News Hamburg: 71 Jahre alte Frau ohne Fahrticket - Pfefferspray-Attacke gegen ...

Und das erlaubt automatisch auch Handgreiflichkeiten? Ich weiß nicht, ob sie vorgekommen sind, aber denkbar ist es
Wie kommst du jetzt auf Handgreiflichkeiten seitens der Bahn-Angestellten? Davon war ja noch überhaupt nie die Rede. Oder meinst du ernsthaft, die ringen eine ältere Dame zu Boden weil sie keinen Fahrschein hat?

Ich denke mal, auch die Bahnangestellte gilt das Gebot der verhältnismäßigkeit.
Eben.

Frau wird auf Bahnsteig nach Fahrkarte gefragt - um sich auf dem Bahnsteig aufzuhalten ist ein Ticket aber gar nicht nötig. Wozu also die Kontrolle?
Da steht nichts von Bahnsteig. Und selbst wenn kennen wir mal wieder die vorausgeganene Situation nicht.

Sicherlich ist die Dame mit dem Zug in den Bahnhof eingefahren in dem sich auch die Kontrolleure befanden. Diese haben sie dann kurz vor oder nach dem Aussteigen nach ihrer Fahrkarte gefragt. Kurze Zeit später ist die Situation dann auf dem Bahnsteig eskalliert.

So könnte es doch gewesen sein, oder?

[...] wir wissen aber nicht, wer wen wie zuerst tätlich angegangen ist.
Und genau deswegen sind diese News hier auch so oft der Anlass zu irgendwelchen Grundsatzdiskussionen. Allermeist fehlen irgendwelche Angaben, sodass Mutmaßungen in alle Richtungen möglich sind.
 
Man wird in der Bahn nach dem Fahrschein gefragt und wenn man keinen dabei hat, wird man zwecks Personalienfeststellung eben auch schon mal aus dem Zug gebeten. Evtl. will man ja auch selber an einer Haltestelle aussteigen, dann steigen die Kontrolleure mit aus.

Also alles völlig normal. Bis auf das Verhalten der Frau.

Marty
 
Da steht nichts von Bahnsteig. Und selbst wenn kennen wir mal wieder die vorausgeganene Situation nicht.

Sicherlich ist die Dame mit dem Zug in den Bahnhof eingefahren in dem sich auch die Kontrolleure befanden. Diese haben sie dann kurz vor oder nach dem Aussteigen nach ihrer Fahrkarte gefragt. Kurze Zeit später ist die Situation dann auf dem Bahnsteig eskalliert.

So könnte es doch gewesen sein, oder?

Und genau deswegen sind diese News hier auch so oft der Anlass zu irgendwelchen Grundsatzdiskussionen. Allermeist fehlen irgendwelche Angaben, sodass Mutmaßungen in alle Richtungen möglich sind.

Da steht "auf dem Hauptbahnhof". Das heißt für mich: nicht im Zug, sondern entweder auf dem Bahnsteig oder im Bahnhofsgebäude (was noch unsinniger wäre). Außerdem: wenn ein Zug in einen Bahnhof eingefahren ist, werden keine Kontrollen gemacht. Kurz nach dem Aussteigen zu kontrollieren wäre zwecklos, wer will schon genau wissen, ob jemand aus dem Zug kommt oder einfach so gerade vor Ort ist? - Nichtsdestotrotz will ich nicht leugnen, dass es auch so gewesen sein könnte, klar.

Aber wie du selbst sagst: die Informationen sind zu dürftig. Ich erachte das, was ich festgehalten habe, für die wahrscheinlichste Lösung, nicht für die Richtigste. Aber aus diesen schwammigen Schilderungen eine Grundsatzdiskussion abzuleiten halte ich für ganz minimal übertrieben...;)
 
Ach so. Dann weißt du ja auch wo die Kontrolle stattgefunden hat und ob die Dame kurz zuvor aus einem Zug ausgestiegen ist oder nicht.
Ob sie aus- oder eingestiegen ist, ist völlig unerheblich, da auf eben diesem Bahnsteig, der in der News mit Bahnsteig 2 angegeben ist, eine Fahrkartenpflicht besteht, da es der S-Bahn-Steig ist.
 
Das ist ein Insider, schließlich war unser Obst längere Zeit in Fischkopfhausen wohnhaft 8)

gruss kelle!
 
Wie kommst du jetzt auf Handgreiflichkeiten seitens der Bahn-Angestellten? Davon war ja noch überhaupt nie die Rede. Oder meinst du ernsthaft, die ringen eine ältere Dame zu Boden weil sie keinen Fahrschein hat?

Ja - es ist davon die Rede, das die Frau Pfefferspray benutzt hat. Und das sie sich vom Bahnsteig entfernen wollte - um sie daran zu hindern, wird der Bahner sie festgehalten haben - Jemanden "aufhalten" kann man nun mal so oder so.
 
Im übrigen steht auch nicht über das Verhalten der Bahnangestellten. Ich hab grad gestern erlebt, wie "freundlich" sie sich u.U. gebärden...
ich sage nur: Kinder ohne Fahrschein aus dem Zug werfen. :roll:
Bei den Vorfällen mit den Kindern stand aber auch nix über das Verhalten der "Opfer". Da waren die Rollen klar verteilt: armes Kind, böser Schaffner. Dabei erlebt man immer wieder, wie sich so manche Gören gegenüber Erwachsenen gebären. :roll:
 
Bei den Vorfällen mit den Kindern stand aber auch nix über das Verhalten der "Opfer". Da waren die Rollen klar verteilt: armes Kind, böser Schaffner. Dabei erlebt man immer wieder, wie sich so manche Gören gegenüber Erwachsenen gebären. :roll:

Nur gibt es (laut Bahn) die Anordnung, Kinder NICHT des Zuges zu verweisen... :roll: Bei Kindern wird nun mal immer ein anderer Maßstab angelegt.
 
Nur gibt es (laut Bahn) die Anordnung, Kinder NICHT des Zuges zu verweisen... :roll: Bei Kindern wird nun mal immer ein anderer Maßstab angelegt.
Darum geht es doch nicht. Es geht darum, inwiefern die Opfer dazu beigetragen haben, daß die Situation eskalierte. Bei den Kindern wurde das gänzlich ausgeschlossen, stand nicht mal zur Debatte. In diesem Fall hält das manch einer - wie z.B. du - für gut möglich, daß der Bahnbedienstete mehr oder weniger Mitschuld trägt.
 
Darum geht es doch nicht. Es geht darum, inwiefern die Opfer dazu beigetragen haben, daß die Situation eskalierte. Bei den Kindern wurde das gänzlich ausgeschlossen, stand nicht mal zur Debatte. In diesem Fall hält das manch einer - wie z.B. du - für gut möglich, daß der Bahnbedienstete mehr oder weniger Mitschuld trägt.

Im Falle der Kinder ist es selbst für die Bahn irrelevant... :biggrin:
 
Im Falle der Kinder ist es selbst für die Bahn irrelevant... :biggrin:
Bedeutet in letzter Konsequenz, ein Kind kann grundsätzlich schwarz fahren, solange es nicht strafmündig ist, darf dabei Schaffner beleidigen und tätlich angreifen und der Schaffner darf, aus Angst um seinen Job, das Kind nicht des Zuges verweisen. Auch keine glückliche Lösung.

Was bliebe, wäre ein Zugverbot der Bahn nach der Fahrt auf Lebenszeit. Was aber, wenn sich das Kind diesem wiedersetzt und doch wieder einsteigt?

Marty
 
Es geht doch hier (ehern) um die Reaktion der Öffentlichkeit als um den Vorfall ansich (zumindest beziehe ich mich auf deine Reaktion auf Kelles Beitrag).
Die Empörung kommt durch das Aussetzen der Kinder, NICHT durch die Tatsache, das sie beim Schwarzfahren erwischt werden. Und niemand hat je verlangt, das die Kinder dafür nicht belangt werden sollen.

Bedeutet in letzter Konsequenz, ein Kind kann grundsätzlich schwarz fahren, solange es nicht strafmündig ist, darf dabei Schaffner beleidigen und tätlich angreifen und der Schaffner darf, aus Angst um seinen Job, das Kind nicht des Zuges verweisen. Auch keine glückliche Lösung.

Was bliebe, wäre ein Zugverbot der Bahn nach der Fahrt auf Lebenszeit. Was aber, wenn sich das Kind diesem wiedersetzt und doch wieder einsteigt?

Äh, welchen Auftrag hat nochmal die Bundespolizei :think: ?

Die Bundespolizei [hat] die Aufgabe, auf dem Gebiet der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, die

1. den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder
2. beim Betrieb der Bahn entstehen oder
3. von den Bahnanlagen ausgehen.


Dazu gehören auch Maßnahmen der Strafverfolgung und der Bearbeitung von bestimmten Vergehenstatbeständen, die auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes begangen wurden und gegen die Sicherheit eines Benutzers, der Anlagen oder des Betriebes der Bahn gerichtet sind oder das Vermögen der Bahn oder ihr anvertrautes Vermögen betreffen; sowie des Verbrechentatbestandes gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr nach § 315 III Nr. 1 StGB. Unberührt bleibt die sachliche Aufgabenzuständigkeit der Landespolizeien auf dem Gebiet der Bahnanlagen für strafverfolgende Maßnahmen, die nicht den Aufgabenbezug Benutzer der Bahn herstellen.

ich wüsste nicht, das ein Schaffner "Hilfssheriff" wäre. In solchen Fällen gilt allenfalls der Jedermannsparagraf bzw. die Regelungen für Notwehr bzw. Nothilfe. Allein die Tatsache, das sie das Hausrecht ausüben, verleiht noch keine Polizeibefugnisse.
 
Die Empörung kommt durch das Aussetzen der Kinder, NICHT durch die Tatsache, das sie beim Schwarzfahren erwischt werden.

Wie wäre es denn mit der Empörung über das Schwarzfahren als solches?

Du wärst doch auch über jeden Deiner Kunden/Auftraggeber empört, der nicht zahlt.

gruss kelle!
 
Wie wäre es denn mit der Empörung über das Schwarzfahren als solches?

Du wärst doch auch über jeden Deiner Kunden/Auftraggeber empört, der nicht zahlt.
Wenn du mir den Nachweiß bringst, dass die Kinder bzw. deren Eltern NICHT das "erhöhte Beförderungsentgeld" bezahlen mussten, dann teile ich deine Empörung... :ugly:
Für Kinder ist das wohl Bestrafung genug - vor allem, wenn die Personalien feststehen.