Haltepflicht gegenüber "privatem" Polizisten

joschilein

Multitalent
ID: 9301
L
5 Mai 2006
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Gestern kam bei Akte 07 auf Sat1 ein Bericht über einen Polizisten und seine Machenschaften. Abgesehen von dem eigentlichen Thema interessiert mich aber mal eine ganz andere Frage:

Hat ein Polizist - der sich gerade nicht im Dienst befindet und dementsprechend "nur" alleine und mit seinem privaten PKW unterwegs ist - irgendwelchen polizeilichen Weisungsrechte? Kann er eine Polizeikontrolle durchführen und einen Verkehrsteilnehmer dafür zum Halten zwingen?

Ich wäre bei der Geschichte wohl einfach weiter gefahren, denn so einer kann mir doch zeigen was er will. Zivilstreifen sind in Deutschland immer mit zwei Personen besetzt, zumal kann auf ca. 3 Meter Entfernung durch zwei Scheiben ziemlich viel wie ein Polizeiausweis aussehen.

Kennt sich irgendwer genauer aus?
 
Ich glaube ein Polizist muss auch wie ein Polizist aussehen - also die Uniform muss angezogen sein. Ansonsten könnte jeder behaupten er wäre Polizist.
 
Ein Polizist - ob Streifenpolizist oder Kriminalbeamter - ist immer im Dienst. Sollte er etwas in seiner Freizeit bemerken, muss er das zumindest seinen Kollegen melden, wenn er nicht selbst eingreifen kann. Ausweisen kann man sich mit einer Dienstmarke.

Also ich sag mal, mit PrivatPKW jemanden anzuhalten, wird schon schwierig, aber eben den Kollegen melden und Kennzeichen merken.
 
Also ich würde mal behaupten, dass es keine Ordnungswidrigkeit sein kann, wenn man in so einer Situation nicht anhält. Gab doch sogar mal ein Urteil, dass man bei einer geschwungenen Kelle nicht zwingend damit rechnen muss, dass das eine Zivilstreife ist, erst wenn zusätzlich noch was wie Blaulicht oder Polizeischild dazu kommt.

Und mit dem Kennzeichen aufschreiben hätte der doch auch seine Probleme. Kann ja jeder behaupten, dass man eine durchgezogene Linie überfahren oder nen Vogel gezeigt hat. Da könnte ich als reine Privatperson ja auch jeden anzeigen, der mir auf der Autobahn zu dicht auffährt, rechts überholt, nicht am Stopschild anhält etc.. Mangels Beweise und Aussage gegen Aussage würde da nicht viel rauskommen und dann kann es bei einem Polizisten außerhalb vom Dienst auch nicht anders sein.
 
Also mich täte das auch mal interessieren. Wurde mal angehalten von einem Polizisten in Zivil, der aber eine Kelle dabei hatte. Hatte ihn ausgebremst da ich selber ausgebremst wurde (an einer Autobahnabfahrt die gleichzeitig eine Auffahrt kreuzte). Nur weil der Schlumpf am Träumen war und mir dadurch fast hinten rein gefahren war (von abstand halten hat der wohl auch noch nichts gehört) meinte er sich dann aufzuspielen..... Naja weil ich dachte das er eh in Privat ist wurd ich ganz schnell patzig und nachdem er dann grummelig eingesehen hat das er wohl im unrecht war ist er dann weiter gefahren.
 
Ein Polizist kann auch in seiner Freizeit Straftaten verfolgen. Dazu kann er sich, auch in seiner Freizeit in Zivil, in den Dienst versetzen und dann aktiv werden.

Wenn z.b ein Polizist in seiner Freizeit einen Dieb bei einem Diebstahl beobachtet, kann er diesen Diebstahl natürlich verfolgen und den Dieb festhalten.

Marty
 
Das darf wirklich jeder, hier geht es aber nicht um Straftaten, sondern um schwer - wenn überhaupt - beweisbare Ordnungswidrigkeiten. Darüber hinaus geht es um die Frage, ob der private Polizist in diesem Moment mehr Rechte hat, als jeder andere Bürger auch. Wird seine Aussage dadurch gewichtiger (= bewiesen)? Begeht man einen Widerstand gegen die Staatsgewalt, wenn man eben nicht anhält? Begeht der Polizist Straften (z.B. Freiheitsberaubung), wenn man bei einem doch stattfindenden Gespräch gehen will und er die Handschellen zückt (die sicher jeder Polizist vielleicht auch privat in irgendeiner Ausführung dabei haben könnte)?
 
Das darf - wenn ich richtig informiert bin - jede freie Person, also fast jeder.
Ja, festhalten darf jeder, aber eben nur mit Bürgerrechten, ein Polizist hat mehr Rechte.

Darüber hinaus geht es um die Frage, ob der private Polizist in diesem Moment mehr Rechte hat, als jeder andere Bürger auch.
Er versetzt sich selber in den Dienst, damit ist er nicht mehr "privat".

Begeht man einen Widerstand gegen die Staatsgewalt, wenn man eben nicht anhält?
Wenn derjenige klar erkennen konnte, dass es sich um einen Polizisten handelt, vermutlich schon.

Begeht der Polizist Straften (z.B. Freiheitsberaubung), wenn man bei einem doch stattfindenden Gespräch gehen will und er die Handschellen zückt (die sicher jeder Polizist vielleicht auch privat in irgendeiner Ausführung dabei haben könnte)?
Nein, ein Polizist im Dienst darf das. Er wird aber niemanden wegen einer OWI festnehmen.

Marty