar ist ne Versicherung toll, wenn man sie sich leisten kann. Können Hartz4ler aber meist nicht. Und die "JobCenter" erstatten bestenfalls Hausrat/Haftpflicht.
 
30 € Freibetrag pauschal (welche Versicherung ist egal) gibt es. Aber nur, wenn Du Einkommen erzielst, kannst Du diesen geltend machen. Ohne Einkommen gibt es die 30 € nicht. § 6 ALG II-V
 
Aber denk dran, daß wir hier im Hart-4-Thread sind. Klar ist ne Versicherung toll, wenn man sie sich leisten kann. Können Hartz4ler aber meist nicht. Und die "JobCenter" erstatten bestenfalls Hausrat/Haftpflicht.

Logo, gar keine Frage. Es artete ohnezu sehr in OT aus, gibts eig nen Allg. Vers. Thread? :mrgreen: Tun sie? Selbst das wär mir neu. Müsste glaube ich in den Satz mit eingepreist sein.

Edit: Ah ok, dann sogar nur als Aufstocker.